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Das Memorandum of Understanding zwischen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und der Law Faculty of Tsinghua University besteht seit Mitte 2008 und soll die Kooperation im Bereich der Forschung und der Lehre fördern und zu gemeinsamen Ausbildungsprojekten anregen.
Spezifische Informationen:
Link zur Partnerfakultät
Kooperationsinhalt: Studentenaustausch (undergraduate and graduate level), Realisation von Forschungsprojekten, Austausch von Fakultätsmitgliedern und Forschungsmitarbeitern zur gegenseitigen Unterstützung der wissenschaftlichen Mitarbeiter, Organisation von gemeinsamen Seminaren und Symposien.
Anzahl der Teilnehmer: Maximal drei Studierende pro akademisches Jahr.
Dauer des Studienaufenthalts: Ein Semester, verlängerbar auf maximal zwei Semester.
Studiengebühren an der Partnerfakultät: Immatrikulation an der Heimuniversität, keine zusätzlichen Studiengebüren.
Unterrichtssprache an der Partnerfakultät: Englisch.
Geforderter Mindestnotendurchschnitt: 4.75
Sprachnachweis: nicht erforderlich (Änderungen vorbehalten).
Sonstiges: Um die Einreiseformalitäten, entsprechende Bewilligungen für die Dauer des Studienaufenthalts, notwendige Krankenversicherung etc. müssen sich die Teilnehmer des Austausches selbständig kümmern. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Seite des International Students Office der Tsinghua University.