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V-Nr. 235 |
Termine: Dienstag, 10:15-12:00 HAH-F-1 |
Vorlesungsinhalt:
Die Vorlesung behandelt die Entwicklung verschiedener antiker Rechte. Sie greift damit auf ein 1904 von Leopold Wenger formuliertes Programm zurück, demzufolge nicht nur das römische Recht, sondern alle benachbarten Rechtsordnungen vergleichend in die historische Betrachtung einfliessen sollten.
Der Überlieferungslage und der Bedeutung entsprechend stehen in der Vorlesung das römische Recht und sein Verhältnis zu den Nachbarrechten im Mittelpunkt.
Es geht mithin vorrangig um die Widersprüche und Wechselwirkungen, die zwischen den verschiedenen Rechtstraditionen im römischen Weltreich bestanden. Dabei werden neben den Lehren des römischen Rechts exemplarisch die gut dokumentierten Entwicklungen im ägyptischen, griechischen und auch im jüdischen Recht herangezogen, insoweit sie nachweislich mit den römischen Besatzern und der römischen Rechtsordnung in Kontakt traten.
Die Vorgehensweise in der Vorlesung:
Die Schwierigkeiten der Überlieferung, die Eigenarten des römischen Rechts und das Verhältnis zu anderen Rechtstraditionen werden anhand besonders prägnanter Beispiele vorgestellt und erläutert. Auf diese Weise sollen die Teilnehmer mit wichtigen Grundfragen der römischen wie der antiken Rechtsgeschichte bekannt werden; gleichzeitig sollen sie die Fähigkeit entwickeln, anhand von (übersetzten) Quellentexten Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Konfliktlagen zwischen verschiedenen Rechten des Mittelmeerraumes zu erkennen und zu analysieren.
Vorkenntnisse:
Kenntnisse des Lateinischen und/oder des Griechischen sind nicht Voraussetzung. Alle Quellen werden in einer neusprachlichen Übersetzung (deutsch, englisch oder französisch) zur Verfügung gestellt. Der vorherige Besuch der Veranstaltung Römisches Privatrecht (seit der Bachelorreform im 3./4. Sem. stattfindende Pflichtveranstaltung) ist empfehlenswert.
Die Vorlesung wird nach folgendem (provisorischen) Plan gelesen:
Die Literatur zur Vorlesung finden Sie als PDF (passwortgeschützt) in der unteren Tabelle.
Es wird erwartet, dass die Teilnehmer die verfügbare Literatur vor der Veranstaltung lesen und die Vorlesung auch mithilfe dieser Literatur nachbereiten. Das Passwort wird ausschliesslich in der Vorlesung bekanntgegeben. Anfragen per email werden insoweit nicht beantwortet.
Literatur:
16.09.2014 |
Prolegomena I: Quellen und Quellenlage
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Keine Literatur |
23.09.2014 |
Prolegomena II: Kaiser und Juristen
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Keine Literatur |
30.09.2014 |
Prolegomena III: Die römische Rechtsordnung und das römische Imperium
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Keine Literatur |
07.10.2014 |
Antike Rechtsgeschichte:
Leopold Wengers Programm
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14.10.2014 |
Roms Verhältnis zu den Fremden: Der griech. Ursprung der XII-Tafeln
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21.10.2014 |
Roms Verhältnis zu den Fremden: Die römischen Provinzen (am Beispiel Siziliens)
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28.10.2014 |
„Handelsrecht“ im Mittelmeerraum: Kaufrecht und Transportverträge (Gortyn und Rom
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04.11.2014 |
„Handelsrecht“ im Mittelmeerraum: Das „Seedarlehen“ des Menelaos
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11.11.2014 |
„Handelsrecht im Mittelmeerraum:Risikomanagement beim Weinkauf
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Fortsetzung |
18.11.2014 |
Personalitätsprinzip und Provinzialedikt: Die Edikte des Augustus von Kyrene
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25.11.2014 |
Personalitätsprinzip und „Doppelbürgerrecht“: Zur Vormundschaft der Mutter (Personenrecht)
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02.12.2014 |
Wechselwirkungen zwischen römischen und fremden Recht: Die Parapherna (Eherecht)
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09.12.2014 |
Wechselwirkungen zwischen römischen und fremden Recht: Die institutio ex certa re(Erbrecht)
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16.12.2014 |
Allgemeine Fragestunde
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