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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Alonso

Römisches Privatrecht: Altes Modul

(Vst.-Nr.)

Titel
Römisches Privatrecht: altes Modul
 
Achtung

Die Studienreform hat nicht nur dazu geführt, dass das Modul Römisches Privatrecht per HS21 von der Aufbau- in die Assessmentstufe verschoben wird und sich der ECTS Credits-Umfang verändert (nach alter Ordnung waren es 6 ECTS Credits, nach neuer Ordnung sind es 7.5 ECTS Credits), sondern das "neue Modul" wird sich auch inhaltlich wesentlich vom "alten Modul" unterscheiden.

Deshalb führen die für das Modul zuständigen Lehrstühle Babusiaux und Alonso einerseits das neue Modul durch, das für alle Studierenden konzipiert ist, welche die Lehrveranstaltungen des alten Moduls nicht besucht haben, also insbesondere für Studierende, die im HS21 im ersten oder dritten Semester sind.

Andererseits bieten sie Studierenden, welche die Lehrveranstaltungen des alten Moduls bereits besucht, im FS21 die Prüfung aber nicht bestanden bzw. sie nicht absolviert haben, im FS22 nochmals eine Prüfung im alten Modul an. Wer diese Prüfung im FS22 nicht besteht, hat im FS23 nochmals die Möglichkeit, die Prüfung zu wiederholen (dann wird vermutlich eine mündliche Prüfung angeboten). Sollte diese Prüfung erneut nicht bestanden werden, kann das Modul nicht mehr nach alter Ordnung absolviert werden, es ist das Modul nach neuer Ordnung zu absolvieren.

Studierende, welche im HS20 noch nicht in der Aufbaustufe waren und somit die Lehrveranstaltungen des Moduls Römisches Privatrecht nach alter Ordnung nicht besucht haben, buchen im FS22 somit das neurechtliche Modul Römisches Privatrecht im Umfang von 7.5 ECTS Credits, wenn sie die Prüfung absolvieren möchten.

Studierende, welche die Lehrveranstaltungen des Moduls Römisches Privatrecht bereits im HS20/FS21 oder früher besucht haben, buchen im FS22, wenn sie die Prüfung mit dem Inhalt des altrechtlichen Moduls absolvieren möchten, das Modul mit der Bezeichnung "Römisches Privatrecht (RVO13)" und einem Umfang von 6 ECTS Credits.

FAQ Studienreform 21

 

Beschreibung
Anhand von römischrechtlichen Quellentexten erhalten die Studierenden einen vertieften Einblick in ausgewählte Institute des römischen Personen-, Erb-, Sachen- und Obligationenrechts. Dabei wird zu jedem Abschnitt zunächst eine abstrakte Einführung in die Grundzüge und die Prinzipien einer Rechtsfrage oder eines Rechtsinstitutes gegeben, bevor ein für die römische wie für die spätere europäische Privatrechtsentwicklung zentraler Quellentext analysiert und mit den Studierenden exegetisch erörtert werden soll.
 
Hinweis: Diese Veranstaltung ist das Ersatzmodul zur vormals in der Aufbaustufe durchgeführten Veranstaltung "Römisches Privatrecht". Die Vorlesung wird einzig basierend auf den Podcasts vom HS20/FS21 durchgeführt und erfolgt weitgehend im Selbststudium. Ergänzend dazu werden vom Lehrstuhl Alonso wöchentliche Fragestunden angeboten. Diese folgen dem untenstehenden Programm.
 
Termin

Fragestunde jeweils online am Donnerstag um 16:15 Uhr: Zoom-Meeting (PDF, 28 KB).

 

Unterrichtsmaterialien
Alle verfügbaren Unterlagen zu dieser Veranstaltung werden in der untenstehenden Tabelle aufgeschaltet.

