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Ausgangspunkt der Dissertation bildet das Phänomen, dass die Ausstattung anderer Waren gerne imitiert wird, um am Markterfolg der Konkurrenz teilhaben zu können. Dieses sog. "Trittbrettfahrerproblem" hat in der Praxis nichts an Aktualität eingebüsst; gerade auch im Hinblick auf die fast unbegrenzten technischen Möglichkeiten zur Herstellung von Nachahmerwaren. Die Motivationen zur Nachahmung von Warenausstattungen sind dabei vielfältig: Einerseits wird damit angestrebt, dass die Abnehmer wegen der ähnlichen oder gleichen Ausstattung irregeführt und damit über den Hersteller getäuscht werden. Andererseits wird mit einer anlehnenden Warenausstattung versucht, den guten Ruf des Konkurrenz-
produktes auszunutzen und damit von der durch die Warenausstattung vermittelten Qualität zu profitieren. Zudem kann sich der Nachahmer erhebliche Kosten der Eigenkreation, der Markteinführung und Bewerbung ersparen.
Der Hersteller hat grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten, seine Warenaus-
stattungen wirksam immaterialgüterrechtlich zu schützen; sei es als Marke oder als Design. In der Praxis sind jedoch Warenausstattungen oft nicht immaterialgüter-
rechtlich geschützt. Infolgedessen besteht ein wirtschaftliches Bedürfnis am lauterkeitsrechtlichen Schutz von Warenausstattungen, weshalb dieser eine enorme Praxisrelevanz erlangt. Der Ausstattungsschutz hat denn auch die Rechtsprechung in jüngster Zeit vermehrt beschäftigt.
Die Dissertation soll sich deshalb ausschliesslich dem lauterkeitsrechtlichen Schutz von Warenausstattungen widmen. Im Vordergrund steht dabei die Abwägung zwischen den verschiedenen beteiligten Interessen, namentlich zwischen dem Schutzbedürfnis der Hersteller vor Nachahmung und dem Grundsatz der Nachahmungsfreiheit. Zudem sind auch die Interessen der Allgemeinheit an richtiger Information (Markttransparenz) sowie am Funktionieren des Wettbewerbs zu berücksichtigen.
Da die Vorschriften des UWG keine klaren Abgrenzungen enthalten, wann eine Nachahmung einer Warenausstattung als unlauter zu qualifizieren ist, soll mit dieser Dissertation anhand der Doktrin und insbesondere der Judikatur eine Abgrenzung von der erlaubten zur verbotenen Nachahmung vorgenommen werden. Das Schwergewicht soll dabei auf der neueren Entwicklung der Rechtsprechung liegen. Dabei ist insbesondere auf den Schutz der Warenausstattungen vor Verwechslungen gemäss Art. 3 lit. d UWG, auf den Schutz vor Rufausbeutung gemäss Art. 3 lit. e bzw. Art. 2 UWG, sowie auf den Schutz vor Behinderung gemäss Art. 2 UWG einzugehen und anhand von Fallbeispielen aufzuarbeiten.
Simone Dobler, Der lauterkeitsrechtliche Schutz von Produktausstattungen (Diss. Zürich 2014, Bern 2015)