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Das Agreement of Cooperation zwischen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und der "Faculty of Law, the Graduate School of Law & the Law School of Keio University" besteht seit Anfang 2013 und ist darauf angelegt den studentischen Austausch sowie die Kooperation im Bereich der Forschung und der Lehre zu fördern und zu gemeinsamen Ausbildungsprojekten anzuregen.
Wichtig: Keio University bestätigt erst kurz nach dem 15. November (für das darauffolgende Frühjahrssemester) oder kurz nach 15. März (für das darauffolgende Herbstsemester) definitiv, ob der Studienplatz vergeben wird. Die 2 Semesterplätze werden gleichmässig auf HS und FS aufgeteilt.
Spezifische Informationen:
Link zur Partneruniversität
Kooperationsinhalt: Studentenaustausch, Kooperation auf Wissenschaftsebene (gemeinsame Forschungsprogramme, Seminare, Gastaufenthalte von Professorinnen/Professoren und Dozentinnen/Dozenten).
Anzahl der Teilnehmer: Zwei Studierende pro akademisches Jahr.
Dauer des Studienaufenthalts: Bis zu zwei Semester.
Studiengebühren an der Partnerfakultät: Immatrikulation an der Heimuniversität, keine zusätzlichen Studiengebüren.
Unterrichtssprache an der Partnerfakultät: Japanisch (Englisch - lediglich rechtswissenschaftliche Vorlesungen auf Master-Stufe).
Geforderter Mindestnotendurchschnitt: 4.75
Sprachnachweis: Japanisch erforderlich (Änderungen vorbehalten), falls keine Japanischkenntnisse vorhanden sind kann man an einem Sprachprogramm teilnehmen.
Kursangebot: Link zum Kursangebot der Partneruniversität, hier finden Sie Informationen zu Kursen der Partnerfakultät auf Japanisch (Bachelor und Master) und Englisch (nur Master) und den "Japanese Language Studies".
Sonstiges: Um die Einreiseformalitäten, entsprechende Bewilligungen für die Dauer des Studienaufenthalts, notwendige Krankenversicherung, Unterkunft etc. müssen sich die Teilnehmer des Austausches selbständig kümmern. Dabei werden sie von der Partneruniversität unterstützt.