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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Alonso

Recht und Gesellschaft im Denken des 19. und 20. Jahrhunderts

SeminarHS19

(Vst.-Nr. 3242)

Titel

Seminar: Recht und Gesellschaft im Denken des 19. und 20. Jahrhunderts

 

Beschreibung

Die Vorstellung von einem unzertrennlichen Band zwischen Recht und Gesellschaft lässt sich in der europäischen Rechtsliteratur zumindest bis in die Zeit von Baron de Montesquieu (1689-1755) zurückverfolgen. In seinem berühmten, 1748 erschienenen Werk "Vom Geist der Gesetze" postuliert er, dass das Recht den "Geist des Volkes" widerspiegle.

Als wiederkehrender Topos im Denken der Aufklärung wurde die Verbindung zwischen Recht und Gesellschaft genutzt, um weltverändernde politische Bestrebungen zu rechtfertigen; darunter insbesondere die Gewaltenteilung und die daraus erwachsene gegenseitige Kontrolle der einzelnen Staatsorgane sowie die Betrachtung der Staatsgewalt als Folge eines "Sozialvertrags".

Die Vorstellung einer Beziehung zwischen Recht und Gesellschaft rückte insbesondere gegen Anfang des 19. Jahrhunderts in Detuschland erneut ins Zentrum des rechtspolitischen Diskurses. Durch Savignys (1779-1861) hitzige Debatten mit Thibaut (1772-1840) über den Nutzen einer Kodifizierung des deutschen Rechts, rückte die Idee des "Volksgeistes" scharf in den Fokus der Öffentlichkeit; nicht zuletzt im Kontext der Rezeption des römischen Rechts als Grundlage europäischer Rechtskodifikationen.

Ungeachtet der Überschattung von Savigny's Vorstellungen eines "Volksgeists" durch die Pandektisten und deren geistigen Nachfolgern, den Rechtspositivisten, blieb die Vorstellung eines unauflöslichen Bandes zwischen Recht und Gesellschaft weiterhin präsent: Sie verweilt am Rande der Mainstream-Rechtswissenschaft, beispielsweise durch die Überlegungen des grossen österreichisch-ungarischen Gelehrten Eugen Ehrlich (1862-1922), der als Begründer der Rechtssoziologie gilt.

Natürlich hat sich die Rechtssoziologie seit der Zeit Ehrlichs vom römischen Recht distanziert und methodologisch der empirischen Forschung der Sozialwissenschaften zugewandt. Indes kann jedoch ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung dieser Disziplin im Laufe des 20. Jahrhunderts durch die Romanistik nicht geleugnet werden. Unser Seminar wird sich auf diese Beiträge konzentrieren, um festzustellen, ob ein wissenschaftlicher Dialog zwischen dem römischen Recht und der Rechtssoziologie immer noch möglich ist und neue Perspektiven über das Phänomen "Recht" eröffnen kann.

Das Seminar findet am 6. Dezember 2019 im Hauptzentrum der Universität Zürich statt. Der Leistungsnachweis besteht aus einer schriftlich verfassten Seminararbeit (Bachelor / Master), der Präsentation der Ergebnisse am Seminar selbst und der aktiven Teilnahme am Seminargespräch.

 

Themenliste des Seminars:

 

Thema 1: Savigny und der Volksgeist

Thema 2: Eugen Ehrlich und das "lebendige Recht"

Thema 3: Ehrlich's Debatte mit Kelsen über das "lebendige Recht"

Thema 4: Henry Maine und das "primitive" Recht

Thema 5: Max Weber und das Römische Recht

Thema 6: Karl Marx und das Römische Recht

Thema 7: Alan Watson und "legal transplants"

Thema 8: Lawrence Friedman und die "Rechtskultur"

 

Das Seminar wird am 06. Dezember 2019 im Zentrum der Universität Zürich abgehalten und steht sowohl für Bachelor- als auch für Masterstudierende offen. Der Leistungsnachweis besteht wie üblich im Verfassen einer eigenständigen Arbeit im Umfang von 15-20 Seiten, sowie der Präsentation der Ergebnisse am Seminar.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und auf Ihre Anmeldung, welche mittels Mail an den Lehrstuhl zu richten ist.

 

Die Teilnahme am Seminar ist nach einer Anmeldung grundsätzlich verbindlich.

 

 

Leistungsnachweis:

 
Weitere Informationen enthält das Merkblatt zum Seminar HS19 (Teaser auf der rechten Seite).
 
Das Seminar steht sowohl Bachelor- als auch Masterstudenten zur Verfügung. Im Rahmen dieses Seminars kann auch eine Masterarbeit in grösserem Umfang verfasst werden. In diesem Falle benutzen Sie bitte die Anmeldemaske für Masterarbeiten.
 

Datum

06. Dezember 2019 (KOL-G-210)

Weitere Angaben finden Sie im Merkblatt

Modul Siehe
Lektüre siehe Merkblatt
Teilnahme und Info Bei Fragen wenden Sie sich bitte via E-Mail an: lst.alonso@rwi.uzh.ch

Weiterführende Informationen

Merkblatt zum Seminar HS19

Nachfolgend finden Sie das Merkblatt zum Seminar HS19. Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte den Lehrstuhl.

 

Merkblatt Seminar HS19

 

Prof. Paul J. du Plessis

Prof. Dr. Paul J. du Plessis

Prof. Dr. Paul J. du Plessis erlangte seine Doktorwürde im Jahre 2003 an der Erasmus Universität in Rotterdam. Seit 2017 ist er ordentlicher Professor für Römisches Recht an der Universität von Edinburgh und Leiter des dort angesiedelten Centre for Legal History.

 

Du Plessis ist Mitglied der schottischen Society of Antiquaries sowie der Royal Historical Society und war an zahlreichen Universitäten als Gastprofessor tätig, darunter an der Università degli Studi di Roma Tor Vergata, an den Universitäten von Trento und Mailand, der Pontifical University of Chile in Santiago, der Thammasat Universität in Bangkok sowie an der Universität der Wissenschaften in Szeged.

 

Prof. du Plessis organisierte zahlreiche Konferenzen und hat mit seinen zwei herausragenden Publikationen "Beyond Dogmatics" und "New Frontiers" einen sozio-juristischen Ansatz unter Verwendung von moderner Forschungsmethoden wesentlich gefördert. Diese Forschungslinie kulminierte 2016 in der Veröffentlichung des Oxford Handbook of Roman Law and Society unter seiner Herausgeberschaft.