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Jeder Seminarteilnehmende enthält vom Lehrstuhl ein Dokument mit hilfreichen Literaturangaben. Grundlagenwerke mit allgemeinen Informationen zur Thematik des Seminars finden sich oft bereits digitalisiert im Seminarapparat in verschiedenen Ordnern (s. Frage 3). Für spezifischere Literatur ist zuerst zu prüfen, ob das Werk in der Lehrstuhlbibliothek vorhanden ist. Zum Vorgehen sei auf Frage 4 verwiesen.
Lässt sich hier ein Werk nicht finden, wird es mit grosser Wahrscheinlichkeit in der Zentralbibliothek oder Rechtswissenschaftlichen Bibliothek enthalten sein. Auf dem Rechercheportal Swisscovery kann die Literaturangabe eingegeben und nach einem verfügbaren Exemplar gesucht werden.
Einige physische Quelltexte finden sich weder in der ZB noch im RWI. In einem solchen Fall kann sich ein Besuch der Universitätsbibliothek Gräzistik & Latinistik, der Ägyptologischen Bibliothek, der Universitätsbibliothek klassische Archäologie, der Universitätsbibliothek Asien-Orient oder der Universitätsbibliothek Geschichte der UZH lohnen.
Der Lehrstuhl Babusiaux hat ebenfalls eine eigene Bibliothek mit Schriften primär zu Themen des Römischen Rechts und der antiken Rechtsgeschichte. Bei Interesse an einem Besuch der Nörr Bibliothek ist sich an den entsprechenden Lehrstuhl direkt zu wenden.
Der Lehrstuhl Thier ist für die Alte Juristische Bibliothek (AJB) direkt neben unseren Lehrstuhlbüros zuständig, in der sich wertvolle historische Werke der Jurisprudenz finden lassen. Wiederum ist sich bei Interesse an einem Besuch der AJB an den entsprechenden Lehrstuhl zu wenden.
Manchmal kann es sich lohnen, in Zeit- und Festschriften zu antiken Themen passende Artikel zu suchen. Weitere Angaben hierzu und ein Beispiel zur Recherche von Sekundärliteratur findet man weiter unten.
Es kann vorkommen, dass ein einschlägiges Werk fremdsprachig ist, oftmals Italienisch, Französisch oder Spanisch. Falls ein angegebenes Werk (zu Papyri spezifisch: Frage 6) in einer Sprache verfasst ist, die nicht selbst beherrscht wird und zu der keine übersetzte Version in den Rechercheportalen ersichtlich ist, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
1. Zuerst sucht man im Index oder Inhaltsverzeichnis des Buches nach Begriffen, die für die Arbeit relevant zu sein scheinen (bspw. Fremdwörter wie aphairesis); nun folgt man dem Verweis auf die entsprechende Stelle im Buch und kann probieren, die einschlägige Passage selbst zu verstehen
2. Alternativ kann die Passage mit einem Online-Übersetzer wie dem Google Übersetzer oder DeepL übersetzt werden
3. Nach Möglichkeit kann auch der Lehrstuhl (lst.alonso@ius.uzh.ch) auf Anfrage einen Abschnitt übersetzen
Zu beachten ist, dass nicht selten ein Werk zwar in einer Fremdsprache herausgegeben wurde und deshalb einen fremdsprachigen Titel trägt, aber Aufsätze in unterschiedlichen Sprachen, also auch auf Deutsch oder Englisch, enthält.
Grundsätzlich ist in Fällen, in denen ein Werk weder online, in der Lehrstuhlbibliothek noch in einer leicht erreichbaren Bibliothek zu finden ist, der Lehrstuhl zu kontaktieren. Dieser wird in der Regel zusammen mit dem jeweiligen Verantwortlichen der Fakultät über Swisscovery die Fernleihe (genauer: Zustellung) jenes Werks beantragen und sich um die Gebühren kümmern.
Eine Anleitung für die eigenständige Fernleihe findet sich weiter unten (Vertiefung).
Zahlreiche Websites beinhalten wertvolle Tools und Artikel zu antiken Themen. Im Anschluss sei bloss eine Auswahl an hilfreichen Seiten angegeben:
• Der Neue Pauly (DNP) bietet eine umfangreiche Enzyklopädie zum Thema Antike. Qualitativ unterscheiden sich die Beiträge jedoch, weshalb zusätzlich auf andere Enzyklopädien zurückgegriffen werden sollte. Unter «Erweitertes Abkürzungsverzeichnis» auf der Hauptseite finden sich u.a. Abkürzungen antiker Autoren und Werktitel.
• The Encyclopedia of Ancient History (EAH) kann neben dem DNP zum Nachschlagen einzelner Begriffe hinzugezogen werden.
• ETENA gibt einen Überblick über relevante wissenschaftliche Texte zur antiken Forschung.
• L’Année philologique (APh) dient zur Suche nach altertumswissenschaftlichen Werken, wie bspw. Aufsätze und Artikel aus Zeit- und Festschriften. In den einzelnen Einträgen sind zusätzlich Abstracts und/oder veröffentlichte Rezensionen mit angegeben. Es empfiehlt sich, für die Literaturrecherche auch fremdsprachige Ausdrücke zu nutzen.
