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Das Agreement of Cooperation zwischen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und der "Faculty of Law of the University of Hong Kong" besteht seit 1999 und beinhaltet den studentischen Austausch sowie die Kooperation auf Wissenschaftsebene zwischen den zwei Fakultäten.
Spezifische Informationen:
Link zur Partnerfakultät, Informationen der Partnerfakultät zur Mobilität finden Sie hier.
Kooperationsinhalt: Unter anderem Studierendenaustausch, Kooperation auf Wissenschaftsebene.
Anzahl der Teilnehmer: Zwei Studierende (Bachelor oder Master) pro akademisches Jahr.
Dauer des Studienaufenthalts: Bis zu zwei Semester.
Studiengebühren an der Partnerfakultät: Immatrikulation an der Heimuniversität, keine zusätzlichen Studiengebühren.
Unterrichtssprache an der Partnerfakultät: Englisch.
Geforderter Mindestnotendurchschnitt: 5
Sprachnachweis: erforderlich gemäss den Angaben der Partnerfakultät (Änderungen vorbehalten).
Sonstiges: Um die Einreiseformalitäten, entsprechende Bewilligungen für die Dauer des Studienaufenthalts, notwendige Krankenversicherung etc. müssen sich die Teilnehmer des Austausches selbständig kümmern. Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Partneruniversität.