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Das Exchange Agreement zwischen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und der " University of Miami School of Law " besteht seit August 2015 und soll die Kooperation im Bereich der Forschung und der Lehre sowie den studentischen Austausch fördern und zu gemeinsamen Ausbildungsprojekten anregen. Zudem soll es den interkulturellen Austausch und Verständnis zwischen den Angehörigen der beiden Institutionen ermöglichen.
Spezifische Informationen:
Link zur Partnerfakultät
Kooperationsinhalt: Studentenaustausch, Realisation von Forschungsprojekten, Austausch von Fakultätsmitgliedern und Forschungsmitarbeitern zur gegenseitigen Unterstützung der wissenschaftlichen Mitarbeiter.
Anzahl der Teilnehmer: Zwei Studierende (Bachelor oder Master).
Minor-Mobilität: Es ist keine Minor-Mobilität möglich.
Dauer des Studienaufenthalts: Ein oder zwei Semester.
Studiengebühren an der Partnerfakultät: Immatrikulation an der Heimuniversität, keine zusätzlichen Studiengebüren.
Unterrichtssprache an der Partnerfakultät: Englisch.
Geforderter Mindestnotendurchschnitt: 5
Sprachnachweis : TOEFL iBT: min. 92 / IELTS 7.0 overall (Änderungen vorbehalten).
Sonstiges: Um die Einreiseformalitäten, entsprechende Bewilligungen für die Dauer des Studienaufenthalts, notwendige Krankenversicherung etc. müssen sich die Teilnehmer des Austausches selbständig kümmern.
Besonderes: Exchange to LL.M. Degree Pathway → UZH-Studierende können direkt nach ihrem Mobilitätssemester oder innerhalb von fünf Jahren nach dem Mobilitätssemester ein zusätzliches Semester an der Miami School of Law studieren und so den LL.M.-Abschluss erwerben. Für dieses zusätzliche Semester im LL.M. zahlen sie die regulären Semestergebühren an der Miami School of Law.
Nach der Aufnahme in das internationale Austauschprogramm wird den zugelassenen Studierenden ein online Gespräch mit dem akademischen Berater der Miami School of Law angeboten, um die Kursauswahl und Anmeldung zu besprechen.