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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Babusiaux

FS 22 «Das römische Vollstreckungsrecht: den Schuldner zwingen, das Recht sichern, den Anspruch durchsetzen»

Forum von Pompeji, Bild privat UB

Dozent:innen

Prof. Dr. Ulrike Babusiaux (Universität Zürich)

Prof. Dr. Ernest Metzger (University of Glasgow)

RA MLaw Adrian Häusler (Universität Zürich)

Inhalt

Das römische Vollstreckungsrecht führt in Forschung und Lehre eher ein Schattendasein. Dies ist einerseits darauf zurückzuführen, dass das archaische Vollstreckungsrecht Roms wenige Spuren hinterlassen hat. Anderseits geben die justinianischen Quellen nicht verlässlich Auskunft über das Vollstreckungsverfahren der Prinzipatszeit. Die Forschung ist daher auf die heikle Interpretation der justinianischen Quellen sowie auf die Auswertung literarischer und dokumentarischer Zeugnisse angewiesen. Das römische Vollstreckungsrecht gilt daher als unterentwickelte Rechtsmaterie.

Bei näherer Betrachtung ist diese Geringschätzung des römischen Vollstreckungsverfahrens nicht gerechtfertigt. Zwar wirken einige Vorschriften, vor allem des ältesten Rechts der Zwölftafeln, grausam, wie etwa die (vielleicht falsch verstandene) Vorgabe, den Schuldner im Falle der Nichtzahlung zu zerstückeln (partes secanto). Dennoch zeichnet sich das spätrepublikanische, klassische und provinziale Vollstreckungsrecht auch durch die rechtliche Einhegung von Gläubigerwillkür unter Gewährung verbriefter prozessualer Garantien aus. Vor allem die Einsetzung von Zwangsmitteln im Prozess (wie stipulationes praetoriae), die Einweisung in den Besitz des Vermögensschuldners (missio in possessionem), die Haftung des Käufers des Schuldnervermögens (bonorum emptor) und die Pfändung von Gegenständen des Schuldners in der cognitio extra ordinem sind an enge Voraussetzungen geknüpft, deren Einhaltung die Gerichtsmagistrate oder auch die Richter überprüfen und sichern. Die begrenzte Quellenlage ist hier nicht nur als Schwäche anzusehen, sondern gibt auch Gelegenheit, neue Interpretationen zu wagen.

Das Seminar will diese Situationen in Rom und in der Provinz unter Berücksichtigung der zeitlichen Entwicklung der verschiedenen Vollstreckungsformen untersuchen. Zum einen soll geklärt, welche Rechtsbehelfe den Gläubigern eines Schuldners zur Verfügung standen, um ihre Rechte durchzusetzen, zum anderen wird danach gefragt, welche Verteidigungsmittel der Schuldner, der zu Unrecht von Vollstreckung bedroht war, nutzen konnte.

Zu diesem Zweck sollen die Primärquellen aus der juristischen Literatur, der sonstigen literarischen Überlieferung und auch die epigraphischen Zeugnisse aus verschiedenen Teilen des römischen Reiches ausgewertet und (teilweise vergleichend) analysiert werden. Da das römische Verfahrensrecht viele Institute geprägt hat, die das heutige Prozessrecht auszeichnen, sind dabei auch Erkenntnisse zum modernen Vollstreckungsrecht zu erwarten.

Themenliste

  1. Das Zwölftafelgesetz

 

  1. Deutungen der manus iniectio als Drohung des körperlichen Zwanges
  2. „Sectio collorum et bonorum“: Fragen der Schuldnerzerstückelung und der Auktion über das Schuldnervermögen im ius civile

 

  1. Der Formularprozess

 

  1. Erscheinungen und Mechanismen der stipulationes praetoriae
  2. Rechtsfolgen des vadimonium desertum im Fall einer stipulatio praetoria
  3. Vollstreckungsandrohung im Falle fehlender Mitwirkung bei der Noxalhaftung und bei erzwungener Eidesleistung?
  4. Missio in possessionem I: Ein freezing order im Formularverfahren
  5. Missio in possessionem II: Schutz- und Strafmassnahmen gegen den in den Besitz eingewiesenen Gläubiger (missus)
  6. Zur Klage auf Vollstreckung des Urteils (actio iudicati)
  7. Die Haftung des Käufers des Schuldnervermögens (emptor bonorum)
  8. Die Privilegierung von Schulden bei der Gläubigerbefriedigung
  9. Der betrügerische Schuldner und der Schutz des benachteiligten Gläubigers (fraus creditorum)

 

  1. In der Provinz

 

  1. Die Festsetzung von Gerichtsverhandlungen in der spanischen Stadt Irni im Jahre 91 n. Chr.: zum rätselhaften intertium dare
  2. Verteidigungsverweigerung im Prozessrecht „diesseits der Alpen“ (lex Gallia Cisalpina)

 

  1. Das kaiserliche Verfahren (cognitio extra ordinem)

 

  1. Das Säumnisverfahren im Kognitionsprozess
  2. Die Einzelvollstreckung in der kaiserlichen Gerichtsbarkeit (Naturalleistung und pignus in causa iudicati captum)

Generelle Literatur zur Einführung

NB: Spezifisch themenbezogene Literatur wird den Seminarteilnehmern mit den Quellen übermittelt.

