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Die Zulassung zur zürcherischen Anwaltsprüfung mit dem Abschluss des Master of Law UZH International and Comparative Law oder dem Double Degree Masterstudiengang ist möglich. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass diese Studienprogramme aufgrund ihrer Ausrichtung auf internationales Recht und rechtsvergleichende Aspekte nicht spezifisch auf ein Praktikum an einem Zürcher Bezirksgericht (Auditoriat) und auch nicht auf die anlässlich der zürcherischen Anwaltsprüfung geprüften Fächer (§10 Abs. 3 PrüfV, OS 215.11) ausgerichtet ist .
Absolvent*innen dieser Studienprogramme, die die kantonale Anwaltsprüfung absolvieren möchten, müssen daher ihre Kenntnisse des schweizerischen Rechts eigenverantwortlich vertiefen, was mit einem zusätzlichen Lernaufwand verbunden ist.
Bitte kontaktieren Sie bei Fragen das Student Center über dasKontaktformular.
Der Master of Law UZH International and Comparative Law dient der Vertiefung in verschiedenen Bereichen des internationalen und vergleichenden Rechts. Er bietet Studierenden die Möglichkeit, ihr Studium in englischer Sprache fortzusetzen und ihre Rechtskompetenzen im Hinblick auf ein internationales Arbeitsumfeld zu ergänzen.
Das Studienprogramm International and Comparative Law umfasst zwei Varianten. Studierende mit einem Bachelor of Law einer schweizerischen universitären Hochschule absolvieren Wahlpflichtmodule im Umfang von 48 ECTS Credits, Wahlmodule im Umfang von 30 ECTS Credits und das Pflichtmodul Masterarbeit im Umfang von 12 ECTS Credits.
Studierende mit einem Bachelor of Law einer ausländischen universitären Hochschule hingegen legen ein weiteres Pflichtmodul „Introduction to Swiss Law“ ab, der Umfang der Wahlmodule reduziert sich entsprechend auf 24 ECTS Credits.
Pflichtmodule sind für alle Studierenden obligatorisch. Wahlpflichtmodule sind aus einer vorgegebenen Liste auszuwählen. Wahlmodule können aus dem gesamten
englischsprachigen Angebot der Rechtswissenschaftlichen Fakultät auf Masterstufe gewählt werden.
Das Studienprogramm Master of Law UZH International and Comparative Law umfasst 90 ECTS Credits.
Englisch
Für die Zulassung an die Universität Zürich ist die Kanzlei bzw. die Zulassungsstelle zuständig.
Beachten Sie bitte die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen der Universität Zürich.
Zu den Sprachvoraussetzungen vgl. hier.
An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (RWF UZH) werden zwei Masterstudienprogramme angeboten: der Master of Law UZH Rechtswissenschaft (MLaw UZH Rechtswissenschaft) und der Master of Law UZH International and Comparative Law (MLaw UZH International and Comparative Law).
Für die Double Degree Masterstudiengänge gelten besondere Zulassungsvoraussetzungen.
Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Double Degree Seite.
Für die Zulassung zum Joint Degree Masterstudiengang mit der Universität Lausanne gelten dieselben Zulassungsvoraussetzungen wie für den MLaw UZH Rechtswissenschaft. Alle Informationen zu diesem Studiengang finden Sie auf der Joint Degree Seite.
Absolvent*innen mit einem Bachelorabschluss der RWF UZH werden ohne Bedingungen und Auflagen zu den Masterstudiengängen an der RWF UZH zugelassen.
Absolvent*innen mit einem Bachelor of Law einer schweizerischen Rechtsfakultät werden ohne Bedingungen und Auflagen zu den Masterstudiengängen an der RWF UZH zugelassen.
Absolvent*innen eines Bachelor of Law der FernUni Schweiz werden zum MLaw Rechtswissenschaft mit Auflagen im Umfang von 6 ECTS Credits zugelassen. Folgende Auflagen müssen von Studierenden mit einem Bachelor of Law der FernUni Schweiz erfüllt werden:
Modulbezeichnung | ECTS Credits |
---|---|
Fallbearbeitung der Aufbaustufe im Privatrecht | 3 ECTS Credits |
Fallbearbeitung der Aufbaustufe im Öffentlichen Recht/Strafrecht | 3 ECTS Credits |
Die Zulassung zum MLaw UZH International and Comparative Law erfolgt ohne Bedingungen und Auflagen.
Absolvent*innen eines Bachelor in Law and Economics der Universität St. Gallen werden wie folgt zugelassen:
1. Absolvent*innen des BLE19 werden mit Auflagen im Umfang von 18 ECTS Credits zum MLaw UZH Rechtswissenschaft zugelassen:
Modulbezeichnung | ECTS Credits |
---|---|
Fallbearbeitung der Aufbaustufe im Privatrecht | 3 ECTS Credits |
Internationales Privatrecht | 6 ECTS Credits |
Völkerrecht/Europarecht |
9 ECTS Credits |
2. Absolvent*innen des BLE21, welche zusätzlich das Lehrprogramm der Universität St. Gallen «Recht für Law & Economics» absolviert haben, werden ohne Bedingungen und Auflagen zum MLaw UZH Rechtswissenschaft zugelassen.
