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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Vogt

Pascal Fischer

Die Kompetenzverteilung zwischen Generalversammlung und Verwaltungsrat bei der Vermögensübertragung

Mit dem Fusionsgesetz, das am 1. Juli 2004 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber ein modernes Transaktionsrecht geschaffen, welches den Unternehmen die Anpassung ihrer Strukturen wesentlich erleichtert. Mittels der darin vorgesehenen Transaktionsformen, na­mentlich der Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung, wird den Gesell­schaften eine erheblich grössere Beweglichkeit in ihrer rechtlichen Organisation ermöglicht. Ein zentraler Regelungsgegenstand des Fusionsgesetzes bildet die Kompetenzverteilung innerhalb der Gesellschaft. Das Fusionsgesetz sieht bei sämtlichen Transaktionsformen vor, dass das oberste Leitungs- oder Verwaltungsorgan für den Abschluss des Umstrukturie­rungsvertrags verantwortlich ist. Insoweit wurde für alle vier Transaktionsformen eine einheit­liche Regelung getroffen. Unterschiede bestehen demgegenüber in Bezug auf die Mitwir­kungsmöglichkeiten der Generalversammlung. Während der Generalversammlung bei der Fusion, Spaltung und Umwandlung jeweils eine Genehmigungskompetenz zukommt, wird bei der Vermögensübertragung auf eine Mitwirkung der Generalversammlung verzichtet.

Diese besondere Kompetenzverteilung zwischen oberstem Exekutivorgan und Generalver­sammlung bei einer Vermögensübertragung bildet den Gegenstand der vorliegenden Zürcher Dissertation. Der Verfasser stellt die Kompetenzen, die den Gesellschaftsorganen im Rahmen einer Vermögensübertragung zukommen, umfassend dar und unterzieht sie einer kritischen Prüfung.

 

Marc Pacsal Fischer, Die Kompetenzverteilung zwischen Generalversammlung und Verwaltungsrat bei der Vermögensübertragung (Diss. Zürich 2006, Zürich 2007 = Schweizer Schriften zum Handels- und Wirtschaftsrecht, Band 262)