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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Studieren im Ausland (Outgoings)

Sie interessieren sich dafür, ein oder zwei Semester an einer ausländischen Universität zu studieren? Gerne geben wir Ihnen im Folgenden eine Übersicht zu den wichtigsten Informationen und Links.

Folien der Informationsveranstaltung für mobilitätsinteressierte Studierende vom 5. November 2024:

Präsentation für mobilitätsinteressierte Studierende_DE_HS2025_FS26.pdf (PDF, 1 MB)

 

Mobilitätsprogramme

Europa

Die Rechtwissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich unterhält derzeit SEMP-Abkommen (Swiss European-Mobility-Program, ehemals Erasmus) mit 59 Partneruniversitäten aus 24 europäischen Ländern. Diese bilden die Grundlage für den Studierendenaustausch zwischen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und den rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Partneruniversitäten.

Liste SEMP Partneruniversitäten HS24_FS25 (PDF, 95 KB)

Broschüre SEMP HS25_FS26 (PDF, 470 KB)

Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit des Europäischen Austausches über fachübergreifende Abkommen bei den Partneruniversitäten über die Abteilung Global Student Experience. Weitere Informationen und den Link zur Suchmaschine finden Sie hier.

Gesamtuniversitäre Abkommen

Die Universität Zürich kooperiert mit ausgewählten Universitäten aus der ganzen Welt. Die Möglichkeit eines Austausches steht Studierenden aller Fachrichtungen offen.

Gesamtuniversitäre Abkommen

Selbstorganisierte Mobilität

Falls zwischen der ausländischen Universität, an der Sie studieren wollen, und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät bzw. der Universität Zürich kein Abkommen besteht, können Sie den Austausch selbst organisieren.

Auf der Website der Abteilung Global Student Experience finden Sie Informationen und Tipps zur selbstorganisierten Mobilität.

Bitte beachten Sie, dass für die Anrechnung von Studienleistungen, die anlässlich eines selbstorganisierten Austausches erbracht wurden, das Student Center der der RWF UZH zuständig ist.

Falls Sie einen Studienaufenthalt an einer ausländischen Universität selbst organisieren, bitten wir Sie,  das Student Center der RWF UZH vor dem Aufenthalt zu informieren.

Geregelter Modulaustausch RWF UZH - Universität Liechtenstein (UNILI)

Die Kooperation zwischen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (RWF UZH) und der Universität Liechtenstein (UNILI) ermöglicht Studierenden des MLaw UZH einen geregelten Modulaustausch zu absolvieren. Ein geregelter Modulaustausch bedeutet, dass Studierende der RWF UZH an der Partnerinstitution Module aus einem vordefinierten Modulkatalog absolvieren können, sofern diese oder Module mit ähnlichem Inhalt nicht bereits an der RWF UZH absolviert wurden.

Teilnahmevoraussetzung und Bewerbung
Diese Kooperation bezieht sich ausschliesslich auf Studierende des Master of Law UZH in den Studienprogrammen Rechtswissenschaft oder International and Comparative Law.
Es gelten zusätzlich die Teilnahmevoraussetzungen, welche weiter unten im Bereich "Vorgehen bei der Bewerbung" aufgelistet sind.

Studierende bewerben sich über Mobility Online.

Modulkatalog
Module der Masterstudiengänge «Finance» und «Entrepreneurship and Management» der UNILI können auf der Webseite der Partneruniversität im Bereich Geregelter Modulaustausch UNILI - RWF UZH konsultiert werden.

Anerkennung der UNILI-Module erfoglt auf Anfrage .

Mobilität im Rahmen der Fakultätsabkommen

Fakultätsabkommen bieten Studierenden beider Partnerfakultäten die Möglichkeit, ein oder zwei Semester im Rahmen eines Mobilitätsstudiums an der Partneruniversität zu studieren.

