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Seit dem 1. August 2024 werden sämtliche anerkennbaren Studienleistungen von nichtschweizerischen Hochschulen mit «bestanden» anerkannt und angerechnet. Studierende, die zwischen 1. August 2024 und 31. Oktober 2024 ein Gesuch um Anerkennung stellen, können wählen, ob die zu anerkennenden Studienleistungen gesamthaft mit Note oder mit «bestanden» anerkannt werden sollen. Massgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs des Anerkennungsgesuchs.
Hinweise zu weiteren Änderungen im Anerkennungsbereich finden Sie auf
Anerkennungen und Anrechnungen.
Sie planen einen ein- oder zweisemestrigen Mobilitätsaufenthalt oder das Absolvieren einzelner Module (Gaststudium) an einer anderen schweizerischen oder ausländischen Hochschule und möchten abklären, welche Leistungen an Ihr Studium an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (RWF UZH) anerkannt werden können bzw. möchten diese Leistungen anerkennen lassen.
Auswärtige Studienleistungen können erst nach vollständig absolvierter Assessmentstufe im Umfang von bis zu max. 90 ECTS Credits erbracht und an den Bachelor of Law UZH anerkannt werden, wenn sie:
Studienleistungen, welche im Rahmen der Mobilität an einer anderen schweizerischen Rechtsfakultät im gleichen Sprachraum absolviert wurden, werden nicht als Pflichtmodule im Bachelor of Law UZH anerkannt.
An einer anderen Hochschule absolvierte Proseminar- oder Bachelorarbeiten werden nicht anerkannt.
Die Anerkennung von Modulen aus der Schweizer Mobilität erfolgt anhand von Anerkennungstabellen für das entsprechende akademische Jahr, welche in der Regel im August publiziert werden.
Tabelle Universität Basel HS24_FS25 (PDF, 171 KB)
Tabelle Universität Bern HS24_FS25 (PDF, 155 KB)
Tabelle Universität Fribourg HS24_FS25 (PDF, 197 KB)
Tabelle Universität Fribourg (Deutsch) HS24_FS25 (PDF, 149 KB)
Tabelle Universität Genf HS24_FS25 (PDF, 168 KB)
Tabelle Universität Lausanne HS24_FS25 (PDF, 139 KB)
Tabelle Universität Luzern HS24_FS25 (PDF, 173 KB)
Tabelle Universität Neuenburg HS24_FS25 (PDF, 161 KB)
Tabelle Universität St. Gallen HS24_FS25 (PDF, 159 KB)
Tabelle Universität Basel HS23_FS24 (PDF, 205 KB)
Tabelle Universität Bern HS23_FS24 (PDF, 207 KB)
Tabelle Universität Fribourg HS23_FS24 (PDF, 187 KB)
Tabelle Universität Fribourg (Deutsch) HS23_FS24 (PDF, 134 KB)
Tabelle Universität Genf HS23_FS24 (PDF, 173 KB)
Tabelle Universität Lausanne HS23_FS24 (PDF, 165 KB)
Tabelle Universität Luzern HS23_FS243 (PDF, 226 KB)
Tabelle Universität Neuenburg HS23_FS24 (PDF, 224 KB)
Tabelle Universität St. Gallen HS23_FS24 (PDF, 217 KB)
Für die Anerkennung von Summer/Winter Schools siehe: Summer/Winter Schools
Das Vorziehen von Mastermodulen ist für Bachelorstudierende im Rahmen der Mobilität möglich, wenn Sie mind. 150 ECTS Credits an rechtswissenschaftlichen Modulen erworben haben. Massgebend ist die Publikation der Resultate der Bachelormodule im Studierendenportal. Die entsprechenden Formulare dazu finden Sie auf der Formular-Seite.
Auswärtige Studienleistungen auf Masterstufe können im Umfang bis zu max. 45 ECTS Credits an den Master of Law UZH Rechtswissenschaft bzw. International and Comparative Law (ICL) und im Umfang von max. 15 ECTS Credits an den Minor Recht Master 30 ECTS anerkannt werden, wenn sie
An einer anderen Hochschule absolvierte Masterarbeiten werden nicht anerkannt.
An den Master of Law UZH ICL können ausschliesslich Studienleistungen und Praktika in englischer Sprache anerkannt werden.
Die Anerkennung von Leistungen aus der Mobilität erfolgt in vier Schritten:
Empfohlen ist die Einreichung des Antrags spätestens vier Wochen vor dem geplanten Aufenthalt an der Gasthochschule. Die Bearbeitungszeit beträgt mind. drei Wochen. Ziehen Sie bei der Planung einer Schweizer Mobilität die Anerkennungstabellen zu Rate.