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Grabinschriften und Grabdenkmäler bilden den grössten Teil der aus der römischen Kaiserzeit überlieferten Inschriften. Soweit sie vom Erben errichtet worden sind, der sich sittlich oder rechtlich verpflichtet erklärt, dem Verstorbenen zu gedenken, geben sie auch Aufschluss über das römische Erbrecht, vor allem den Inhalt von Testamenten. Das Seminar will die zahlreichen lateinischen Grabinschriften und Grabdenkmäler, die aus der Kaiserzeit in Rom, Italien und den Provinzen überliefert sind, zur Erforschung des römischen Testamentsrechts und seiner historischen Entwicklung nutzen.
Zum Beispiel kann der Erblasser seinem Erben unter Androhung der Enterbung auferlegen, ein Grabmal zu errichten; ferner kann er ihm eine bestimmte Summe Geld für ein Grab hinterlassen. Weitergehend kann der Erblasser aber auch eine „Stiftung“ aussetzen, also seiner Heimatstadt mit öffentlichen Bauten, der Abhaltung von Spielen oder dem Unterhalt bedürftiger Bevölkerungsgruppen auferlegen. Die genaue rechtliche Konstruktion der in der Inschriftenpraxis häufig bezeugten Gestaltungen bedarf der Klärung, da sie häufig nicht mit der in den Juristenschriften überlieferten Rechtsansichten übereinstimmen. Durch sorgfältige Lektüre und juristische wie sozialhistorische Analyse sollen bekannten Grabinschriften neue Aspekte abgewonnen und weitergehende Erkenntnisse auf die Motive von Erblassern, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die gesellschaftliche Funktion von Grabinschriften gewonnen werden.
Das Seminar findet durchschnittlich alle 14 Tage jeweils Dienstag 16-18 Uhr statt. In jeder Seminarsitzung werden ein oder mehrere Texte durch die Teilnehmer*innen und/oder Mitarbeiter des Lehrstuhls vorgestellt und interpretiert. Anschliessend erfolgt die Diskussion über die Texte aus epigraphischer und rechtshistorischer Perspektive. Spätestens zum Semesterende (5. Juni 2020) muss die schriftliche Seminararbeit vorliegen, die wissenschaftlichen Anforderungen zu entsprechen hat. Bei der Bewertung der Arbeit wird die mündliche Beteiligung der Teilnehmer*innen berücksichtigt.
Das Seminar steht Bachelor- und Masterstudent*innen der Rechtswissenschaft offen. Lateinkenntnisse sind von Vorteil, aber nicht Bedingung für die Teilnahme. Es besteht auch die Möglichkeit, im Rahmen des Seminars eine Masterarbeit zu verfassen. Bestimmte Themen sind eher für Masterarbeiten geeignet, können aber auch als Bachelorarbeit durchgeführt werden.
Die genauen Daten sind (Stand 18.11.2020): Dienstag, 23.2./2.3./16.3./30.3./13.4./27.4./11.5./25.5. Bitte beachten Sie, dass es sich um eine vorläufige Planung handelt, die im Dezember 2020 bestätigt werden wird.
Dieses Seminar wird zusammen mit Herrn Prof. Michael A. Speidel durchgeführt.
Es ist zurzeit nicht absehbar, ob das Seminar als Präsenzveranstaltung stattfinden kann oder nur virtuell. Wir hoffen, dass wenigstens Teile in Präsenz abgehalten werden können. Nähere Informationen hierzu werden leider erst Anfang 2021 vorliegen.
Die Anmeldung erfolgt unter Angabe zweier Themenpräferenzen durch Email an: ulrike.babusiaux@uzh.ch. An diese Adresse sind auch alle Fragen zu Inhalt und Methode des Seminars zu richten. Am Donnerstag, 10. Dezember 2020 findet um 10 Uhr eine Vorbesprechung über Zoom statt, in der die zu bearbeitenden Texte vergeben und weiterführende Hinweise zum Vorgehen gegeben werden. Bitte melden Sie sich bei Interesse für das Seminar per Email an ulrike.babusiaux@uzh.ch, um die genauen Einwahldaten zu erhalten.
Weitere Themen können nach Rücksprache mit ulrike.babusiaux@uzh.ch vereinbart werden.