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"Steuern und Staatlichkeit in der Antike"
Das Steuerrecht gilt als Querschnittsmaterie, in der sich verschiedene Tendenzen aus anderen Rechtsgebieten herauskristallisieren oder auch miteinander oder mit den Zwecken des Steuerrechts in Konflikt treten können. Auch das antike Steuer-recht, vor allem im römischen Imperium, weist diese Eigenschaften auf; dennoch ist seine Bedeutung vor allem in der rechtshistorischen Literatur bis in die jüngste Zeit unterschätzt worden, was unter anderem an der vorrangig privatrechtlichen Ausrichtung der römischrechtlichen Forschung liegt. Dagegen hat die althistorische Forschung in jüngerer Zeit grundlegende Arbeiten zu Voraussetzungen und Wirkungsbedingungen der Steuern in der antiken Welt vorgelegt. In dem Seminar sollen die beiden Perspektiven, die rechtswissenschaftliche und die altertums-wissenschaftliche, zusammengeführt werden. Ziel ist es dabei zunächst, die Ansatzpunkte und die Regelungen der Steuern in der antiken Welt vorzustellen und zu analysieren. Diese Analyse soll sodann Aufschluss geben über die Prioritäten und Machtverhältnisse im römischen Staatswesen. Auf diese Weise soll nicht nur ein Einblick in den Zusammenhang zwischen dem Steuerrecht und den staatlichen Institutionen und Sozialstrukturen geboten werden, sondern auch Antworten auf die weitergehende Frage nach dem Wesen antiker Staatlichkeit gefunden werden.
Zentrale Themen des Seminars werden sein:
(1) Organisation und Dynamik antiker Staaten (Stadtstaaten/Imperien; Kooperation und Wettbewerb zwischen Herrschern und Eliten; “indirect rule”; Einbindung der Gesamtbevölkerung in staatliche Strukturen). |
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(2) Demographische und soziale Verhältnisse (Haushalts- und Familienorganisation; Auswirkung von Lebenserwartung und Reproduktion auf Wirtschaftsleistung und Humankapital). |
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(3) Fiskale Institutionen im engeren Sinn: die verschiedenen Arten der Besteuerung und ihre Determinanten; das Personal und die Organisation der Einhebung (Verpachtung, Bürokratie etc.); rechtliche Ausformungen. |
Literatur:
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Das Seminar wird am 23. und 24. März 2017 in Zürich Zentrum stattfinden.
Die Teilnahme steht sowohl Studierenden der Rechtswissenschaft (Bachelor und Master) als auch Studierenden der Philosophischen Fakultät (Alte Geschichte) offen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den lst.babusiaux@rwi.uzh.ch