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Durch zahlreiche völkerrechtliche Abkommen und freiwillige Anpassungen im Rahmen des autonomen Nachvollzuges ist in den letzten Jahrzehnten eine sektoriell weitreichende Integration in das EU-Recht entstanden. Das EU-Recht hat damit massgebenden Einfluss auf das schweizerische Recht, sowohl auf inhaltlicher Ebene als auch auf das Rechtssystem als Ganzes. Insbesondere im Bereich der Rechtsetzung besteht aufgrund der zahlreichen Abkommen ein bedeutsamer Einfluss durch die verpflichtende Übernahme von Abkommens- und unionsrechtlichem Sekundärrecht. Zu diesem Einwirkungspfad fehlt es an einer umfassenden Untersuchung.
Die Dissertation hat zum Ziel, die Auswirkungen der Europäisierung auf den schweizerischen Rechtsetzungsprozess zu untersuchen. Es wird zunächst analysiert, wo und inwiefern rechtliche Gestaltungsspielräume bei der Umsetzung der Abkommen bestehen. Eine systematische Untersuchung der Praxis soll sodann Aufschluss darüber geben, wie mit bestehenden Spielräumen umgegangen wird und inwiefern diese genutzt werden.
Im Bereich der Rechtsetzung durch Staatsverträge findet eine Kompetenzverlagerung zugunsten der Exekutive statt; die Gestaltungsmöglichkeiten des Parlaments hingegen sind eingeschränkt. Gestaltungsspielraum verbleibt dem Parlament in der Umsetzung. Gerade deshalb interessiert aus Sicht des Demokratieprinzips insbesondere die Praxis des Parlaments. Der Fokus dieser Arbeit liegt auf der Rolle des Parlaments und seinem Selbstverständnis bei der Umsetzung der bilateralen Abkommen Schweiz – EU.