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Die Zeit der Militärmonarchie nach dem Ende der severischen Dynastie, das heisst die Epoche der sogenannten Soldatenkaiser (235-284), ist aus Sicht der Rechtsgeschichte bisher wenig beleuchtet worden. Im Gegensatz dazu hat die historische Forschung gerade in jüngeren Jahren diese Epoche verstärkt untersucht und neue Erkenntnisse zu Strukturen und Entwicklungen gewonnen. Mit der Tagung ist nun eine enge Zusammenarbeit von Vertreterinnen des Römischen Rechts und der Alte Geschichte angestrebt, um die Forschungsdivergenzen auf diesem Gebiet zu überwinden und die Ergebnisse der historischen Forschung in die romanistische Quellenuntersuchung einfließen zu lassen. Gleichzeitig soll die Möglichkeit eröffnet werden, die Ergebnisse der historischen Forschung durch Einbeziehung der juristischen Quellen zu prüfen und ggfls. zu präzisieren. Dabei wird insbesondere zu erörtern sein, ob und inwieweit sich die politische Instabilität und die Rolle des Militärs auch auf das Recht auswirkte. Zu diesem Zweck sind zum einen die Entstehungsbedingungen der vorrangig kaiserrechtlichen Rechtsproduktion zu betrachten, zum andern Gehalt, Umsetzung und Wirkung des so geschaffenen Rechts. Aus diesen Überlegungen, die auch die Frage nach der Kontinuität zwischen der severischen Dynastie und den Soldatenkaisern zu stellen haben, sollen sich neue Erkenntnisse zur Bewertung der Epoche und ihres Rechts ergeben, die über die traditionelle Streitfrage der Qualifizierung als „epiklassisch“ oder „nachklassisch“ hinausweisen. Als Referenten konnten Althistoriker und Vertreter des römischen Rechts aus der Schweiz, Österreich, Deutschland, Italien, den Niederlanden, England und den USA gewonnen werden. Die Vorträge werden auf Deutsch und Englisch abgehalten. Die Diskussion kann auf Deutsch, Englisch und Italienisch geführt werden.
Alle Interessierten (insbesondere auch Studierende) sind herzlich eingeladen!