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Sie interessieren sich dafür, ein oder zwei Semester an einer ausländischen Universität zu studieren? Gerne geben wir Ihnen im Folgenden eine Übersicht zu den wichtigsten Informationen und Links.
Folien der Informationsveranstaltung für mobilitätsinteressierte Studierende vom 5. November 2024:
Präsentation für mobilitätsinteressierte Studierende_DE_HS2025_FS26.pdf (PDF, 1 MB)
Die Rechtwissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich unterhält derzeit SEMP-Abkommen (Swiss European-Mobility-Program, ehemals Erasmus) mit 59 Partneruniversitäten aus 24 europäischen Ländern. Diese bilden die Grundlage für den Studierendenaustausch zwischen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und den rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Partneruniversitäten.
Liste SEMP Partneruniversitäten HS24_FS25 (PDF, 95 KB)
Broschüre SEMP HS25_FS26 (PDF, 470 KB)
Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit des Europäischen Austausches über fachübergreifende Abkommen bei den Partneruniversitäten über die Abteilung Global Student Experience. Weitere Informationen und den Link zur Suchmaschine finden Sie hier.
Die Universität Zürich kooperiert mit ausgewählten Universitäten aus der ganzen Welt. Die Möglichkeit eines Austausches steht Studierenden aller Fachrichtungen offen.
Falls zwischen der ausländischen Universität, an der Sie studieren wollen, und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät bzw. der Universität Zürich kein Abkommen besteht, können Sie den Austausch selbst organisieren.
Auf der Website der Abteilung Global Student Experience finden Sie Informationen und Tipps zur selbstorganisierten Mobilität.
Bitte beachten Sie, dass für die Anrechnung von Studienleistungen, die anlässlich eines selbstorganisierten Austausches erbracht wurden, das Student Center der der RWF UZH zuständig ist.
Falls Sie einen Studienaufenthalt an einer ausländischen Universität selbst organisieren, bitten wir Sie, das Student Center der RWF UZH vor dem Aufenthalt zu informieren.
Die Kooperation zwischen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (RWF UZH) und der Universität Liechtenstein (UNILI) ermöglicht Studierenden des MLaw UZH einen geregelten Modulaustausch zu absolvieren. Ein geregelter Modulaustausch bedeutet, dass Studierende der RWF UZH an der Partnerinstitution Module aus einem vordefinierten Modulkatalog absolvieren können, sofern diese oder Module mit ähnlichem Inhalt nicht bereits an der RWF UZH absolviert wurden.
Teilnahmevoraussetzung und Bewerbung
Diese Kooperation bezieht sich ausschliesslich auf Studierende des Master of Law UZH in den Studienprogrammen Rechtswissenschaft oder International and Comparative Law.
Es gelten zusätzlich die Teilnahmevoraussetzungen, welche weiter unten im Bereich "Vorgehen bei der Bewerbung" aufgelistet sind.
Studierende bewerben sich über Mobility Online.
Modulkatalog
Module der Masterstudiengänge «Finance» und «Entrepreneurship and Management» der UNILI können auf der Webseite der Partneruniversität im Bereich Geregelter Modulaustausch UNILI - RWF UZH konsultiert werden.
Anerkennung der UNILI-Module erfoglt auf Anfrage .
Fakultätsabkommen bieten Studierenden beider Partnerfakultäten die Möglichkeit, ein oder zwei Semester im Rahmen eines Mobilitätsstudiums an der Partneruniversität zu studieren.
Broschüre Fakultätsabkommen HS25_FS26 (PDF, 384 KB)
Hier finden Sie eine Liste mit wichtigen Informationen zu einzelnen Partneruniversitäten in Bezug auf die Semesterdaten, das Kursangebot und Weiteres.
Besondere Hinweise zu den Partnerfakultäten (PDF, 124 KB)
ASIEN | |
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China | Beijing/Renmin University, VR China |
Beijing/Tsinghua University, VR China | |
Hong Kong, VR China | |
Shanghai, VR China | |
Chinesisches Taipei | |
Indien | Bangalore, Indien |
Japan | Kyoto, Japan |
Tokyo, Japan | |
Singapur | Singapore Management University, Singapur, Republik Singapur |
Südkorea | Yonsei, Südkorea |
Thailand | Bangkok, Thailand |
Beachten Sie, dass für Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät 1-2 Plätze pro akademisches Jahr im Rahmen des Gesamtuniversitären Abkommens für ein Mobilitätsstudium an der National Taiwan University, Taipei, Taiwan (Chinesisches Taipei) reserviert sind.
