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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Babusiaux

HS 2017 Römisches Recht und griechische Kautelarpraxis

Informationen zum Seminar

Inhalt:

Rechtspluralismus ist keine neue Erscheinung, sondern ein bereits in der Antike bekanntes Phänomen. Dies gilt besonders für das römische Reich der Kaiserzeit, in dem sich verschiedene Rechtskulturen mischen und mit dem römischen Recht in einen Dialog treten. Ein besonders lebendiges Zeugnis des Rechtsalltags bieten die zahlreichen dokumentarischen Quellen, vor allem Papyri, die Gerichtsprotokolle, Geschäftsformulare, Vertragsurkunden oder auch letztwillige Verfügungen bezeugen. Diese dokumentarischen Texte sind auch insoweit einzigartig, als sie das Rechtsleben aus dem Blickwinkel eines Zweckschreibens reflektieren. Dabei beschränken sich die Rechtsgeschäfte unter Privaten darauf, die wichtigsten Punkte einer Vereinbarung festzuhalten, während etwa Auszüge aus Gerichtsprotokollen in stark gekürzter Form den Sachverhalt, das Verfahren und das Urteil mitteilen, um sie für ein Archiv oder auch als Richtlinie für eine künftige Rechtsprechung zur Verfügung zu halten. Zum Verständnis dieser Quellen ist daher der jeweilige Kontext möglichst umfassend zu klären. Dazu gehört auch die Ermittlung der lokalen Praxis oder der kautelaren Gewohnheiten in einem bestimmten Bezirk sowie die Untersuchung der Intentionen des jeweiligen Urkundenschreibers oder „Notars“.

Trotz dieser evidenten Kontextabhängigkeit ist es möglich, die rechtlichen Konstruktionen dieser Dokumente mit den Rechtsansichten der römischen Juristen und den Rechtsauskünften der römischen Kaiser aus Justinians Digesten und Codex zu kontrastieren, um Übereinstimmungen, Unterschiede und ggfls. auch gegenseitige Beeinflussung festzustellen und möglicherweise aufeinander bezogene Entwicklungen wahrzunehmen. Dabei sind keine einheitlichen Beschreibungen des Verhältnisses von griechischsprachiger Praxis und römischer Rechtsliteratur zu erwarten. Vielmehr werden aufgrund der Diversität der Themen und Fragestellungen ganz unterschiedliche Entwicklungslinien zu beobachten sein, welche von der frontalen Ablehnung einer provinzialen Rechtsansicht bis hin zu bereits in ihrer Entstehung voneinander abhängigen Rechtsauffassungen zwischen dem römischen Recht und Nachbarrechten reichen. Der im Seminargespräch zu erwartende Vergleich der verschiedenen Gebiete erlaubt es damit auch, die Voraussetzungen und Grenzen von gegenseitiger Akkulturation im Recht zu prüfen und zu beschreiben. Damit bietet das Eintauchen in die Lebenswirklichkeit hinter den Schriften der römischen Juristen den TeilnehmerInnen des Seminars die Möglichkeit, Phänomene des Rechtspluralismus gleichsam an einem historischen Modell zu erfahren und zu analysieren.

 

Voraussetzungen:

Das Seminar steht Bachelor- und Masterstudierenden offen. Kenntnisse der alten Sprachen (Lateinisch, Griechisch) werden nicht erwartet, sind aber von Vorteil. Bei der Vorbereitung des Seminarvortrags wie der Seminararbeit erhalten die Studierenden Unterstützung und konkrete Hilfestellung durch das Team des Lehrstuhls Babusiaux.

 

Zeit und Ort:

Das Seminar wird gemeinsam mit Frau Prof. Dr. Éva Jakab (Universität Szeged) als der führenden Spezialistin auf dem Gebiet der vergleichenden Betrachtung von römischem Recht und griechischer Kautelarpraxis angeboten.

Das Seminar findet als Blockseminar von Freitag, 10. Nov. bis Samstag 11. Nov. 2017 in Zürich Zentrum statt (KO2-F-156).

Die Seminararbeiten sind im Nachgang zum Seminar bis spätestens 14. Dez. 2017 abzugeben. Nähere Angaben dazu finden Sie im Merkblatt (siehe Teaser).

 

Einführende Literatur:

É. Jakab, Vertragsformulare im Imperium Romanum, Zeitschrift der Savigny-Stiftung, romanistische Abteilung 123 (2006) 71-101;

É. Jakab, Periculum und Praxis: Vertragliche Abreden beim Verkauf von Wein, Zeitschrift der Savigny-Stiftung, romanistische Abteilung 121 (2004) 189-232;

É. Jakab, Risikomanagement beim Weinkauf. Periculum und Praxis im Imperium Romanum, München, 2009.

 

Vorläufige Themenliste

(auf Wunsch von TeilnehmerInnen können nach Rücksprache mit dem Lehrstuhl Babusiaux auch weitere Themen aufgenommen werden)

  1. Auf dem Markt: Kauf von Sklaven – die Gestaltung der Urkunde (vergeben)
  2. Im Gerichtssaal: Prozess wegen einer entlaufenen Sklavin (vergeben)
  3. Väter und Töchter: väterliche Gewalt oder „emanzipierte“ Töchter (vergeben)
  4. Ehefrau als Geschäftspartner? Berenike vor Gericht
  5. Mütter und Kinder: Das Problem der Vormundschaft
  6. Letztwillige Verfügungen aus der Provinz: Romanisierte Ägypter oder hellenisierte Römer? (vergeben)
  7. Kreditwesen: Kapital, Zinsen — Interessen und Streitigkeiten
  8. Frachtverträge: Risikoverteilung im Getreidehandel
  9. Der Verkauf von Wein
  10. Finanzierung des Fernhandels: Seedarlehen und andere rechtliche Formen des Seetransportes

Weiterführende Informationen