V-Nr.279 |
Antike Rechtsgeschichte
Termine:
Dienstag 12:15-13:45 Uhr (ohne Pause) im Raum RAI-J-031. |
Ausserordentlicher Termin: Wegen einer auswärtigen Verpflichtung wird die Vorlesung von Dienstag, 11.3.2014 auf Freitag, 14.3.2014 verlegt. Sie findet zur gewohnten Zeit 12.15 – 13.45 Uhr statt. Der Raum wird sobald möglich bekannt gegeben. |
Diese erstmalig im Masterprogramm angebotene Vorlesung behandelt die Entwicklung verschiedener antiker Rechte. Sie greift damit auf ein 1904 von Leopold Wenger formuliertes Programm zurück, demzufolge nicht nur das römische Recht, sondern alle benachbarten Rechtsordnungen vergleichend in die historische Betrachtung einfliessen sollten. Der Überlieferungslage und der Bedeutung entsprechend stehen in der Vorlesung das römische Recht und sein Verhältnis zu den Nachbarrechten im Mittelpunkt. Es geht mithin vorrangig um die Widersprüche und Wechselwirkungen, die zwischen den verschiedenen Rechtstraditionen im römischen Weltreich bestanden. Dabei werden neben den Lehren des römischen Rechts exemplarisch die gut dokumentierten Entwicklungen im ägyptischen, griechischen und auch im jüdischen Recht herangezogen, insoweit sie nachweislich mit den römischen Besatzern und der römischen Rechtsordnung in Kontakt traten.
Die Vorgehensweise in der Vorlesung:
Die Schwierigkeiten der Überlieferung, die Eigenarten des römischen Rechts und das Verhältnis zu anderen Rechtstraditionen wird anhand besonders prägnanter Beispiele vorgestellt und erläutert. Auf diese Weise sollen die Teilnehmer mit wichtigen Grundfragen der römischen wie der antiken Rechtsgeschichte bekannt werden; gleichzeitig sollen sie die Fähigkeit entwickeln, anhand von (übersetzten) Quellentexten Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Konfliktlagen zwischen verschiedenen Rechten des Mittelmeerraumes zu erkennen und zu analysieren.
Vorkenntnisse:
Kenntnisse des Lateinischen und/oder des Griechischen sind nicht Voraussetzung. Alle Quellen werden in einer neusprachlichen Übersetzung (deutsch, englisch oder französisch) zur Verfügung gestellt. Der vorherige Besuch der Veranstaltung Römisches Privatrecht (seit der Bachelorreform im 3./4. Sem. stattfindende Pflichtveranstaltung) ist empfehlenswert.
Die Vorlesung wird üblicherweise im Herbstsemester angeboten. Wegen eines Forschungssemesters im HS 2013 findet sie ausnahmsweise zusätzlich im Frühjahrssemester 2014 statt. Sodann wird die Vorlesung erneut im HS 2014 (und dann wieder im HS 2015) gelesen werden.
Die Vorlesung wird nach folgendem (provisorischen) Plan gelesen. Abweichungen zur Planung sind jederzeit möglich.
Die Literatur zur Vorlesung finden Sie als pdf (Passwortgeschützt) in der unteren Tabelle.
Ein Skript mit Quellentexten wird sukzessive und passwortgeschützt aufgeschaltet. Sie finden es hier:
Es wird erwartet, dass die Teilnehmer die verfügbare Literatur vor der Veranstaltung lesen und die Vorlesung auch mithilfe dieser Literatur nachbereiten. Das Passwort wird ausschliesslich in der Vorlesung bekanntgegeben. Anfragen per email werden insoweit nicht beantwortet.
Literatur
18.02.2014 |
Antike Rechtsgeschichte
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Leopold Wengers Programm |
25.02.2014 |
Antike Rechtsgeschichte |
Leopold Wengers Programm |
04.03.2014 |
Roms Verhältnis zu Fremden
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Der griech. Ursprung XII-Tafeln |
14.03.2014 |
Roms Verhältnis zu Fremden |
Vom Stadtstaat zum Weltreich |
18.03.2014 |
Roms Verhältnis zu Fremden
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Provinzialrecht und röm. Recht |
25.03.2014 |
Roms Verhältnis zu Fremden |
Provinzialrecht und röm. Recht |
01.04.2014 |
Vertragspraxis im Mittelmeerraum
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Kaufrecht Transportverträge |
08.04.2014 |
Vertragspraxis im Mittelmeerraum
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Haftungsrecht und Risiko |
15.04.2014 |
Vertragspraxis im Mittelmeerraum |
Fortsetzung |
Osterferien |
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29.04.2014 |
Personalitätsprinzip und Provinzialedikt
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06.05.2014 |
Personenrecht
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Zur Vormundschaft der Mutter |
13.05.2014 |
Familienrecht
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Mitgift - Parapherna |
20.05.2014 |
Erbrecht
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Institutio ex certa re |
27.05.2014 |
Allgemeine Fragestunde |
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