MIDDLE EAST | |
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Israel | Bar-Ilan, Israel |
Jerusalem, Israel | |
Palästina | Birzeit, Palästina |
EUROPA | |
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Georgien | Tiflis, Georgien |
Ukraine | Odessa, Ukraine (Destination zurzeit deaktiviert, siehe Reisehinweise des EDA) |
AFRIKA | |
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Südafrika | Johannesburg, Südafrika |
AUSTRALIEN | |
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Sydney | Sydney, Australien (der Vertrag ist sistiert. Vorerst keine Mobilität möglich) |
Beachten Sie, dass für Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ein Platz im Rahmen des Gesamtuniversitären Abkommens für ein Mobilitätsstudium an der University of Queensland, Brisbane, Australien reserviert ist.
NORD- UND SÜDAMERIKA | |
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USA | Chicago/Chicago-Kent, USA |
Chicago/Northwestern Law, USA (der Vertrag ist sistiert. Vorerst keine Mobilität möglich) | |
Miami, USA | |
New Orleans, USA | |
New York, USA | |
Argentinien | Buenos Aires, Argentinien |
Brasilien | São Paulo, Brasilien |
Chile | Santiago, Chile |
Kolumbien | Bogotà, Kolumbien |
Weitere Informationen zu Abkommen finden Sie auf den Seiten der Abteilung Global Student Experience der Universität Zürich.
Für Informationen bzgl. der Finanzierung des Mobilitätsaufenthaltes, klicken Sie hier
Die Bewerbung für das ganze akademische Jahr läuft ab dem 1. November bis zum 15. Januar online via Mobility Online.
Restplätze für das Frühjahrssemester werden in einer zweiten Runde vom 1. Juni bis 15. Juli vergeben.
Besondere Teilnahmevoraussetzungen für Bachelorstudierende
Besondere Teilnahmevoraussetzungen für Masterstudierende
Gute bis sehr gute Sprachkenntnisse des Gastlandes resp. der Unterrichtssprache sind erforderlich, um Studienleistungen an der Gastuniversität erbringen zu können. Es wird mindestens das Niveau B2 vorausgesetzt,. wobei verschiedene Sprachnachweise (Schweizer Matura, Matura in der jeweiligen Landessprache, Vorbildung in relevanter Landessprache, Bestätigung einer Sprachschule, Einschreibung im englischsprachigen Studiengang u.ä.) akzeptiert werden.
Von diversen Partneruniversitäten werden offizielle Sprachnachweise verlangt. Es ist frühzeitig durch die Studierenden auf den Webseiten der Partneruniversitäten abzuklären, ob ein solcher Sprachnachweis gefordert wird.
Für die Bewerbung an der LUISS wird kein Sprachzertifikat vorausgesetzt. Genügende Sprachkenntnisse sind jedoch notwendig. Es muss daher bei der Bewerbung an der RWF UZH ein Sprachnachweis vorgelegt werden.
Studierende müssen sich via Mobility Online bewerben.
Das Bewerbungsportal Mobility Online ist ab dem 1. November für Bewerbungen für das darauffolgende akademische Jahr geöffnet. Die Bewerbungsfrist für Abkommen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät endet jeweils am 15. Januar. Den Link zur Registrierung und Bewerbung finden Sie hier: Registrierung Mobility Online
Studierende, die sich bereits auf Mobility Online registriert haben, nutzen bitte den folgenden Link um ihre Bewerbung zu vervollständigen, einzusehen oder während ihres Austausches die erforderlichen Unterlagen hochzuladen: Mobility Online
Der Anmeldung sind folgende Unterlagen digital (in PDF-Format) beizulegen:
Studierende können sich parallel für mehrere Mobilitätsprogramme (SEMP/Erasmus, Fakultätsabkommen, Gesamtuniversitäre Abkommen, ISEP) bzw. Studierende in einem Minor-Studienprogramm bei mehreren Fakultäten gleichzeitig bewerben.