Broschüre Fakultätsabkommen HS25_FS26 (PDF, 384 KB)

Hier finden Sie eine Liste mit wichtigen Informationen zu einzelnen Partneruniversitäten in Bezug auf die Semesterdaten, das Kursangebot und Weiteres.

Besondere Hinweise zu den Partnerfakultäten (PDF, 124 KB)

Partnerfakultäten

ASIEN
China Beijing/Renmin University, VR China
  Beijing/Tsinghua University, VR China
  Hong Kong, VR China
  Shanghai, VR China
Chinesisches Taipei

Hsinchu, Taiwan

Indien Bangalore, Indien
Japan Kyoto, Japan
  Tokyo, Japan
Singapur Singapore Management University, Singapur, Republik Singapur
Südkorea Yonsei, Südkorea
Thailand Bangkok, Thailand

Beachten Sie, dass für Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät 1-2 Plätze pro akademisches Jahr im Rahmen des Gesamtuniversitären Abkommens für ein Mobilitätsstudium an der National Taiwan University, Taipei, Taiwan (Chinesisches Taipei) reserviert sind.

MIDDLE EAST
Israel Bar-Ilan, Israel
  Jerusalem, Israel
Palästina Birzeit, Palästina
EUROPA
Georgien Tiflis, Georgien
Ukraine Odessa, Ukraine
AFRIKA
Südafrika Johannesburg, Südafrika
AUSTRALIEN
Sydney Sydney, Australien (der Vertrag ist sistiert. Vorerst keine Mobilität möglich)

Beachten Sie, dass für Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ein Platz im Rahmen des Gesamtuniversitären Abkommens für ein Mobilitätsstudium an der University of Queensland, Brisbane, Australien reserviert ist.

NORD- UND SÜDAMERIKA
USA Chicago/Chicago-Kent, USA
  Chicago/Northwestern Law, USA (der Vertrag ist sistiert. Vorerst keine Mobilität möglich)
  Miami, USA
  New Orleans, USA
  New York, USA
Argentinien Buenos Aires, Argentinien
Brasilien São Paulo, Brasilien
Chile Santiago, Chile
Kolumbien Bogotà, Kolumbien

Weitere Informationen zu Abkommen finden Sie auf den Seiten der Abteilung Global Student Experience der Universität Zürich.

Finanzen und Stipendien

Für Informationen bzgl. der Finanzierung des Mobilitätsaufenthaltes, klicken Sie hier

Vorgehen bei der Bewerbung

Die Bewerbung für das ganze akademische Jahr läuft ab dem 1. November bis zum 15. Januar online via  Mobility Online.

Restplätze für das Frühjahrssemester werden in einer zweiten Runde vom 1. Juni bis 15. Juli vergeben.

Teilnahmevoraussetzungen

  • Der Studierende nimmt zum ersten Mal an einem Mobilitätsprogramm (SEMP, Fakultätsabkommen oder Gesamtuniversitäre Abkommen) während der laufenden Studienstufe teil.
  • Gute bis sehr gute Sprachkenntnisse des Gastlandes resp. der Unterrichtssprache sind erforderlich, um das Studium in der Fremdsprache zu bewältigen (mehr dazu s. Sprachnachweise).
  • Zwischen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und der jeweiligen Gastuniversität muss ein Abkommen bestehen, das den Austausch auf Bachelor- und Masterstufe klar regelt.

Besondere Teilnahmevoraussetzungen für Bachelorstudierende

  • Ein Mobilitätsaufenthalt kann frühestens ab dem 5. Studiensemester angetreten werden.
  • Die Assessmentstufe muss erfolgreich abgeschlossen worden sein.

Besondere Teilnahmevoraussetzungen für Masterstudierende

  • Studienleistungen, welche in der Mobilität erbracht wurden, können nicht an den Joint Degree Masterstudiengang oder die Double Degree Masterstudiengänge anerkannt und angerechnet werden.