 

Für einen Überblick über die römische Rechtsentwicklung und für den Stoff des ersten Semesters (Erbrecht) wird empfohlen:

Für eine Vertiefung der Teile zum Sachen- und Obligationenrecht werden ausgewählte Kapitel [Einzelheiten im Skript] empfohlen aus:

 

Grundlage der Vorlesung bildet das Skript "Römisches Privatrecht HS 2020 / FS 2021 (PDF, 649 KB)".

Die Vorlesungen werden nach folgendem Plan zum Selbststudium zugänglich gemacht: 
Datum
Thema
Skript
Unterlagen
I. Grundlagen
24.09.2021
Zur historischen Bedeutung des römischen Rechts 1-3
Podcasts (Vorlesung und Fragestunde) s. Teaser 
01.10.2021
Die Quellen des römischen Rechts 4-10
Podcasts (Vorlesung und Fragestunde) s. Teaser 
08.10.2021
Das römische Prozessrecht 11-15
Podcasts (Vorlesung und Fragestunde) s. Teaser 
15.10.2021
Personen- und Familienrecht 16-26
Podcasts (Vorlesung und Fragestunde) s. Teaser 
II. Erbrecht

22.10.2021

Intestaterbrecht 27-32
Podcasts (Vorlesung und Fragestunde) s. Teaser 
29.10.2021
Erbschaftsersitzung und Erbschaftsklage
33-34
Podcasts (Vorlesung) s. Teaser 
05.11.2021
Das Testament 35-42

Folien (PDF, 5 MB)

Podcasts (Vorlesung und Fragestunde) s. Teaser 

12.11.2021
 Noterbrecht 43-48
Podcasts (Vorlesung und Fragestunde) s. Teaser 
19.11.2021
Vermächtnisrecht 43-48
Podcasts (Vorlesung und Fragestunde) s. Teaser 
26.11.2021
Fideikommisse 49-56
Podcasts (Vorlesung und Fragestunde) s. Teaser 
III. Sachenrecht
03.12.2021 Besitzschutz 57

Folien (PDF, 30 MB)

Podcasts (Vorlesung und Fragestunde) s. Teaser 

10.12.2021 Fragestunde - Podcasts (Fragestunde) s. Teaser 

Weiterführende Informationen

Virtuelle Veranstaltung

Aufgrund der Durchführung der Veranstaltung als Wiederholung der Vorlesung Römisches Privatrecht HS20/FS21 werden die Lerninhalte vollständig und aussschliesslich online zugänglich gemacht. 

 

Die Fragestunde findet als Live-Veranstaltung auf Zoom statt.

 

Podcast-Serie zu den Vorlesungen von Prof. Alonso (Switch-Cast) 

Olat-Lernlandschaft von Prof. Babusiaux 

 

Für zusätzliche Fragen steht der Lehrstuhl jederzeit gerne per Mail-Anfrage zur Verfügung

Ton-Problem bei Podcast

Beim Podcast 6: Erbschaftsersitzung und Erbschaftsklage scheint es mit SwitchCast ein Ton-Problem zu geben.

Als Übergangslösung wird der Podcast separat publiziert und ist unter folgendem Link abrufbar:

 

Link zum Podcast

 

Hilfsmittel an der Prüfung

Für die Prüfung im Römischen Privatrecht nach alter Ordnung ist sowohl das Skript vom HS 2020 / FS 2021 als auch ältere Versionen zugelassen. Es liegt in der Verantwortung der Studierenden, dass Sie sich über allfällige Änderungen im Skript informieren. Sollten Sie das Skript nicht mehr haben, ist es Ihnen erlaubt, das Skript von HS 2020 / FS 2021 auszudrucken und gebunden oder zusammengeheftet an die Prüfung mitzunehmen.

 

Wie auch in den Jahren zuvor sind Markierungen (sowohl vom bestehenden Text als auch von den Notizen) und handschriftliche Notizen im Skript erlaubt. 

 

Bitte beachten Sie, dass dies nicht für die Prüfung nach neuer Ordnung gilt.