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Mit der Volksinitiative "gegen die Abzockerei" wurden am 3. März 2013 die Stimmpflicht und die Offenlegungspflicht der Pensionskassen in der schweizerischen Bundesverfassung festgeschrieben. Die verfassungsrechtliche Bestimmung statuiert: "Pensionskassen stimmen im Interesse ihrer Versicherten ab und legen offen, wie sie gestimmt haben" (Art. 95 Abs. 3 lit. a Satz 3 BV). Der Bundesrat hat die Bestimmung auf Verordnungsstufe in Art. 22 und 23 VegüV umgesetzt. Mit der laufenden Aktienrechtsrevision sollen diese Bestimmungen nun ins Gesetzesrecht überführt werden.
Die Dissertation bezweckt, das Thema der Stimm- und der Offenlegungspflicht einer umfassenden Betrachtung zu unterziehen, mögliche Probleme und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und die rechtliche Situation in der Schweiz – zum heutigen Zeitpunkt und de lege ferenda – zu analysieren.
In Teil 1 werden die relevanten Grundlagen für die Analyse der Stimm- und der Offenlegungspflicht der Pensionskassen erarbeitet. Die Stimm- und die Offenlegungspflicht werden allgemein – d.h. unabhängig von einer konkreten rechtlichen Ausgestaltung – dargelegt. Es wird auf die professionellen Stimmrechtsberater eingegangen, ein Thema, das aufgrund der Einführung der Stimmpflicht in den Fokus der Diskussion gerückt ist. In Teil 2 werden die Stimm- und die Offenlegungspflicht basierend auf den im ersten Teil erarbeiteten Grundlagen in ihrer konkreten Ausgestaltung in der Schweiz analysiert. Art. 95 Abs. 3 lit. a BV wird ausgelegt und es wird auf die konkrete Umsetzung der Stimm- und der Offenlegungspflicht gemäss VegüV und de lege ferenda eingegangen. Die Bestimmungen werden gewürdigt und es werden Verbesserungsvorschläge gemacht.
Simone Schwarzmann, Die Stimmpflicht und die Offenlegungspflicht der Pensionskassen (Diss. Zürich 2018, Zürich 2018 = Schweizer Schriften zum Handels- und Wirtschaftsrecht, Band 341)