Bitte beachten Sie die besonderen Erfordernisse für eine Studienplatzzuteilung am King’s College London und am Trinity College Dublin in der
SEMP Broschüre (PDF, 359 KB) (PDF, 380 KB)
Die Zuteilung der Studienplätze für SEMP-Abkommen erfolgt nach folgenden Kriterien:
Die Auswahl der Studierenden für Fakultätsabkommen wird anhand der Unterlagen sowie allenfalls mittels eines Eignungsgesprächs in der Unterrichtssprache der Partneruniversität vorgenommen. Für die Studienplatzvergabe massgebliche Kriterien sind:
Bitte beachten Sie, dass die Nominierung durch die RWF stets unter dem Vorbehalt der Zulassung durch die Partnerfakultät steht.
Ein Austausch über die Abkommen der RWF UZH ist für Studierende in einem Minor-Studienprogramm Recht nur möglich, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Im Ausland erworbene Studienleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen an der RWF UZH anerkannt werden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter:
Anerkennungen und Anrechnungen
Bachelorstudiengang
In der internationalen Mobilität erworbene Studienleistungen können im Umfang von bis zu max. 90 ECTS Credits an den Bachelor of Law UZH anerkannt werden, wenn sie:
Die Studienleistungen werden mit "bestanden" anerkannt.
Absolvierte juristische Praktika sind im Umfang von maximal 6 ECTS Credits als Wahlmodul integrierbar und werden mit “bestanden” anerkannt und angerechnet.
Masterstudiengang
In der internationalen Mobilität erworbene Studienleistungen können im Umfang von bis zu max. 45 ECTS Credits an den Master of Law UZH oder Master of Law International and Comparative Law UZH anerkannt werden, wenn sie:
Die Studienleistungen werden mit "bestanden" anerkannt.
Absolvierte juristische Praktika sind im Umfang von maximal 6 ECTS Credits als Wahlmodul integrierbar und werden mit “bestanden” anerkannt und angerechnet.
An den Master of Law UZH International and Comparative Law können ausschliesslich absolvierte juristische Praktika in englischer Sprache anerkannt und angerechnet werden.
Informationen zur Veranstaltung für Studierende, die an einem Mobilitätsaustausch interessiert sind, finden Sie unter diesem Link:Informationsveranstaltung für mobilitätsinteressierte Studierende
Weitere Informationsveranstaltungen: Global Experience Talks | Global Student Experience | UZH
Sie können sich über die Webseite der Partneruniversität informieren, ob ein Sprachzertifikat benötigt wird.
Wird kein Sprachzertifikat von der Partneruniversität verlangt, müssen Sie dennoch Ihre Sprachkenntnisse bei der Bewerbung an der RWF UZH nachweisen, wobei mindestens das Niveau B2 vorausgesetzt wird. Als Sprachnachweise werden für die Bewerbung an der RWF UZH unterschiedliche Arten von Nachweisen akzeptiert. Beispielsweise: Matura in der jeweiligen Landessprache, Vorbildung in relevanter Landessprache, Bestätigung einer Sprachschule, Einschreibung im englischsprachigen Studiengang u.ä.
Für die Bewerbung für das King’s College London und das Trinity College Dublin muss zwingend ein Sprachnachweis nach Angaben der Partnerfakultät der Bewerbung beigelegt werden.
Von der LUISS wird kein Sprachzertifikat vorausgesetzt. Der Nachweis über genügend Sprachkenntnisse ist jedoch notwendig. Es muss daher bei der Bewerbung an der RWF UZH ein entsprechender Sprachnachweis vorgelegt werden.
Zu den relevanten Zuteilungskriterien für einen Austausch im Rahmen eines Fakultätsabkommens zählen auch die vorhandenen Sprachkenntnisse. Die Studierenden, welche zum Zeitpunkt der Bewerbung einen Sprachnachweis gemäss Vorgaben der Partnerfakultät vorlegen können, sind somit im Vorteil.
Wird kein Sprachzertifikat von der Partneruniversität verlangt, müssen Sie dennoch Ihre Sprachkenntnisse bei der Bewerbung an der RWF UZH nachweisen, wobei mindestens das Niveau B2 vorausgesetzt wird. Als Sprachnachweise werden für die Bewerbung an der RWF UZH unterschiedliche Arten von Nachweisen akzeptiert. Beispielsweise: Matura in der jeweiligen Landessprache, Vorbildung in relevanter Landessprache, Bestätigung einer Sprachschule, Einschreibung im englischsprachigen Studiengang u.ä.