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Frau Prof. Dr. Babusiaux wird im FS18 zusammen mit Dr. Lorena Atzeri (Università di Milano) ein Seminar zum Thema "Die Ehrlosigkeit (Infamie) als Sanktion zwischen Sitte und Recht" abhalten.
Thema:
Als Erbe der römischen infamia ist heute nur die Bezeichnung eines Lügners als „infam“ geblieben, womit eine besonders skrupellose Begehung der Tat charakterisiert wird. Ursprünglich gilt aber nicht nur der Lügner, sondern zum Beispiel auch der Ehebrecher, die Schauspielerin, der wegen Meineids Verurteilte und der treulose Beauftragte als „infam“. Das Spektrum der mit diesem sittlichen Unwerturteil einhergehenden Rechtsfolgen ist dabei variabel: Einige Quellen sprechen von dem Ausschluss von öffentlichen Ämtern, andere behandeln Einschränkungen der Postulationsfähigkeit und der Zeugenfähigkeit; besondere Regeln gelten für den ehrlos entlassenen Soldaten. In der Spätantike schliesslich wird die Infamie ein Instrument gegen Häretiker und Abtrünnige, die den wahren Glauben verraten oder leugnen.
Das Seminar behandelt mit der Ehrenstrafe die Grundfrage der Grenzen zwischen Recht und Sitte, wobei die Problematik der Verrechtlichung von Moralvorstellungen vor allem beim Wandel der Moral eine besondere Rolle spielen wird. Neben der Ermittlung der vielfältigen und erstaunlich breiten Anwendungsbereichs der infamia wird immer wieder auch der Vergleich zu modernen „shame sanctions“ thematisiert werden.
Anforderungen:
Das Seminar ist als Blockveranstaltung (Freitag/Samstag 16. und 17 März 2018) geplant und richtet sich an Bachelor- und Masterstudierende. Es kann daher auch zur Anfertigung einer Masterarbeit besucht werden. Die Kenntnis der lateinischen Sprache ist nicht Bedingung, wenngleich von Vorteil.
Die Seminarleistung besteht im Abfassen einer schriftlichen Arbeit und deren mündlichen Vortrag. Im Zentrum steht dabei die Interpretation von Quellen zur Infamie, wobei ein besonderes Schwergewicht auf Belegen aus der justinianischen Kompilation liegen wird. Die Quellenstellen werden den Seminarteilnehmern je nach Themenfeld zugeteilt; die Vorbereitung der Interpretation erfolgt nach den im Merkblatt FS 2018 (PDF, 106 KB) niedergelegten.
Vorbesprechung:
Die Vorbesprechung zum Seminar findet am 11. Okt. um 14 Uhr im RAI-F-041 statt. Die Themen des Seminars werden vorrangig an die in dieser Vorbesprechung Anwesenden vergeben; soweit nach diesem Termin noch Themen offen sind, können auch nachträglich noch Seminarteilnehmer zugelassen werden. Bitte beachten Sie in jedem Fall als Frist den 1. Dez. 2017. Ab diesem Datum können keine weiteren Anmeldungen mehr entgegen genommen werden.
Eine Anmeldung zur Vorbesprechung ist empfehlenswert, aber nicht erforderlich.
Für eine vorläufige Anmeldung sowie bei allen Fragen wenden Sie sich bitte an lst.babusiaux@rwi.uzh.ch.
Vorläufige Themenliste:
(In Abstimmung mit den Veranstalterinnen können auch eigene Themen bearbeitet werden)