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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Babusiaux

Frühjahrssemester 2016

Der richtige Text ? – Überlieferungsfragen des Corpus iuris civilis

 Inhalt: 
Juristenarbeit ist Textarbeit: Auslegung des Gesetzes, Analyse von Gerichtsurteilen und Erstellung von juristischen Gutachten sind das tägliche Brot des Juristen. Diese Arbeitsweise gilt auch für den Rechtshistoriker, der sich mit den „Rechtsquellen“ vergangener Zeiten befasst. Bei dieser historischen Arbeit stellt sich allerdings – stärker als bei modernen Rechtstexten – immer auch die Frage nach der Authentizität des Textes: Stammt die Quelle wirklich von dem angegebenen Autor oder ist sie ihm nachträglich „untergeschoben“ worden? Sind wesentliche Teile des Textes nachträglich verfälscht, weil an veränderte Rahmenbedingungen angepasst worden? Wurde die Textfassung durch einen späteren Abschreiber unwissentlich verändert, weil er die Sprache, in der die Quelle verfasst war, nicht verstand oder eine altertümliche Schrift nicht lesen konnte? Dies sind nur einige typische Fragen, die sich bei der Rekonstruktion des authentischen Textes stellen. Ihre elementare Bedeutung liegt dabei auf der Hand: Ein falsch abgeschriebener, falsch zugeschriebener oder sonst verfälschter Text erlaubt keine zuverlässigen Rückschlüsse auf das jeweilige Recht und führt zu eklatanten Fehlurteilen.

Themenstellung:
Im Seminar soll daher ein Blick auf die textliche Basis der Beschäftigung mit dem römischen Recht gelegt werden. Dabei soll anhand einzelner Beispiele die Relevanz der textlichen Konstitution für die rechtliche und historische Würdigung einer Quelle erarbeitet und die verschiedenen Möglichkeiten von „Fehlern“ des Textes erörtert werden. Soweit dies möglich ist, wird diese Erörterung an konkreten Sachfragen erfolgen, bei denen zum Beispiel durch das Fehlen oder das Einschieben eines „non“ („nicht“) in der Aussage eines römischen Juristen das Gegenteil von dem ausgesagt wird, das der Jurist ursprünglich wollte. Gleichzeitig soll die Geschichte der Beschäftigung mit Überlieferungsfragen angesprochen werden, die zeigt, dass eine übergrosse Skepsis vor der Authentizität der Überlieferung ebenso schädlich ist wie blindes Vertrauen.

Organisation: 
Das Seminar wird gemeinsam mit dem führenden Experten auf diesem Gebiet, Prof. Dr. Wolfgang Kaiser (Univ. Freiburg i. Br.), durchgeführt. Es steht sowohl Bachelor- als auch Masterstudierenden offen und wird an zwei Wochentagen (Freitag/Samstag) Ende März / Anfang April 2016 stattfinden. Die genauen Termine werden Mitte Oktober bekannt gegeben.

Die Zuteilung der Themen findet in der Vorbesprechung am 5.Oktober um 10.00 Uhr statt. Nach der Themenwahl erhält jeder Studierende die von ihm zu bearbeitenden Quellen sowie Hinweise zur jeweils relevanten Literatur. Für die Vorbereitung ihrer Vorträge erhalten die Studierenden weitergehende Unterstützung von den Doktoranden des Lehrstuhls Babusiaux, namentlich von Herrn MLaw Adrian Häusler, Frau MLaw Elena Koch sowie Frau Doctoral Candidate in Latin Joanna Stadler.

Erste Informationen zum Vorgehen enthält das Merkblatt FS 2016, das hier heruntergeladen werden kann. Für alle Rückfragen zum Thema und zum Vorgehen wenden Sie sich bitte an den Lehrstuhl Babusiaux: lst.babusiaux@uzh.ch.

Themenliste:

Themenliste Seminar 2016 (PDF, 70 KB)

Merkbaltt: 

Merkblatt Seminar FS2016 (PDF, 119 KB)

Weiterführende Informationen

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