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Unter der Leitung von Prof. Dr. Ulrike Babusiaux finden im FS 2019 die Übungen im Obligationenrecht BT statt. Die Übungen beginnen bereits in der ersten Vorlesungswoche des Semesters und sind danach unregelmässig, aber sachdienlich über das gesamte Semester verteilt.
Im Rahmen dieser Übungen haben die Studierenden die Möglichkeit, zusätzlich zu den 1.5 ECTS, welche ihnen zu den Übungen im Obligationenrecht BT gewährt werden, durch das schriftliche Lösen von Fall 7 den Leistungsnachweis «Fallbearbeitung Aufbaustufe 1» aus dem Wahlpflichtpool «schriftliche Arbeiten» weitere 3 ECTS zu erwerben.
Die Studierenden, welche den Leistungsnachweis «Fallbearbeitung Aufbaustufe 1» erbringen möchten, müssen sich vom Montag, 11. Februar 2019 bis Freitag 22. Februar 2019 über OLAT anmelden. Die Frist beginnt und endet jeweils um 10:00 Uhr.
Die Teilnehmerzahl für die Fallbearbeitung ist auf 105 Studierende (sieben Gruppen à 15 Studierende) beschränkt. Die Studierenden tragen sich in OLAT direkt in eine der sieben Gruppen ein; die Gruppe kann dabei frei gewählt werden. Sobald die maximale Teilnehmerzahl von 15 Studierenden pro Gruppe erreicht ist, schliesst sich die Gruppe automatisch und Einträge sind nur noch auf der Warteliste möglich. Es gilt das «first come first served»-Prinzip.
Wichtig: Wer sich nach erfolgter Anmeldung dazu entschliesst, an der Fallbearbeitung doch nicht teilzunehmen, hat sich schnellstmöglich aus der jeweiligen Gruppe im OLAT auszutragen, damit Studierende auf der Warteliste nachrücken können.
Für den Besuch der Übungen im Obligationenrecht BT ohne Erbringung des Leistungsnachweises «Fallbearbeitung Aufbaustufe 1» ist keine Anmeldung erforderlich (Bestandteil des Pflichtmoduls «Privatrecht II»).
Dozierende/r | Zeit | Ort | Gruppe | Teilnehmer Fallbearbeitung | Nichtteilnehmer Fallbearbeitung (Anfangsbuchstabe Nachname) |
Harald Bärtschi | Do, 08:00-09:45 | KOL-G-204 | 1 | Gruppe 1 | A-B |
Gion Giger | Do, 14:00-15:45 | KOL-G-204 | 2 | Gruppe 2 | C-F |
Miachael Hochstrasser | Do, 14:00-15:45 | RAI-J-031 | 3 | Gruppe 3 | G-H |
Eva Maissen | Do, 08:00-09:45 | KOL-G-209 | 4 | Gruppe 4 | J-Ma |
Tina Huber-Purtschert | Do, 14:00-15:45 | KOL-G-221 | 5 | Gruppe 5 | Mb-Q |
Arnold Rusch | Do, 08:00-09:45 | KOL-G-221 | 6 | Gruppe 6 | R-Sc |
Jean-Marc Schaller | Do, 14:00-15:45 | RAI-F-041 | 7 | Gruppe 7 | Sd-Z |
Die Studierenden, welche den Leistungsnachweis «Fallbearbeitung Aufbaustufe 1» erbringen möchten, tragen sich in OLAT direkt in eine der sieben Gruppen ein (frei wählbar).
Die Studierenden, wleche die Übungen besuchen, aber keine Fallbearbeitung verfassen möchten, werden anhand des Anfangsbuchstabens des Nachnamens den sieben Dozierenden zugeteilt. Die Gruppeneinteilung ist einzuhalten.
Fallsammlung_ORBT_FS19 (PDF, 260 KB)
Die Folien zu den Übungen werden jeweils nach den Übungsstuden hier zur Verfügung gestellt.
Fall | Datum/Zeit | Folien |
Fall 1 | Do, 21.02.2019, 08:00-09:45 bzw. 14:00-15:45 |
Fall_1 (PDF, 398 KB) |
Fall 2 | Do, 28.02.2019, 08:00-09:45 bzw. 14:00-15:45 |
Fall_2 (PDF, 421 KB) |
Fall 3 | Do, 07.03.2019, 08:00-09:45 bzw. 14:00-15:45 |
Fall_3 (PDF, 229 KB) |
Fall 4 | Do, 14.03.2019, 08:00-09:45 bzw. 14:00-15:45 |
Fall_4 (PDF, 301 KB) |
Fall 5 | Do, 21.03.2019, 08:00-09:45 bzw. 14:00-15:45 |
Fall_5 (PDF, 394 KB) |
Fall 6 | Do, 28.03.2019, 08:00-09:45 bzw. 14:00-15:45 |
Fall_6 (PDF, 185 KB) |
Fall 7 | Do, 18.04.2019, 08:00-09:45 bzw. 14:00-15:45 |
Fall_7 (PDF, 187 KB) |
Im Rahmen der Übungen können die Studierenden Fall 7 schriftlich lösen.
