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Prof. Dr. Ulrike Babusiaux (Universität Zürich)
Prof. Dr. Ernest Metzger (University of Glasgow)
RA MLaw Adrian Häusler (Universität Zürich)
Das römische Vollstreckungsrecht führt in Forschung und Lehre eher ein Schattendasein. Dies ist einerseits darauf zurückzuführen, dass das archaische Vollstreckungsrecht Roms wenige Spuren hinterlassen hat. Anderseits geben die justinianischen Quellen nicht verlässlich Auskunft über das Vollstreckungsverfahren der Prinzipatszeit. Die Forschung ist daher auf die heikle Interpretation der justinianischen Quellen sowie auf die Auswertung literarischer und dokumentarischer Zeugnisse angewiesen. Das römische Vollstreckungsrecht gilt daher als unterentwickelte Rechtsmaterie.
Bei näherer Betrachtung ist diese Geringschätzung des römischen Vollstreckungsverfahrens nicht gerechtfertigt. Zwar wirken einige Vorschriften, vor allem des ältesten Rechts der Zwölftafeln, grausam, wie etwa die (vielleicht falsch verstandene) Vorgabe, den Schuldner im Falle der Nichtzahlung zu zerstückeln (partes secanto). Dennoch zeichnet sich das spätrepublikanische, klassische und provinziale Vollstreckungsrecht auch durch die rechtliche Einhegung von Gläubigerwillkür unter Gewährung verbriefter prozessualer Garantien aus. Vor allem die Einsetzung von Zwangsmitteln im Prozess (wie stipulationes praetoriae), die Einweisung in den Besitz des Vermögensschuldners (missio in possessionem), die Haftung des Käufers des Schuldnervermögens (bonorum emptor) und die Pfändung von Gegenständen des Schuldners in der cognitio extra ordinem sind an enge Voraussetzungen geknüpft, deren Einhaltung die Gerichtsmagistrate oder auch die Richter überprüfen und sichern. Die begrenzte Quellenlage ist hier nicht nur als Schwäche anzusehen, sondern gibt auch Gelegenheit, neue Interpretationen zu wagen.
Das Seminar will diese Situationen in Rom und in der Provinz unter Berücksichtigung der zeitlichen Entwicklung der verschiedenen Vollstreckungsformen untersuchen. Zum einen soll geklärt, welche Rechtsbehelfe den Gläubigern eines Schuldners zur Verfügung standen, um ihre Rechte durchzusetzen, zum anderen wird danach gefragt, welche Verteidigungsmittel der Schuldner, der zu Unrecht von Vollstreckung bedroht war, nutzen konnte.
Zu diesem Zweck sollen die Primärquellen aus der juristischen Literatur, der sonstigen literarischen Überlieferung und auch die epigraphischen Zeugnisse aus verschiedenen Teilen des römischen Reiches ausgewertet und (teilweise vergleichend) analysiert werden. Da das römische Verfahrensrecht viele Institute geprägt hat, die das heutige Prozessrecht auszeichnen, sind dabei auch Erkenntnisse zum modernen Vollstreckungsrecht zu erwarten.
NB: Spezifisch themenbezogene Literatur wird den Seminarteilnehmern mit den Quellen übermittelt.
Bruna, F.J., Lex Rubria. Caesars Regelung für die richterlichen Kompetenzen der Munizipalmagistrate in Gallia Cisalpina, Leiden 1974
D’Amati, Laura, L’inattività del convenuto nel processo formulare „indefensio“, „absentia“, „latitatio“, Neapel 2016
Grevesmühl, Götz, Die Gläubigeranfechtung nach klassischem römischem Recht, Göttingen 2003
Kaser, Max/Hackl, Karl, Das römische Zivilprozessrecht, München 19962
Kaser, Max/Knütel, Rolf/Lohsse, Sebastian, Römisches Privatrecht, München 202122
Metzger, Ernest, Litigation in Roman Law, Oxford 2005
Metzger, Ernest, Interrupting Proceedings in iure. Vadimonium and intertium, in: ZPE 120 (1998) 215-225
Platschek, Johannes, Studien zu Ciceros Rede für P. Quinctius, München 2005
Soza Ried, María de los Angeles, Procedimiento concursal. La posición jurídica del bonorum emptor, Madrid 2008
Steinwenter, Artur, Studien zum römischen Versäumnisverfahren, München 1914
Wolf, Joseph Georg, Lex Irnitana. Gesammelte Aufsätze, Berlin 2012
Die Methode des Seminars ist exegetisch, d.h. dass die Teilnehmer:innen eine Textanalyse vorbereiten und in einer Seminarsitzung zur Diskussion stellen, bevor sie eine abschliessende Synthese (Bachelor- oder Masterarbeit) einreichen.
Nach der Themenwahl erhalten die Teilnehmer:innen zunächst die für das Thema relevanten Primärquellen (nebst Angaben zu verfügbaren Übersetzungen sowie spezifische Literaturhinweise). Nachdem sie sich mit dem Inhalt dieser Quellen vertraut gemacht haben, werden in einer zweiten individuellen Besprechung Übersetzungsprobleme erörtert. Bei der Vorbereitung der Übersetzung und der Quellenexegese erhalten die Teilnehmer:innen Hilfe vom Lehrstuhlteam, namentlich von Frau lic. phil. Thamar Xandry und Herrn RA MLaw Adrian Häusler.
Zur Vorbereitung des mündlichen Vortrags in der Seminarsitzung wird im März/April 2022 ein Probevortrag vor Assistierenden des Lehrstuhls stattfinden. Nach Abschluss des Seminars erhalten die ReferentInnen erneut die Möglichkeit, ihre schriftliche Arbeit durchzusehen und aufgrund der im Seminar erhaltenen Anregungen zu verbessern.
Das Seminar findet als Blockseminar am Freitag, 29. (9–18 Uhr mit Pausen), und Samstag, 30. April 2022 (10-16 Uhr mit Pausen), statt und wird – wenn möglich – als Präsenzveranstaltung abgehalten. Neben dem Seminarvortrag und der schriftlichen Seminararbeit wird auch die aktive Teilnahme an der Diskussion vorausgesetzt.
Als Teil des Seminars gilt auch der Abendvortrag, den Prof. Dr. Ernest Metzger, am Donnerstag, 28. April 2022, im Rahmen der Zürcher Ausspracheabende für Rechtsgeschichte halten wird.
Alle Seminarthemen stehen sowohl Bachelor- als auch Masterstudent:innen offen. Lateinkenntnisse sind nicht erforderlich, aber hilfreich. Kenntnisse in anderen Sprachen (Altgriechisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch) sind ebenfalls von Vorteil. Das Seminar findet mehrheitlich auf Deutsch statt (insbesondere können die Student:innen ihre Vorträge und Seminararbeiten auf Deutsch verfassen); passive Kenntnisse des Englischen werden erwartet (Prof. Dr. Ernest Metzger wird einzelne Beiträge in Englisch formulieren).