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Prof. Dr. Hans-Ueli Vogt hat die Habilitationsschrift von PD Dr. Arnold F. Rusch als Zweitgutachter beurteilt.
Das Ziel der Habilitationsschrift ist es, "die Anwendungsfälle der Rechtsscheinlehre im Schweizer Recht zu lokalisieren, die Anwendung der Rechtsscheinlehre mit allen Voraussetzungen durchzudenken, Gemeinsamkeiten und Unterschiedlichkeiten festzulegen und einen Argumentations- oder Verständnisgewinn durch Anwendung der Rechtsscheinlehre zu finden und darzulegen". Dies ist bis anhin mit derart umfassendem Anspruch für das schweizerische Recht noch nicht geschehen.