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Für Informationen über die Zulassung zum Doktorat ist die Website des Dekanats zu beachten.
Ein Doktorat an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ist seit Beginn des Herbstsemesters 2009 ausschliesslich nach der neuen Doktoratsordnung möglich. Studierende, die mit dem Doktorat gemäss der Promotionsordnung vom 30. August 1994 begonnen haben, können bis längstens Ende Frühlingssemester 2015 nach der alten Ordnung promovieren.
Überblick über das Doktorat nach der neuen Doktoratsordnung (PDF, 230 KB)
Wer bei Prof. Dr. Hans-Ueli Vogt eine Dissertation schreiben möchte, richtet seine Anfrage direkt per E-Mail unter Angabe von ein bis zwei Themenvorschlägen an Prof. Vogt. In der Regel müssen Interessenten das Master-Studium an einer Schweizer Universität mit einem Notendurchschnitt von 5.25 oder höher abgeschlossen haben. Dem Schreiben sind ein Lebenslauf sowie eine Kopie einer schriftlichen Arbeit (Seminar- bzw. Masterarbeit, Fallbearbeitung) beizufügen.
Die Themenvorschläge müssen als ausformulierte Projektskizzen (3-5 Seiten) eingereicht werden und insbesondere enthalten:
Anschliessend werden in einem persönlichen Gespräch die Themen-
vorschläge besprochen und allenfalls weiterentwickelt.
Aufgrund des konkretisierten Themenvorschlags entscheidet Prof. Vogt, ob er die Betreuung übernimmt. Bei einem positiven Entscheid wird eine Doktoratsvereinbarung gemäss § 22 der Promotionsverordnung (RS 6.1.1 bzw. LS 415.413) unterzeichnet und eine Doktorandenbestätigung ausgestellt.