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Grundfiguren des heutigen Privatrechts sind im "Gelehrten Recht" entwickelt worden, als man in den jungen europäischen Universitäten (z.B. Bologna) begann, sich die Texte der römischen Juristen zu erschliessen. Rechtsbegriffe, Systematik und Methode, die man im Umgang mit den antiken Texten entwickelte, wurden von der Rechtspraxis aufgenommen ("Rezeption"), und dies in weiten Teilen Europas ("ius commune"). Dieses über Jahrhunderte weiterentwickelte Recht wurde seit Ende des 18. Jahrhundert als Material für die Schaffung nationaler Zivilrechtskodifikationen benutzt, zu denen auch das Schweizerische OR (1881/83) und das ZGB (1907/12) gehören.
Datum | Dozent | Thema | Materialien |
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23.02.17 | Babusiaux | Einführung: Themenstellung, Epochen |
Folien Einführung I (PDF, 1 MB)
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02.03.17 | Babusiaux | Einführung: Methoden, Quellen | |
09.03.17 | Babusiaux | Vertragsbegriff und Vertragstypenlehre I | |
16.03.17 | Babusiaux | Vertragsbegriff und Vertragstypenlehre II | |
30.03.17 | Babusiaux | Kaufvertrag: Periculum est emptoris | |
06.04.17 | Babusiaux | Übervorteilung – Laesio enormis | |
27.04.17 | Alonso | Kauf und Übereignung: Das Traditionsprinzip | Folien 1 (PDF, 564 KB) |
04.05.17 | Alonso | Kauf und Übereignung: Kausalität und Abstraktion | Folien 2 (PDF, 581 KB) |
11.05.17 | Alonso | Alteri stipulari nemo potest: Die Römischen Quellen | Folien 3 (PDF, 616 KB) |
18.05.17 | Alonso | Vertrag zugunsten Dritter und Stellvertretung von den Glossatoren bis zu den Kodifikationen | Folien 4 (PDF, 615 KB) |
In der Vorlesung werden – nach einer Einführung in die Quellen und die Methode der Dogmengeschichte – ausgesuchte Probleme des Privatrechts anhand der wichtigsten Quellenzeugnisse der Antike, des Mittelalters und der Neuzeit betrachtet. Die genauen Themen, Quellenblätter und weiterführende Literatur werden nach den jeweiligen Vorlesungen in der obenstehenden Tabelle publiziert. Lateinkenntnisse sind nicht erforderlich; alle Quellen werden in einer neusprachlichen Übersetzung angeboten. Vorausgesetzt wird die Bereitschaft der TeilnehmerInnen, die parallel zur Veranstaltung aufgeschaltete Sekundärliteratur zu lesen und dadurch die in der Vorlesung behandelten Fragen sowie die Methode der Quellenbearbeitung zu vertiefen.
Die Prüfung wird schriftlich stattfinden. Sie knüpft methodisch und inhaltlich an die Veranstaltung an.
Aufgrund der hohen Interaktivität dieser Veranstaltung wird kein Podcast angeboten.
Verständnis- und Vertiefungsfragen sind in bzw. nach der Vorlesung zu stellen.