Sprachnachweise

Gute bis sehr gute Sprachkenntnisse des Gastlandes resp. der Unterrichtssprache sind erforderlich, um Studienleistungen an der Gastuniversität erbringen zu können. Es wird mindestens das Niveau B2 vorausgesetzt,. wobei verschiedene Sprachnachweise (Schweizer Matura, Matura in der jeweiligen Landessprache, Vorbildung in relevanter Landessprache, Bestätigung einer Sprachschule, Einschreibung im englischsprachigen Studiengang u.ä.) akzeptiert werden.
Von diversen Partneruniversitäten werden offizielle Sprachnachweise verlangt. Es ist frühzeitig durch die Studierenden auf den Webseiten der Partneruniversitäten abzuklären, ob ein solcher Sprachnachweis gefordert wird.

Für die Bewerbung an der LUISS wird kein Sprachzertifikat vorausgesetzt. Genügende Sprachkenntnisse sind jedoch notwendig. Es muss daher bei der Bewerbung an der RWF UZH ein Sprachnachweis vorgelegt werden.

Bewerbung

Studierende müssen sich via Mobility Online bewerben.

Das Bewerbungsportal Mobility Online ist ab dem 1. November für Bewerbungen für das darauffolgende akademische Jahr geöffnet. Die Bewerbungsfrist für Abkommen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät endet jeweils am 15. Januar. Den Link zur Registrierung und Bewerbung finden Sie hier: Registrierung Mobility Online

Studierende, die sich bereits auf Mobility Online registriert haben, nutzen bitte den folgenden Link um ihre Bewerbung zu vervollständigen, einzusehen oder während ihres Austausches die erforderlichen Unterlagen hochzuladen: Mobility Online

Der Anmeldung sind folgende Unterlagen digital (in PDF-Format) beizulegen:

  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben (max. 500 Wörter, in der Unterrichtssprache der Partneruniversität, ein Schreiben für jede Wunschuniversität)
  • Passfoto (max. 500x500 Pixel)
  • Kopie des Passes oder der Identitätskarte
  • Aktueller Leistungsausweis
  • Immatrikulationsbestätigung der UZH
  • Sprachnachweis
  • Provisorischer Studienplan (nur bei Bewerbungen für
    Fakultätsabkommen)

Studierende können sich parallel für mehrere Mobilitätsprogramme (SEMP/Erasmus, Fakultätsabkommen, Gesamtuniversitäre Abkommen, ISEP) bzw. Studierende in einem Minor-Studienprogramm bei mehreren Fakultäten gleichzeitig bewerben.

Bitte beachten Sie die besonderen Erfordernisse für eine Studienplatzzuteilung am King’s College London und am Trinity College Dublin in der

SEMP Broschüre (PDF, 359 KB) (PDF, 380 KB)

Auswahlverfahren

Die Zuteilung der Studienplätze für SEMP-Abkommen erfolgt nach folgenden Kriterien:

  1. Studierende, welche ein ganzes Jahr im Ausland studieren wollen, werden favorisiert.
  2. Studierende im fortgeschrittenen Studium erhalten den Vorzug.
  3. Bei gleichen Voraussetzungen entscheidet das Los.

Die Auswahl der Studierenden für Fakultätsabkommen wird anhand der Unterlagen sowie allenfalls mittels eines Eignungsgesprächs in der Unterrichtssprache der Partneruniversität vorgenommen. Für die Studienplatzvergabe massgebliche Kriterien sind:

  1. Studienleistungen,
  2. Kenntnisse der Unterrichtssprache,
  3. studienrelevante Zusatzqualifikationen und
  4. Studienmotivation der Bewerberinnen und Bewerber.

Bitte beachten Sie, dass die Nominierung durch die RWF stets unter dem Vorbehalt der Zulassung durch die Partnerfakultät steht.

