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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Vogt

Markus Zollinger

Die Erfassung des Unternehmens durch das Schweizer Handelsrecht – Eine Analyse anhand des Rechts betreffend die Eintragung ins Handelsregister, die kaufmännische Buchführung und die Revision

Untersuchungsgegenstand ist das «Unternehmen». Die Begriffe des «Unternehmens» und des «Gewerbes» sind im Schweizer Recht verbreitet anzutreffen und werden – zuweilen gar mit dem Begriff des «nach kaufmännischer Art geführten Gewerbes» – synonym verwendet, obwohl ihnen je nach Rechtsgebiet unterschiedliche Inhalte zugeschrieben werden. Die Unbestimmtheit einzelner Elemente des Unternehmensbegriffs (etwa die «kaufmännische Art») begünstigt zudem die (vermeintliche) Privilegierung ganzer Berufszweige; «vermeintlich» deshalb, weil die Privilegierung bei näherem Hinsehen keine ist, von der Allgemeinheit aber offenbar als solche wahrgenommen wird. Für den Rechtsuchenden, namentlich den potentiell Eintragungs- und Buchführungspflichtigen, ist dieser Zustand unbefriedigend, was sich auch an einer Vielzahl ergangener Gerichtsentscheide zur Frage des Bestehens eines Unternehmens äussert. Die Gesetzesrevisionen der letzten Jahre stiessen vereinzelt zwar in die richtige Richtung, gingen aber das seit langem bestehende Problem nicht im Kern an.

Ziel dieser Arbeit ist es, die verschiedenen Begriffe zu klären und gegeneinander abzugrenzen. Insbesondere gilt es festzustellen, wo sich die in verschiedener Hinsicht relevanten Schwellen vom Nicht-Unternehmen zum Unternehmen (dem «Gewerbe») und vom Unternehmen zum kaufmännischen Unternehmen (dem «nach kaufmännischer Art geführten Gewerbe») befinden bzw. befinden sollten.

Der Fokus der Untersuchung liegt dabei auf der Eintragungs- und der Buchführungspflicht, also denjenigen obligationenrechtlichen Regelungskomplexen, die direkt oder indirekt an das Vorliegen eines – wie auch immer rechtlich definierten – «Unternehmens» anknüpfen. Dabei sind insbesondere diejenigen Rechtsformen von Interesse, deren Existenz oder deren – dem jeweiligen Rechtsträger obliegenden – Pflichten direkt vom (Nicht-)Vorliegen eines «Unternehmens» abhängen: Das Einzelunternehmen, die Kollektiv- und die Kommanditgesellschaft sowie der Verein. Ein dritter obligationenrechtlicher Regelungskomplex, derjenige der Revisionspflicht, wird ergänzend hinzugezogen.

 

Markus Zollinger, Das (kaufmännische) Unternehmen: Eruierung des zivilrechtlichen Begriffs des (nach kaufmännischer Art geführten) Gewerbes unter Berücksichtigung kartell-, straf-, steuer- sowie sozialversicherungsrechtlicher Unternehmens- und Erwerbstätigkeitsbegriffe (Diss. Zürich 2019, Zürich 2019 = Schweizer Schriften zum Handels- und Wirtschaftsrecht, Band 347)