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Das Filmwerk ist eines der komplexesten Schutzobjekte des Urheberrechts. Trotzdem kennt das schweizerische Urheberrechtsgesetz (URG) kaum spezifische Bestimmungen für Filmwerke. Im Vergleich zu anderen kontinentaleuropäischen Ländern fehlen insbesondere Regeln, welche zwischen den zum Teil widerstreitenden Interessen der Filmschaffenden auf der einen und des Filmproduzenten auf der andern Seite einen Ausgleich herzustellen versuchen. So gibt es weder eine Norm, welche die Rechtebündelung beim Produzenten erleichtert, noch zwingende urhebervertragsrechtliche Bestimmungen, welche die Filmurheber und ausübenden Künstler als schwächere Vertragspartei schützen. In der vorliegenden Dissertation wird deshalb die Frage nach gesetzgeberischem Handlungsbedarf aufgeworfen.
Die Dissertation von Annatina Menn ist mit dem Walther Hug Preis ausgezeichnet worden.
Annatina Menn, Interessenausgleich im Filmurheberrecht (Diss. Zürich 2008, Zürich 2008 = Zürcher Studien zum Privatrecht, 210)