Minor-Mobilität

Ein Austausch über die Abkommen der RWF UZH ist für Studierende in einem Minor-Studienprogramm Recht nur möglich, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Es können Studierende in einem Minor-Studienprogramm auf Masterstufe am Austausch teilnehmen. Es müssen dabei mind. 30 ECTS Credits an rechtswissenschaftlichen Modulen im Rahmen vom Bachelor absolviert worden sein.
  2. Minor-Studierende auf Bachelorstufe, die unter die Übergangsregelung fallen und für die Wahlfreiheit gemäss Studienreform 2021 gilt, können ebenfalls bis Ende der Übergangsregelung (FS 24) am Austausch teilnehmen und Wahlmodule in der Mobilität absolvieren. Assessmentmodule können hingegen nicht in der Mobilität absolviert werden.
  3. Minor-Studierende auf Bachelorstufe können ab HS 21 keine in der Mobilität absolvierten Leistungsnachweise als Assessmentmodule der RWF UZH anerkennen und anrechnen lassen.
  4. Der für das jeweilige Fakultätsabkommen geforderte Notendurschnitt muss erreicht werden. Dieser wird aus sämtlichen Leistungen im Rahmen des Mono- und Minor-Studienprogrammes, welche zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen, berechnet.
  5. Die Partneruniversität sieht die Minor-Mobilität vor. Sofern diesbezüglich keine Hinweise auf unserer Webseite verfügbar sind, muss dies direkt bei der Partneruniversität abgeklärt werden.

Anerkennung von Studienleistungen

Im Ausland erworbene Studienleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen an der RWF UZH anerkannt werden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter:

Anerkennungen und Anrechnungen

Bachelorstudiengang

In der internationalen Mobilität erworbene Studienleistungen können im Umfang von bis zu max. 90 ECTS Credits an den Bachelor of Law UZH anerkannt werden, wenn sie:

  • gleichwertig sind oder
  • dem Pflichtmodul «Völkerrecht/Europarecht» oder einem Wahlpflichtbereich der Aufbaustufe thematisch zugeordnet werden können oder
  • als Wahlmodul integrierbar sind.

Die Studienleistungen werden mit "bestanden" anerkannt.

Absolvierte juristische Praktika sind im Umfang von maximal 6 ECTS Credits als Wahlmodul integrierbar und werden mit “bestanden” anerkannt und angerechnet.

Masterstudiengang

In der internationalen Mobilität erworbene Studienleistungen können im Umfang von bis zu max. 45 ECTS Credits an den Master of Law  UZH oder Master of Law International and Comparative Law UZH anerkannt werden, wenn sie:

  • gleichwertig oder
  • einem Wahlpflichtbereich oder dem Pflichtmodul Fallbearbeitung Öffentliches Recht thematisch zuordenbar oder
  • als Wahlmodul integrierbar sind.

Die Studienleistungen werden mit "bestanden" anerkannt.

Absolvierte juristische Praktika sind im Umfang von maximal 6 ECTS Credits als Wahlmodul integrierbar und werden mit “bestanden” anerkannt und angerechnet.

An den Master of Law UZH International and Comparative Law können ausschliesslich absolvierte juristische Praktika in englischer Sprache anerkannt und angerechnet werden.

Informationsveranstaltung

Informationen zur Veranstaltung für Studierende, die an einem Mobilitätsaustausch interessiert sind, finden Sie unter diesem Link:Informationsveranstaltung für mobilitätsinteressierte Studierende

Weitere Informationsveranstaltungen: Global Experience Talks | Global Student Experience | UZH

 

FAQ

1. Allgemeine Fragen

1.1 Wie oft darf ich an einem Austausch teilnehmen?

Grundsätzlich dürfen Studierende nur einmal an einem Austausch im Rahmen des Fakultätsabkommens teilnehmen. Im Rahmen des SEMP ist es möglich, einen Austauschaufenthalt von bis zu 12 Monaten auf jeder Studienstufe (Bachelor, Master, Doktorat) zu verbringen.

