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Das Exchange Agreement zwischen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und der Law Faculty of Hebrew University besteht seit Ende 2008 und soll die Kooperation im Bereich der Forschung und der Lehre fördern und zu gemeinsamen Ausbildungsprojekten anregen.
Spezifische Informationen:
Link zur Partnerfakultät und zu den Student Exchange Programs.
Kooperationsinhalt: Studentenaustausch, Realisation von Forschungsprojekten, Austausch von Fakultätsmitgliedern und Forschungsmitarbeitern zur gegenseitigen Unterstützung der wissenschaftlichen Mitarbeiter, Organisation von gemeinsamen Seminaren und Symposien.
Anzahl der Teilnehmer: Maximal drei Studierende pro akademisches Jahr.
Dauer des Studienaufenthalts: Ein Semester, verlängerbar auf maximal zwei Semester.
Studiengebühren an der Partnerfakultät: Immatrikulation an der Heimuniversität, keine zusätzlichen Studiengebüren.
Unterrichtssprache: Englisch und Hebräisch.
Geforderter Mindestnotendurchschnitt: 4.25
Sprachnachweis: nicht erforderlich (C1 Niveau sollte erfüllt sein. Änderungen vorbehalten).
Sonstiges: Um die Einreiseformalitäten, entsprechende Bewilligungen für die Dauer des Studienaufenthalts, notwendige Krankenversicherung etc. müssen sich die Teilnehmer des Austausches selbständig kümmern.