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Die Überlieferung der Schriften der römischen Juristen in der justinianischen Kompilation hat die Werke all ihrer identifizierenden Merkmale beraubt: So haben die Kompilatoren Selbsterklärungen zum Zweck, Widmungen und Einleitungen in der Regel gestrichen. Geblieben sind nur die Titel, wobei auch diese nicht immer widerspruchsfrei überliefert sind. So stimmt der sog. index Florentinus, in den Justinian die Bücher aufnehmen liess, die er in den Digesten verwertete, nicht mit den in den Digesten überlieferten Schriften überein. Angesichts dieser Schwierigkeiten nahm Fritz Schulz eine eigenständige Gliederung der juristischen Literatur vor, in der er die isagogische Literatur von der Kommentarliteratur und der Literatur der Problemata trennte. Angesichts der neueren Forschungen zur Fachsprache und zur Fachliteratur in der Antike erscheint es aber lohnend, die in der juristischen Literatur anzutreffenden Titel und ihr Programm durch Vergleiche mit den Nachbarwissenschaften (Architektur, Medizin, Philosophie, Philologie etc.) zu erhellen. Gleichzeitig sind die verschiedenartigen Werke, die unter ein- und demselben Titel innerhalb der juristischen Literatur anzutreffen sind, miteinander zu vergleichen.
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Die Seminarleistung besteht aus der Bearbeitung von (vorgegebenen) Fragmenten aus den Digesten und einer mündlichen Exegese dieser Fragmente. Für den Seminartermin ist eine ausführliches Handout (Übersetzung, Inskription, Interpretation) vorzubereiten; die Ergebnisse der Arbeit werden mündlich in Auseinandersetzung mit den Quellen präsentiert; die schriftliche Ausarbeitung der Seminararbeit soll im Anschluss an das Seminar unter Einbeziehung der dort erhaltenen Anregungen und Verbesserungsvorschläge erfolgen. Bei der Vorbereitung der Übersetzung und der Interpretation erhalten die TeilnehmerInnen Hilfestellung von Seiten der Lehrstuhlmitarbeiter. Insbesondere wird der Seminarvortrag probehalber vor einem Gremium aus Lehrstuhlangehörigen gehalten. Zu Einzelheiten vgl. Merkblatt Seminar FS 2014. |
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Teilnahmeberechtigung: | Teilnahmeberechtigt sind sowohl Bachelor- als auch Masterstudierende. |
Anmeldung: | Bei der Anmeldung zum Seminar gilt das Prioritätsprinzip. |
Themen: | Hier finden Sie die |
Themenzuteilung: | Für die Themenzuteilung sind Sie gebeten, bei Ihrer Anmeldung über unsere Lehrstuhl-Adresse lst.babusiaux@rwi.uzh.ch drei Präferenzthemen (möglichst unter Angabe der Prioritäten 1–3) anzugeben.Des Weiteren benötigen wir zur Anmeldung noch Ihre Semesterzahl, Ihr Studienziel, Matrikelnummer, Ihre Adresse sowie Ihre Kontaktinformationen. Die Zuteilung mehrfach priorisierter Themen erfolgt in der Seminarvorbesprechung mittels "Versteigerung": Wer seine Vorliebe für ein bestimmtes Thema in aller Kürze am besten begründet, erhält den "Zuschlag". Lateinkenntnisse sind hilfreich, aber nicht unabdingbar. |
Seminarvorbesprechung: | Die Seminarvorbesprechung findet am 4. Nov. 2013, 12.15 Uhr, im Raum RAI-J-031 statt. Bei dieser Gelegenheit werden die einzelnen Seminarthemen kurz vorgestellt. |
Probereferat: | Die Teilnehmenden halten vor Assistierenden des Lehrstuhls Babusiaux ein Probereferat. Zeitraum: wird noch bekanntgegeben. |
Seminardurchführung: | 03.–05. April 2014, Universität Zürich, Zentrum |
Seminarleistung: | Seminararbeit (Abgabetermin: 23. Mai 2014) Referat mit Handout, Beteiligung an der Diskussion im Rahmen des Seminars Für die Seminararbeiten ist das Merkblatt zu beachten. |