1.2. Kann ich Mastermodule auch im Ausland vorholen?

Ja, wenn Bachelor-Studierende im Semester vor dem Auslandaufenthalt bereits 150 ECTS Credits an rechtswissenschaftlichen Modulen erreicht haben, können im Ausland Mastermodule vorgeholt werden. Hinweise und Regelungen der Partneruniversität bleiben vorbehalten.

2. Fragen zur Bewerbung

2.1. Ich möchte mich sowohl für einen Austausch mittels SEMP und/oder Fakultätsabkommen und/oder Gesamtuniversitäres Abkommen bewerben. Wie gehe ich vor?

Im Mobility Online können unabhängig der Art des Abkommens drei Wunschuniversitäten gewählt werden. Die Anmeldung für verschiedene Abkommen im Mobility Online erfolgt daher nach gleichem Schema wie für mehrere Universitäten eines gleichen Abkommens.

2.2. Ich möchte einen SEMP-Austausch machen, muss ich ein Sprachzertifikat einreichen?

Sie können sich über die Webseite der Partneruniversität informieren, ob ein Sprachzertifikat benötigt wird.
Wird kein Sprachzertifikat von der Partneruniversität verlangt, müssen Sie dennoch Ihre Sprachkenntnisse bei der Bewerbung an der RWF UZH nachweisen, wobei mindestens das Niveau B2 vorausgesetzt wird. Als Sprachnachweise werden für die Bewerbung an der RWF UZH unterschiedliche Arten von Nachweisen akzeptiert. Beispielsweise: Matura in der jeweiligen Landessprache, Vorbildung in relevanter Landessprache, Bestätigung einer Sprachschule, Einschreibung im englischsprachigen Studiengang u.ä.
Für die Bewerbung für das King’s College London und das Trinity College Dublin muss zwingend ein Sprachnachweis nach Angaben der Partnerfakultät der Bewerbung beigelegt werden.
Von der LUISS wird kein Sprachzertifikat vorausgesetzt. Der Nachweis über genügend Sprachkenntnisse ist jedoch notwendig. Es muss daher bei der Bewerbung an der RWF UZH ein entsprechender Sprachnachweis vorgelegt werden.

2.3. Ich möchte einen Austausch im Rahmen eines Fakultätsabkommen machen, muss ich ein Sprachzertifikat einreichen?

Zu den relevanten Zuteilungskriterien für einen Austausch im Rahmen eines Fakultätsabkommens zählen auch die vorhandenen Sprachkenntnisse. Die Studierenden, welche zum Zeitpunkt der Bewerbung einen Sprachnachweis gemäss Vorgaben der Partnerfakultät vorlegen können, sind somit im Vorteil.
Wird kein Sprachzertifikat von der Partneruniversität verlangt, müssen Sie dennoch Ihre Sprachkenntnisse bei der Bewerbung an der RWF UZH nachweisen, wobei mindestens das Niveau B2 vorausgesetzt wird. Als Sprachnachweise werden für die Bewerbung an der RWF UZH unterschiedliche Arten von Nachweisen akzeptiert. Beispielsweise: Matura in der jeweiligen Landessprache, Vorbildung in relevanter Landessprache, Bestätigung einer Sprachschule, Einschreibung im englischsprachigen Studiengang u.ä.

2.4 Die Partneruniversität braucht nicht zwingend ein Sprachzertifikat, sondern akzeptiert auch eine Bestätigung des Student Center der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Wo kann ich eine solche Bestätigung einholen?

Das Student Center der RWF bestätigt die Sprachkenntnisse, wenn Studierende eine Sprachstandbescheinigung vorweisen können. Diese können Sie beim Sprachenzentrum UZH/ETH in den Sprachen Französisch, Spanisch und Italienisch einholen.

2.5. Ich habe mich für einen Austausch im Rahmen eines Fakultätsabkommen beworben und wurde in der ersten Bewerbungsrunde abgelehnt. Kann ich mich wieder bewerben?

