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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Vogt

Anna Peter

Die kursrelevante Tatsache

Ein Beitrag zur Ad hoc-Publizitätspflicht im Kapitalmarktrecht

Eine der wichtigsten ständigen börsenrechtlichen Pflichten ist die sog. Pflicht zur Ad hoc-Publizität, d.h. die Pflicht zur umgehenden öffentlichen Bekanntgabe von erheblich kursrelevanten Tatsachen, die im Tätigkeitsbereich einer Gesellschaft eingetreten sind. Diese Pflicht ist seit 1996 in Art. 53 f. des Kotierungsreglements der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange (SIX) verankert. Die regelkonforme Erfüllung der Pflicht zur Ad hoc-Publizität – insbesondere die diesbezügliche Praxis der SIX – bereitet den Emittenten immer wieder Schwierigkeiten. Neben Problemen im Zusammenhang mit den vorgeschriebenen Modalitäten der Bekanntgabe stellt der Begriff der kursrelevanten Tatsache an sich eine Schwierigkeit für die Emittenten dar: Oftmals ist nicht klar, wann ein Ereignis im Tätigkeitsgebiet einer Gesellschaft als potentiell kursrelevante Tatsache zu qualifizieren ist.

Ziel des Dissertationsprojekts ist es, einen Beitrag zur Klärung dieses Begriffs zu leisten. Gut 15 Jahre nach der Inkraftsetzung der Pflicht zur Ad hoc-Publizität soll deren Kernstück – die kursrelevante Tatsache – erneut eingehend untersucht und dargestellt werden. Ausgehend von den kurz nach Inkrafttreten der Ad hoc-Publizitätspflicht erschienen grundlegenden wissenschaftlichen Arbeiten soll nun eine neue, umfassende Studie erfolgen, die insbesondere auch die unterdessen ergangene reichhaltige Praxis der SIX und die zahlreichen Beiträge zu Teilaspekten der Ad hoc-Publizität berücksichtigt.

Im Rahmen der Untersuchung der einzelnen Elementen einer kursrelevanten, bekanntgabepflichtigen Tatsache sollen im Besondern diverse aktuelle (und weitgehend ungelöste) Probleme analysiert werden, wie bspw. der Umgang mit mehrstufigen Gewinn- oder Verlustwarnungen, die Massgeblichkeit „von aussen“ kommender Informationen oder Probleme im Zusammenhang mit Doppelkotierungen. Als Exkurs soll sodann das Verhältnis der kursrelevanten Tatsache im Kotierungsreglement zum Begriff der Insiderinformation im Börsenstrafrecht geklärt werden. Hier sollen die Konvergenzen und Divergenzen der beiden Begriffe sowie die entsprechenden Konsequenzen für die Rechtspraxis aufgezeigt werden.

 

Anna Peter, Die kursrelevante Tatsache: ein Beitrag zur Ad-hoc-Publizitätspflicht im Kapitalmarktrecht (Diss. Zürich 2015,Zürich 2015 = Schweizer Schriften zum Handels- und Wirtschaftsrecht, Band 325)