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Informationen sind eine unabdingbare Voraussetzung für staatliches Handeln. Die hohe Leistungsfähigkeit algorithmischer Systeme und die stetig wachsende Möglichkeit, die physische und soziale Umwelt digital abzubilden, schaffen neue Perspektiven für die behördliche Informationsgenerierung. Entsprechende algorithmische Anwendungen finden sich z.B. in der Polizeiarbeit (Predictive Policing) oder in Sozialversicherungs- und Steuerverfahren (Risikoprognosen). Im Allgemeinen können mittels Algorithmen behördliche Entscheidungen teilweise (sog. Entscheidunterstützung) oder vollständig automatisiert werden.
Solche (teil-)automatisierten Entscheidungssysteme stellen indes die rechtsstaatliche und demokratische Kontrolle des Verwaltungshandelns vor neue Herausforderungen. In ihrer Dissertation identifiziert Regina Weder die Risiken, die sich beim Einsatz von algorithmischen Systemen in der öffentlichen Verwaltung ergeben. Sodann entwickelt sie einen informationsrechtlichen Regulierungsansatz: Hierzu analysiert sie die verfassungs- und gesetzesrechtlichen Normen, welche die Informationsflüsse zwischen Behörden und Privaten regeln. Ist dieser Rechtsrahmen geeignet, die Transparenz des Verwaltungshandelns unter Verwendung von Algorithmen zu gewährleisten?
Ziel des Projektes ist es, allfälligen Reformbedarf aufzuzeigen und informationsrechtliche Massnahmen auszuarbeiten, welche die effektive Transparenz der öffentlichen Verwaltung beim Einsatz algorithmischer Systeme sicherstellen. Die Dissertation soll somit aus juristischer Perspektive einen Beitrag dazu leisten, dass die Risiken behördlicher Algorithmen kontrollierbar, gleichzeitig aber auch deren Chancen nutzbar sind.