Grundsätzlich ja. Allerdings sind bei einer durchschnittlichen oder niedrigen Durchschnittsnote die Erfolgschancen eher gering, da für sämtliche Fakultätsabkommen eine bestimmte Durchschnittsnote vorausgesetzt wird. Ist die Durchschnittsnote nicht erreicht, kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden. Es ist daher möglich, dass eine Bewerbung aufgrund der Durchschnittsnote der Bewerberin/des Bewerbers abgelehnt wurde, obwohl es noch freie Plätze gab. Wurde die Bewerbung trotz guter Durchschnittsnote abgelehnt, empfiehlt es sich die Bewerbung zu verbessern (z.B. die Zusatzqualifikationen mittels eines Praktikums).

2.6. Ich muss bei der Bewerbung einen Studienplan einreichen. Gibt es eine Vorlage?

Eine Vorlage zu einem provisorischen Studienplan finden Sie hier. Bewerber/-innen können jedoch auch einen eigenen Studienplan erstellen. Bei der Erstellung eines Studienplans ist es wichtig, dass Bewerber/innen sich mit dem Studienangebot der Partnerfakultät (sofern möglich) und mit den Anerkennungsmöglichkeiten auseinandergesetzt haben. Es ist für jede Partneruniversität ein Studienplan zu erstellen (Ausnahme: SEMP-Abkommen). In Mobility Online gibt es nur ein Feld um den Studienplan hochzuladen, daher sollten die Studienpläne in einem PDF hochgeladen werden.

2.7. Ich möchte die im Ausland erbrachten Leistungen sowohl im Bachelor als auch im Master anrechnen lassen bzw. Mastermodule im Ausland vorholen. Für welche Stufe muss ich mich bewerben?

Wenn das Vorholen von Mastermodule erlaubt ist (siehe Frage 1.2), wird empfohlen sich für einen Austausch auf Masterstufe zu bewerben. Bei einer allfälligen Platzzuteilung werden Sie bei der Partneruniversität auf Masterstufe nominiert. Im Ausland absolvierte Mastermodule sind im Bachelor gemäss Anrechnungsrichtlinien anrechenbar, Bachelormodule können jedoch nicht im Master angerechnet werden (Ausnahme: fachfremde Wahlmodule). Weitere Informationen finden Sie im Bereich Anerkennungen und Anrechnungen.

2.8. Habe ich bessere Chancen einen Studienplatz zu erhalten, wenn ich mich für mehrere Partneruniversitäten bewerbe?

Grundsätzlich ja. Die Zuteilungskriterien für die SEMP- und Fakultätsabkommen gelten für alle Bewerbungen. Sollte eine Zuteilung für die erste Priorität nicht möglich sein, wird die Bewerbung für eine Zuteilung für die zweite und dritte Priorität geprüft.

2.9. Ich möchte mich für mehrere Partneruniversitäten bewerben. Muss ich für jede Partneruniversität ein Motivationsschreiben einreichen?

Für die Abkommen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, sowohl die SEMP-Abkommen als auch die Fakultätsabkommen, muss jeweils ein kurzes Motivationsschreiben beigelegt werden. In Mobility Online gibt es nur ein Feld um das Motivationsschreiben hochzuladen, daher sollten die Motivationsschreiben in einem PDF hochgeladen werden.

2.10. Habe ich grössere Chancen auf einen Platz, wenn ich mich sowohl für das HS als auch für das FS bewerbe?

Nein, da nur eine bestimmte Anzahl Plätze pro akademisches Jahr (nicht pro Semester) zur Verfügung stehen, spielt es keine Rolle für welches Semester man sich bewirbt. Sie vergrössern Ihr Chance einen Platz zu bekommen also nicht, wenn Sie FS oder HS wählen. Es ist nicht möglich, das Bewerbungsformular zweimal auszufüllen.