Um die Fallbearbeitung mit einem "pass" zu bestehen, muss die Falllösung formellen und materiellen Anforderungen genügen. Dabei werden die Arbeiten nach diesen Kriterien separat bewertet. Die Formalien sind somit nicht zu vernachlässigen (für weitere Hinweise an die formalen Vorgaben siehe auch 2. Hinweise für die schriftliche Falllösung).
Der Sachverhalt muss der Arbeit nicht beigefügt werden.
Die Falllösung darf nicht mehr als 12 Seiten umfassen (exkl. Titelblatt und Verzeichnisse).
Vor der Bearbeitung des Falles sollte die einschlägige Literatur zum konkreten Verfassen juristischer Arbeiten konsultiert werden. Es wird erwartet, dass Rechtsprechung und Literatur (Lehrbücher, Kommentaree, allenfalls Zeitschriftenaufsätze) und weitere juristische Quellen zitiert werden. Ebenso wird grosser Wert auf ein umfassendes und konkretes Inhalts-, Literatur- und Abkürzungsverzeichnis gelegt.
Für Aufbau und Gliederung der Arbeit sowie für die Zitierweise der verwendeten Quellen gibt es verschiedene Konzepte. Empfohlen wird insbesondere
Den Bearbeitern kommt hierbei eine gewisse Freiheit zu. Eine gewählte Zitierweise ist in der ganzen Arbeit beizubehalten (einheitliches und kohärentes Zitieren). Oberste Maxime ist, dass der Leser die zitierten Quellen auffindet.
Die Arbeit sollte ein Inhalts-, Abkürzungs-, Literatur- und - falls Materialien (Botschaften, Ratsprotokolle) verwendet werden - Materialienverzeichnis enthalten. Ein Judikaturverzeichnis ist nicht erforderlich.
Die Falllösung ist wie folgt zu formatieren:
Die Bewertung in formeller Hinsicht erfolgt anhand folgender Kriterien:
Die Fallbearbeitung muss im Word und PDF-Format (je ein File) eingereicht werden und ist folgendermassen zu beschriften: Nachname_Vorname_ORBT_Fall7.
Es ist folgender Abgabetermin einzuhalten:
Fall 7 | Montag, 18. März 2019, 12:00 Uhr |
Für die Einhaltung der Frist ist die Eingabe in OLAT (Zeitpunkt des Hochladens der Falllösung) massgeblich.
Hinweis: Die Arbeiten werden mit Hilfe einer Computersoftware auf Plagiate geprüft. In den vergangenen Jahren hat die Überprüfung stets einige Verstösse gemeldet. Zwar ist eine Zusammenarbeit der Studierenden durchaus erwünscht; erlaubt ist, dass mehrere Arbeiten zum selben Ergebnis kommen. Die Ausformulierung und die Strukturierung der Falllösung muss jedoch zwingend selbständig erfolgen. Ein Verstoss gegen die Plagiatsregelung hat die Zurückweisung der Arbeit zur Folge und kann zu einem Disziplinarverfahren führen vgl. «Merkblatt zum richtigen Zitieren und zur Vermeidung von Plagiaten» (PDF, 74 KB), Beschluss der Rechtswissenschaftlichen Fakultät vom 7. Februar 2007, RS 4.1.4.
Mit dem Hochladen der Arbeit auf OLAT bestätigt die/der Studierende, dass sie/er die Fallbearbeitung selbständig und nur unter Zuhilfenahme der in den Verzeichnissen oder in den Anmerkungen genannten Quellen angefertigt hat und dass die Arbeit nicht bereits anderweitig als Leistungsnachweis verwendet wurde. Deshalb ist es nicht nötig, dass am Ende der Fallbearbeitung eine Selbständigkeitserklärung angefügt wird.
Die korrigierten Arbeiten erhalten die Studierenden physisch in der Übungsstunde oder in elektronischer Form zurück. Fallbearbeitungen, die in der Übungsstunde nicht abgeholt werden, werden den Stuiderenden zugeschickt.