• Gnomon ist neben der L’Année eine weitere Datenbank, die zur Literaturrecherche genutzt werden kann. Da die Daten bereits anhand von Verlagsankündigungen eingepflegt werden, lassen sich hier teils neuere Angaben finden als in der L’Année. Es empfiehlt sich, für die Literaturrecherche auch fremdsprachige Ausdrücke zu nutzen.
• Das Internet Archive ist bei der Suche nach alten oder nicht länger verfügbaren Websites stets zu empfehlen.
• Auf die Savigny Zeitschrift (SZ), die wertvolle Artikel zur Rechtsgeschichte bietet, hat man über das UZH VPN Zugriff.
Beispiel: Auf dem Seminarhandout ist ein Werk mit der Angabe ERDMANN W., Zum gamos agraphos der gräco-ägyptischen Papyri, in Festschrift P. Koschaker III, 1939, 224-240 vermerkt. Zu suchen ist also primär die Festschrift, in welcher der einschlägige Artikel enthalten ist. In der Excel-Tabelle zur Lehrstuhlbibliothek ist sie nicht zu finden. Da es sich um einen Artikel aus einer Festschrift handelt, kann die Website L’Année philologique für genau solche Zwecke herangezogen werden. Tatsächlich findet man hier, wenn man den Titel des Artikels eingibt, eine Volleintragsanzeige, in welcher u.a. der ganze Buchtitel mit exakter Seitenzahl des Artikels (hier: Festschrift P. Koschaker zum 60. Geburtstag überreicht von seinen Fachgenossen, II-III: Römisches Recht: Andere antike Rechte und Nachleben des römischen Rechts. Ed., Weimar; Böhlau, 1939. 498, 410 & 452 p. 1 pl. 54 M.) sowie ein Abstract des Artikels angegeben sind.
Werden auf Swisscovery dieser Titel oder Schlagwörter gesucht, werden die verfügbaren Exemplare angezeigt. In diesem Beispiel ist das erste Ergebnis gleich passend, da die Festschrift selbst angezeigt wird (nicht bloss eine Rezension davon) und diese offenbar auch im Raum Zürich verfügbar ist. Nun kann sie, sofern keine digitale Version ersichtlich ist, physisch ausgeliehen und der angegebene Artikel auf den genannten Seiten nachgelesen werden.
Wer selbständig ein Buch per Fernleihe bestellen möchte, kann sich an folgende Schritte halten:
1. Zuerst meldet man sich auf der Website von Swisscovery oben rechts unter «Anmelden» an. Hierfür müssen die Institution «UZH und ZB Zürich» ausgewählt, auf «Mit Switch edu-ID» geklickt und die persönlichen Anmeldedaten eingegeben werden.
2. Nun sucht man das gewünschte Werk über die Suchfunktion. Über die links erscheinende Spalte kann die Suche verfeinert werden. Auch kann die erweiterte Suche aktiviert werden (gleich neben der Suchleiste oben).
3. Wenn man auf das passende Ergebnis klickt, erscheinen unter «Ausleih- und Bestelloptionen» zwei blaue Kästen zur Bestellung. Über die Box «Ausleihe» kann der Abholort festgelegt werden, entweder die eigene Adresse – hier «Geschäftsadresse» (durch die Anmeldung bereits registriert) oder eine leicht erreichbare Bibliothek. Über die Box «Digitalisierung» kann auch bloss eine Kopie der gewünschten Seiten verlangt werden. Bei Kopienversand sowie bei der Fernleihe können Kosten anfallen. Zur Höhe der Kosten s. «Reglemente & Gebühren».
Bei Unklarheiten kann man sich direkt an den Helpdesk der Zentralbibliothek wenden.
Selbstverständlich ist es teilweise auch möglich, von Bibliotheken und Netzwerken ausserhalb der Schweiz Literatur per Fernleihe zu bestellen. Hier können die Abläufe und Gebühren aber unterschiedlich ausgestaltet sein. Deshalb empfiehlt es sich unbedingt, in solchen Fällen zuerst den Lehrstuhl anzufragen, damit keine unnötigen Aufwendungen getätigt werden.
Zur juristischen Papyrologie sind einige Handbücher vorhanden, die einen konzentrierten Einblick in die Thematik bieten. Dazu zählen:
• LIPPERT SANDRA, Einführung in die altägyptische Rechtsgeschichte, Berlin 2008.
• MITTEIS LUDWIG/WILCKEN ULRICH, Grundzüge und Chrestomathie der Papyrusurkunde, 2 Bde., Leipzig 1912.
• RUPPRECHT HANS-ALBERT, Beiträge zur juristischen Papyrologie, Stuttgart 2017.
• SEIDL ERWIN, Ptolemäische Rechtsgeschichte, 2. Aufl., Glückstadt 1962.
• SEIDL ERWIN, Rechtsgeschichte Ägyptens als römischer Provinz, Sankt Augustin 1973.
• TAUBENSCHLAG RAPHAËL, The Law of Greco-Roman Egypt in the Light of the Papyri, 2. Aufl., Warschau 1955.
• WOLFF HANS JULIUS, Das Recht der griechischen Papyri Ägyptens, 2 Bde., München 1978 [ND 2002].