3. Fragen während des Aufenthaltes

3.1. Ich absolviere meinen Austausch im letzten Studiensemester, können die Leistungen fristgerecht anerkannt werden?

In der Regel, ja. Unter Umstände könnte es zu Verzögerungen kommen, z.B. wenn die Gastuniversität die Noten spät zur Verfügung stellt. Studierende, die im letzten Semester einen Auslandsaufenthalt absolvieren, sollten sich mit dem Student Center der Rechtswissenschaftlichen Fakultät in Verbindung setzen, um die Fristen zur Einreichung des Anerkennungsgesuches zu besprechen.

3.2. Mein Learning Agreement ist unterschrieben, werden die Leistungen nun anerkannt?

Das Learning Agreement dient grundsätzlich der Klärung, welche im Ausland erbrachten Studienleistungen für Ihr Studium in Zürich anerkannt werden können und ist eine Voraussetzung, um das SEMP-Stipendium zu erhalten. Das Student Center der Rechtswissenschaftlichen Fakultät kann jedoch aufgrund des Learning Agreements nicht endgültig beurteilen, ob die Leistungen anerkennbar sind. Daher unterschreibt das Student Center der Rechtswissenschaftlichen Fakultät das Learning Agreement ohne inhaltliche Prüfung. Die Anerkennbarkeit der Leistungen wird ausschliesslich mittels des Anerkennungsformulars bestätigt (auch nicht per E-Mail). Das Learning Agreement ist somit keine bindende Anerkennungsbestätigung. Es sind die Hinweise auf der Webseite Anerkennungen und Anrechnungen zu beachten.

4. Fragen zu Mobility Online

4.1. In Mobility Online kann ich mich unter den SEMP-Universitäten auch für Universitäten bewerben, welche nicht auf der Liste der Rechtswissenschaftlichen Fakultät aufgeführt werden. Stimmt das?

Es gibt SEMP-Verträge die nicht zwischen zwei Fakultäten abgeschlossen werden, sondern zwischen zwei Universitäten. Diese Abkommen werden dementsprechend vom Global Student Experience (GSE) betreut. Weiterführende Informationen und den Link zum Suchportal finden Sie hier. Dabei sollte man sich bewusst sein, dass alle Studierende der Universität Zürich sich für diese Abkommen bewerben können und sich mit grosser Wahrscheinlichkeit auch mehr Studierende bewerben.

4.2. Ich habe mich im Mobility Online registriert und eine Bestätigungsemail erhalten. Wenn ich erneut einlogge, erhalte die Meldung "Mehrfachbewerbungen nicht möglich"

Der Login über die Webseite der GSE ist nur für die Erstregistrierung vorgesehen. Nach erfolgreicher Registration für Mobility Online erhalten alle Studierende eine Bestätigungsemail mit einem Link. Bitte nutzen Sie nur noch diesen Link, um sich bei MobOn einzuloggen.

4.3. Ich habe ein Platzangebot erhalten, aber diese stimmt nicht. Soll ich die Platzzuteilung ablehnen?

Nein. Sollte das Platzangebot bzw. die Platzzuteilung einen Fehler beinhalten (z.B. falsches Semester) bitten wir Studierende das Angebot nicht abzulehnen, sondern zuerst mit dem Student Center Kontakt aufzunehmen. Wenn das Platzangebot abgelehnt wurde, ist eine Änderung des Platzangebotes aus technischen Gründen nicht mehr möglich.

4.4. Ich habe Fragen zu der Bewerbung, Betreuung und Anrechnung usw. An wen und wie kann ich diese stellen?

Wenn Sie Fragen zu der Bewerbung, Betreuung und Anrechnung usw. haben, wenden Sie sich bitte per Kontaktformular an das Student Center RWF.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Rechtswissenschaftliche Fakultät
Studiendekanat
Rämistrasse 74/4
8001 Zürich

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