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Gegenstand des Dissertationsprojekts ist die aktienrechtliche Verrechnungsliberierung sowohl nach geltendem als auch nach revidiertem Recht (E-OR 2016). Ziel ist, diese qualifizierte Liberierungsform umfassend darzustellen und ausgewählte Fragestellungen praxistauglich zu beantworten.
Zunächst werden die im OR fragmentierten Normen zur Verrechnungsliberierung lokalisiert, gesondert nach Gründung (Art. 635 OR), verschiedenen Formen der Kapitalerhöhung (Art. 652c ff. OR) und Nachliberierung (Art. 634a OR) dargestellt sowie erforderliche Abgrenzungen zu anderen (qualifizierten) Liberierungsformen vorgenommen. Begleitend dazu werden die Publikationserfordernisse in den Statuten und im Handelsregister erörtert. Soweit sinnvoll werden übliche Formulierungen oder Vorschläge für die Praxis aufgeführt. Wiederkehrendes Thema in bilanzieller Hinsicht sind sodann der durch die Verrechnungsliberierung bewirkte Debt-Equity Swap sowie das Verhältnis von Fremd- und Eigenkapital in ökonomischer und juristischer Hinsicht. Weiterer wesentlicher Aspekt ist das allgemeine Verrechnungsrecht (Art. 120 OR) bzw. die Besonderheiten im Rahmen der Verrechnung zwecks Liberierung.
Zu den ausgewählten und insbesondere in der Sanierungspraxis relevanten Fragestellungen gehören das umstrittene Erfordernis der Werthaltigkeit der Verrechnungsobligation sowie mit Rangrücktritt beschwerte Verrechnungsobligationen. Ferner werden mögliche Missbrauchs- und Umgehungstatbestände im Zusammenhang mit der Verrechnungsliberierung untersucht und gewürdigt. Zum Schluss wird im Sinne eines Ausblicks der Frage nachgegangen, ob die Tokenisierung von Anleihen und Aktien im Rahmen der Distributed Ledger-Technologie Neuerungen im Bereich der Verrechnungsliberierung mit sich bringen könnte.