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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Vogt

Sandro Germann

Das personale Element in der AG und der GmbH

Die Rechtswahl steht bei der Gründung einer Gesellschaft im Mittelpunkt und ist von enormer Bedeutung. Die Gründer und späteren Eigentümer des Unternehmens bestimmen mit der Wahl des Rechtskleides die Möglichkeiten und Grenzen des wirtschaftlichen Handelns. Als primäre Rechtsformen für gewinnorientierte Gesellschaften haben sich neben dem Einzelunternehmen die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) herauskristallisiert. Einhergehend mit der Frage nach der Rechtsform stellt sich die Frage nach den persönlichen Verhältnissen rund um die Gesellschaft. Dabei ist diejenige Rechtsform zu wählen, welche bestmöglich den Bedürfnissen der Gesellschafter gerecht wird. Nicht nur für die Shareholder, sondern auch für die Stakeholder spielt die Rechtsform eine wichtige Rolle. So haben Miteigentümer, Gläubiger und Dritte ein berechtigtes Interesse daran, ob und wie ein Gesellschafter auf das Gedeihen eines Unternehmens wirkt. Die Ausgestaltung des personalen Elementes in der Gesellschaft wird für viele Fragen zum entscheidenden Kriterium.

Auf den ersten Blick unterscheidet sich das personale Element bei der AG und der GmbH gemäss Gesetz stark. Während die AG in ihrer Funktion rein kapitalistisch konzipiert ist, sticht die GmbH konsequent als personenbezogene Kapitalgesellschaft heraus. Die GmbH orientiert sich dabei an einem zahlenmässig beschränkten und eng gefassten Kreis von Gesellschaftern. Demgegenüber ist die AG zu wählen, wenn ein grosser Kreis von Beteiligten vorhanden ist oder der Kapitalmarkt stark in Anspruch genommen werden soll. Mit den in der Praxis weit verbreiteten Aktionärbindungsverträgen können jedoch personelle Elemente auch in der AG ausgestaltet werden und sie beispielsweise so zu einer echten Alternative als Rechtsform für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) avancieren lassen. Auch bei der GmbH kann es trotz bereits personalistisch ausgelegter Gesetzgebung zu Bindungsverträgen zwischen den Gesellschaftern kommen, welche die gleichen Wirkungen wie Aktionärsbindungsverträge erzielen. Dabei spielen Faktoren wie Vertrauen, finanzielle Verhältnisse oder persönliche Fähigkeiten eine wichtige Rolle.

Dieser Beitrag untersucht das personale Element in der AG mit Schwerpunkt des Aktionärsbindungsvertrages und vergleicht es mit demjenigen der GmbH. Stärken und Schwächen, Chancen, Risiken und Grenzen bei der Ausgestaltung des personalen Elementes werden in beiden Rechtsformen unter Einbezug der aktuellen Gesetzgebung und Rechtsprechung untersucht und danach verglichen.

 

Sandro Germann, Die personalistische AG und GmbH: unter besonderer Berücksichtigung von Aktionär- und Gesellschafterbindungsverträgen (Diss. Zürich 2014, Zürich 2015 = Schweizer Schriften zum Handels- und Wirtschaftsrecht, Band 327)