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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Babusiaux

Herbstsemester 2014

Normvielfalt und Juristenmethode – das Beispiel Roms

Seminarinhalt:

Dem heutigen Juristen erscheinen die Normenvielfalt und die Überlagerung verschiedener Rechtsordnungen als zeittypische Erscheinung, die die juristische Methode vor neue Aufgaben stellt. Indes ist das Problem nicht neu wie ein Blick in die römische Kaiserzeit zeigt: Das sog. „neue Recht“ (ius novum), das die kaiserliche Kanzlei schuf, wucherte neben den bestehenden Regelungen des alten römischen Zivilrecht (ius civile) und des prätorischen Edikts (ius praetorium) und überlagerte sie teilweise. Zwar beanspruchte die kaiserliche Anordnung verbindliche Kraft; eine eigentliche Normenhierarchie war dem römischen Rechtsdenken aber fremd. Daher war es Aufgabe der römischen Juristen in jedem Einzelfall verlässliche Entscheidungen zur Abstimmung zwischen den verschiedenen Rechtsschichten zu treffen.

Zu beachten ist, dass die Juristen dabei eine Doppelrolle spielten, indem sie sowohl bei der Entscheidungsfindung des Kaisers beteiligt waren, als auch die Entscheidungen in ihren Schriften dokumentierten und kommentierten. So finden sich einerseits Berichte und Protokolle über die Erörterung von Einzelfällen vor dem Kaisergericht oder im kaiserlichen Rat (consilium), andererseits sind kunstvolle theoretische Erörterungen von kaiserlichen Urteilen und Rechtsauskünften (rescripta) überliefert, in denen die Juristen gleichsam „von aussen“ auf die kaiserliche Rechtsproduktion blicken.

Beide Entscheidungstypen sollen anhand von Beispielen aus dem Erbrecht im Seminar vorgestellt und analysiert werden. Sie sollen in ihrem historischen und rechtlichen Kontext gewürdigt und auf typische Argumentationsmuster hin untersucht werden. Dabei ist zu erwarten, dass auch das Arsenal der antiken Rhetorik Verwendung findet und die Juristen gerade für die Entscheidung von Einzelfällen nicht nur rechtliche Argumente verwenden, sondern auch aus den Fakten schöpfen.

Ziel der vergleichenden Untersuchung soll ein besseres Verständnis des römischen Rechtsdenkens sowie der Herausforderungen sein, die eine sich fragmentierende und überwuchernde Rechtsmasse für den Juristen bedeutet. Das Seminar findet im Herbstsemester 2014 an der Universität Zürich als Blockveranstaltung statt.

Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind sowohl Bachelor- als auch Masterstudierende.

Anmeldung: Bei der Anmeldung zum Seminar gilt das Prioritätsprinzip.
Themen: Hier finden Sie die  
Themenzuteilung: Für die Themenzuteilung sind Sie gebeten, bei Ihrer Anmeldung über unsere Lehrstuhl-Adresse lst.babusiaux@rwi.uzh.ch drei Präferenzthemen (möglichst unter Angabe der Prioritäten 1–3) anzugeben.Des Weiteren benötigen wir zur Anmeldung noch Ihre Semesterzahl, Ihr Studienziel, Matrikelnummer, Ihre Adresse sowie Ihre Kontaktinformationen. Die Zuteilung mehrfach priorisierter Themen erfolgt in der Seminarvorbesprechung mittels "Versteigerung": Wer seine Vorliebe für ein bestimmtes Thema in aller Kürze am besten begründet, erhält den "Zuschlag". Lateinkenntnisse sind hilfreich, aber nicht unabdingbar.
Seminarvorbesprechung: Die Seminarvorbesprechung findet am 8. Mai 2014 um 14:00 Uhr im RAI-F-041 statt. Bei dieser Gelegenheit werden die einzelnen Seminarthemen kurz vorgestellt und verteilt. Zudem erhalten Sie wichtige Hinweise zur Erstellung der Seminararbeit.
Probereferat: Die Teilnehmenden halten vor Assistierenden des Lehrstuhls Babusiaux ein Probereferat.
Zeitraum: wird noch bekanntgegeben.
Seminardurchführung: 23. + 24. Okt. 2014 in KOL-N-1.
Seminarleistung: Seminararbeit (Abgabetermin: 10. Dezember 2014)
Referat mit Handout, Beteiligung an der Diskussion im Rahmen des Seminars
Für die Seminararbeiten ist das Merkblatt zu beachten.

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Weiterführende Informationen

Seminar HS 14:

Das Seminar findet am Donnerstag, 23. Oktober und am Freitag, 24. Oktober im KOL-N-1 statt. Das detaillierte Programm mit den verbindlichen Zeitangaben wird den Teilnehmern persönlich und zeitnah zugestellt.