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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Glaser

Clio Zubler

Das Ausgabenreferendum - grosses demokratisches Potenzial mit Anpassungsbedarf?

Dass das Ausgabenreferendum und die damit zusammenhängenden Kompetenzen eine aktuelle Bedeutung haben, lässt sich beispielweise an den Unterstützungsbeiträgen verschiedener Kantone für die neue Kaserne der Schweizergarde in Rom zeigen: Im Kanton Wallis wurde eine Million aus dem Lotteriefonds gesprochen, was als umstritten galt – als eine Lösung, die juristisch einwandfrei gewesen wäre, wurde das Ausgabenreferendum genannt. Im Kanton Luzern wurde dieses für einen ebensolchen Beitrag zur Kaserne ergriffen und die Ausgabe deutlich abgelehnt. Daraus lässt sich ableiten, dass das Ausgabenreferendum die für die Demokratie so wichtigen Diskussionen auszulösen vermag und Ausgaben, die durch das Ausgabenreferendum von den Stimmberechtigten abgesegnet wurden, auch eine entsprechende Legitimation haben.

Dies ist bemerkenswert, denn das alte Instrument des Ausgabenreferendums (zuerst eingeführt wurde es bereits im Jahr 1861 im Kanton Waadt gefolgt vom Kanton Aargau 1863) ist seit seiner Entstehung in seiner Grundstruktur mehrheitlich unverändert geblieben. Rund um das Ausgabenreferendum herum hat sich in der Zwischenzeit jedoch vieles geändert. So hat sich eine konstante Bundesgerichtsrechtsprechung entwickelt, es wurden Finanzhaushaltsgesetze eingeführt, welche diese Rechtsprechung kodifiziert haben und insbesondere unter dem Einfluss der Einführung der wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WoV) stark verändert wurden. Das Modell der WoV wurde denn auch als «umfassende Reform der kantonalen Staatsleitung» und nicht als reine Verwaltungsreform bezeichnet und hat in diesem Zusammenhang auch diverse demokratische Fragen aufgeworfen.

Auf Bundesebene ist dahingegen kein Ausgabenreferendum vorgesehen. Mehrere Versuche, auch auf Bundesebene ein solches einzuführen, scheiterten. Dennoch gab es in der Vergangenheit einige Abstimmungen, die inhaltlich über Ausgaben entschieden, und eine zustande gekommene, aber zurückgezogene Volksinitiative, die Ausgaben beinhaltete. Fraglich ist, ob dies zulässig und sinnvoll ist und ob formell ein Ausgabenreferendum auf Bundesebene eingeführt werden soll.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob das Ausgabenreferendum in seiner heutigen Ausgestaltung seinem Zweck als demokratisches Instrument genügt oder ob Anpassungsbedarf besteht und falls ja wie eine Neugestaltung aussehen sollte. Gestützt auf die Erkenntnisse der Kantonsebene soll beurteilt werden, ob es auf Bundesebene ein Ausgabenreferendum geben sollte und wenn ja, wie es ausgestaltet sein könnte.