Bruna, F.J., Lex Rubria. Caesars Regelung für die richterlichen Kompetenzen der Munizipalmagistrate in Gallia Cisalpina, Leiden 1974

D’Amati, Laura, L’inattività del convenuto nel processo formulare indefensio, absentia, latitatio, Neapel 2016

Grevesmühl, Götz, Die Gläubigeranfechtung nach klassischem römischem Recht, Göttingen 2003

Kaser, Max/Hackl, Karl, Das römische Zivilprozessrecht, München 19962

Kaser, Max/Knütel, Rolf/Lohsse, Sebastian, Römisches Privatrecht, München 202122

Metzger, Ernest, Litigation in Roman Law, Oxford 2005

Metzger, Ernest, Interrupting Proceedings in iure. Vadimonium and intertium, in: ZPE 120 (1998) 215-225

Platschek, Johannes, Studien zu Ciceros Rede für P. Quinctius, München 2005

Soza Ried, María de los Angeles, Procedimiento concursal. La posición jurídica del bonorum emptor, Madrid 2008

Steinwenter, Artur, Studien zum römischen Versäumnisverfahren, München 1914

Wolf, Joseph Georg, Lex Irnitana. Gesammelte Aufsätze, Berlin 2012

Vorgehen

Die Methode des Seminars ist exegetisch, d.h. dass die Teilnehmer:innen eine Textanalyse vorbereiten und in einer Seminarsitzung zur Diskussion stellen, bevor sie eine abschliessende Synthese (Bachelor- oder Masterarbeit) einreichen.

Nach der Themenwahl erhalten die Teilnehmer:innen zunächst die für das Thema relevanten Primärquellen (nebst Angaben zu verfügbaren Übersetzungen sowie spezifische Literaturhinweise). Nachdem sie sich mit dem Inhalt dieser Quellen vertraut gemacht haben, werden in einer zweiten individuellen Besprechung Übersetzungsprobleme erörtert. Bei der Vorbereitung der Übersetzung und der Quellenexegese erhalten die Teilnehmer:innen Hilfe vom Lehrstuhlteam, namentlich von Frau lic. phil. Thamar Xandry und Herrn RA MLaw Adrian Häusler.

Zur Vorbereitung des mündlichen Vortrags in der Seminarsitzung wird im März/April 2022 ein Probevortrag vor Assistierenden des Lehrstuhls stattfinden. Nach Abschluss des Seminars erhalten die ReferentInnen erneut die Möglichkeit, ihre schriftliche Arbeit durchzusehen und aufgrund der im Seminar erhaltenen Anregungen zu verbessern.

Organisatorisches

Das Seminar findet als Blockseminar am Freitag, 29. (9–18 Uhr mit Pausen), und Samstag, 30. April 2022 (10-16 Uhr mit Pausen), statt und wird – wenn möglich – als Präsenzveranstaltung abgehalten. Neben dem Seminarvortrag und der schriftlichen Seminararbeit wird auch die aktive Teilnahme an der Diskussion vorausgesetzt.

Als Teil des Seminars gilt auch der Abendvortrag, den Prof. Dr. Ernest Metzger, am Donnerstag, 28. April 2022, im Rahmen der Zürcher Ausspracheabende für Rechtsgeschichte halten wird.

Voraussetzungen

Alle Seminarthemen stehen sowohl Bachelor- als auch Masterstudent:innen offen. Lateinkenntnisse sind nicht erforderlich, aber hilfreich. Kenntnisse in anderen Sprachen (Altgriechisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch) sind ebenfalls von Vorteil. Das Seminar findet mehrheitlich auf Deutsch statt (insbesondere können die Student:innen ihre Vorträge und Seminararbeiten auf Deutsch verfassen); passive Kenntnisse des Englischen werden erwartet (Prof. Dr. Ernest Metzger wird einzelne Beiträge in Englisch formulieren).

Weiterführende Informationen

Seminar im FS22

Seminartermine:

Donnerstag, 28. April 2022, 18:15-20:30, KOL-E-13, Teilnahme als Hörer:in an den Zürcher Ausspracheabenden zur Rechtsgeschichte (ZAA).

Freitag, 29. April 2022, 09:00-18:00, RAA-E-29, Teilnahme am Blockseminar

Samstag, 30. April 2022, 10:00-16:00, RAA-E-29, Teilnahme am Blockseminar