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Titel |
Seminar: Gemeinsames Gedankengut antiker Rechtssysteme
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Beschreibung |
Das Römische Recht, welches durch den Corpus Iuris Civilis Grundlage aller kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen darstellt, wird oft als eine isolierte Rechtstradition betrachtet, aus welcher sich unsere eigene Rechtsüberzeugung herauskristallisierte. Jedoch sollte das Römische Recht nicht als starre Einheit, sondern im Kontext anderer Rechtstraditionen betrachtet werden. Dazu eignet sich hervorragend die Griechische Rechtskultur, welche wie keine andere mit der Römischen Auffassung des Rechts in Vergleich zu setzen ist.
Der Vergleich gibt uns eine Idee der Eigenheiten Römischer Rechtstraditionen und offenbart uns gewisse Gemeinsamkeiten in der Ausgestaltung der verschiedenen Rechtsinstitute, wenngleich die Rechtshistoriker aus der Nachkriegszeit bezüglich Anerkennung derartiger Parallelen starke Zurückhaltung übten. Dies erlaubt uns eine kritische Reflektierung in Bezug auf die Entwicklung moderner Rechtssysteme.
Dieses Seminar widmet sich der Auseinandersetzung einiger der auffälligsten Parallelen zwischen der Römischen (d.h. unserer aktuellen) und der Altgriechischen Rechtstradition.
Liste möglicher Themen:
Leistungsnachweis:
Der Leistungsnachweis besteht aus dem Verfassen einer Seminararbeit (Umfang ca. 12 Seiten) sowie aus der Präsentation des erarbeiteten Themas am Seminar. Weitere Informationen enthält das Merkblatt zum Seminar FS18 (Teaser auf der rechten Seite).
Das Seminar steht sowohl Bachelor- als auch Masterstudenten zur Verfügung. Im Rahmen dieses Seminars kann auch eine Masterarbeit in grösserem Umfang verfasst werden. In diesem Falle benutzen Sie bitte die Anmeldemaske für Masterarbeiten.
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Datum |
4. Mai 2018 (KOL-G-212) Weitere Angaben finden Sie im Merkblatt |
Modul | VVZ |
Lektüre |
k.A. |
Teilnahme und Info | Bei Fragen wenden Sie sich bitte via E-Mail an: lst.alonso@rwi.uzh.ch |