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Ziel der Arbeit soll es sein, Klarheit zu schaffen über die Schutzvoraussetzungen und die Schutzinhalte von Hörmarken nach schweizerischem Recht. Diese Dissertation soll im Weiteren einen Beitrag leisten zur Diskussion um den Schutz von Hörzeichen ausserhalb des Markenrechts.
Mit dem Bundesgerichtsentscheid 4A_566/2008 vom 7. April 2009 dürfte die Frage, ob notenmässig darstellbaren Hörzeichen Markenqualität zukommt, nicht mehr bestritten sein. Darüber aber, ob und wie notenmässig nicht darstellbare Hörzeichen (insb. Geräusche) markenrechtlich zu handhaben sind, herrscht noch wenig Klarheit. Es stellt sich die Frage, ob sonographische, spektrographische, umschreibende,
elektronische oder andere Darstellungstechniken von Geräuschen den Anforderungen an die Darstellbarkeit nach Art. 10 Abs. 1 MSchV genügen.
In zwei weiteren Teilen dieses Kapitels soll besonderes Augenmerk auf die abstrakte Unterscheidungskraft nach Art. 1 Abs. 1 MSchG einerseits und auf die absoluten Ausschlussgründe nach Art. 2 MSchG andererseits gerichtet werden. Es interessiert hier insbesondere die Unterscheidungskraft banaler und bekannter Töne, Klänge und Geräusche. Anders gefragt: Inwiefern können einzelne Töne, Klangfarben, Tonleitern, primitive Intervalle und bekannte Melodien geschützt werden und welche Hörzeichen gelten als beschreibend und damit als nicht schützbar?
Kern dieses Kapitels soll die Ermittlung des Schutzumfanges der Hörmarke sein. Das zentrale Anliegen ist es herauszufinden, wie stark sich ein Hörzeichen melodisch, rhythmisch, klanglich etc. von einer eingetragenen Marke unterscheiden muss, um Letztere nicht zu verletzen. Da es sich bei der Musik/Akustik um keine exakte Wissenschaft handelt, soll die Antwort auf diese Frage anhand von Beispielen entwickelt werden.
Bis zum heutigen Zeitpunkt wurde im Schnitt pro Jahr lediglich etwa eine Marke ins schweizerische Markenregister eingetragen. Diese Zahl steht im krassen Widerspruch zur tatsächlichen Verwendung, zur wirtschaftlichen Bedeutung und Verbreitung von Hörzeichen über akustischen Medien. Worauf dies zurückzuführen ist, soll nicht Gegenstand der vorliegenden Arbeit sein. Es lässt sich aber daraus schliessen, dass die meisten heute verwendeten Hörzeichen keinen markenrechtlichen, unter Umständen aber urheberrechtlichen und/oder lauterkeitsrechtlichen Schutz geniessen. In diesem Kapitel soll also der Frage nach alternativen Schutzmöglichkeiten und Schutzinhalten nachgegangen werden.
Irène Suter-Sieber, Die Hörmarke: Schutzvoraussetzungen und Schutzinhalte nach schweizerischem Recht (Diss. Zürich 2012, Bern 2012 = Schriften zum Medien- und Immaterialgüterrecht, Heft 95)