3. Absolvent*innen des BLE21, welche nicht das Lehrprogramm der Universität St. Gallen «Recht für Law & Economics» absolviert haben, werden mit Auflagen im Umfang von 36 ECTS Credits zum MLaw UZH Rechtswissenschaft zugelassen:
Modulbezeichnung | ECTS Credits |
---|---|
Rechtsgeschichte (BLaw) | 6 ECTS Credits |
Fallbearbeitung der Aufbaustufe im Privatrecht | 3 ECTS Credits |
Völkerrecht/Europarecht | 9 ECTS Credits |
Öffentliches Recht I | 18 ECTS Credits |
Die Zulassung zum MLaw UZH International and Comparative Law erfolgt für alle drei Absolvent*innengruppen ohne Bedingungen und Auflagen.
Absolvent*innen eines ausländischen Bachelor of Law bzw. eines gleichwertigen Studiengangs in Rechtswissenschaften einer Universität werden zum MLaw UZH Rechtswissenschaft zugelassen, müssen jedoch allenfalls Auflagen im Umfang von maximal 60 ECTS absolvieren. Eine innerfakultäre Zulassungskommission entscheidet aufgrund einer Prüfung «sur dossier», ob und welche Auflagen erteilt werden.
Bewerbende, die im Rahmen ihrer Vorbildung einen nichtschweizerischen Bachelor of Law oder einen gleichwertigen Abschluss erworben haben, der einen weiteren Abschluss in einem anderen Fach (Major/Minor) beinhaltet, können nur zugelassen werden, wenn sie rechtswissenschaftliche Module im Umfang mind. 120 ECTS Credits erworben haben.
Die Zulassung zum MLaw UZH International and Comparative Law erfolgt ohne Bedingungen und Auflagen.
Abolsvent*innen mit einem Bachelorabschluss anderer Studienrichtung werden nicht zu den Masterstudiengängen zugelassen. Im Falle einer Zulassung zum Bachelor of Law können erbrachte Leistungen allenfalls anerkannt werden. Alle Informationen sind unter Anerkennung auswärtiger Leistungen.
Absolvent*innen des Bachelor in Wirtschaftsrecht der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) werden nicht zu den Masterstudiengängen zugelassen. Im Falle einer Zulassung zum Bachelor of Law können erbrachte Leistungen allenfalls anerkannt werden. Alle Informationen sind unter Anerkennung auswärtiger Leistungen.
Absolvent*innen des Bachelor of Science Angewandtes Recht der ZHAW werden nicht zu den Masterstudiengängen zugelassen. Im Falle einer Zulassung zum Bachelor of Law können erbrachte Leistungen allenfalls anerkannt werden. Alle Informationen sind unter Anerkennung auswärtiger Leistungen.
Absolvent*innen des Bachelor of Science FH in Wirtschaftsrecht der Kalaidos Law School werden nicht zu den Masterstudiengängen zugelassen. Im Falle einer Zulassung zum Bachelor of Law können erbrachte Leistungen allenfalls anerkannt werden. Alle Informationen sind unter Anerkennung auswärtiger Leistungen.
Absolvent*innen des Bachelor of Arts FH in Law der Kalaidos Law School werden nicht zu den Masterstudiengängen zugelassen. Im Falle einer Zulassung zum Bachelor of Law können erbrachte Leistungen allenfalls anerkannt werden. Alle Informationen sind unter Anerkennung auswärtiger Leistungen.
Übersicht Studienprogramm International and Comparative Law
Modul | ECTS | Modul- typ |
Absolvierungsturnus | Leistungsnachweis und Bewertungsart |
---|---|---|---|---|
Introduction to Swiss Law* | 6 | Pflicht | Herbstsemester (einsemestrig) | nach Ankündigung |
Masterarbeit |
12 |
Pflicht |
keine feste Semesterzuordnung |
schriftliche Arbeit, benotet |
Wahlpflichtmodule Grundlagen |
6 |
Wahlpflicht |
nach Ankündigung |
nach Ankündigung |
Wahlpflichtmodule International Law |
24 | Wahlpflicht | nach Ankündigung | nach Ankündigung |
Wahlpflichtmodule Comparative Law |
18 | Wahlpflicht | nach Ankündigung | nach Ankündigung |
Fakultäre Wahlmodule (gesamtes englischsprachiges RWF-Modulangebot auf Masterstufe) |
24 |
je nach Modul | nach Ankündigung |
je nach Modul |
Total |
90 |
*Das Modul Introduction to Swiss Law wird Studierenden mit einem BLaw-Abschluss einer schweizerischen universitären Hochschule mit Beginn des Studienprogramms anerkannt. Studierende mit einem BLaw einer schweizerischen universitären Hochschule erbringen stattdessen ein weiteres (englischsprachiges) rechtswissenschaftliches Modul auf Masterstufe nach freier Wahl im Umfang von 6 ECTS Credits.
Die Pflichtmodule können zweimal wiederholt werden.
Für die Wahlpflicht- und Wahlmodule gilt ein gemeinsames Fehlversuchsmaximum von 13 Fehlversuchen. Solange das Fehlversuchsmaximum nicht erreicht ist, sind die einzelnen Wahlpflicht- und Wahlmodule beliebig oft wiederholbar, sofern sie erneut angeboten werden, und innerhalb des jeweiligen Pools substituierbar. Das Nichtbestehen von Modulen, die nicht von der RWF angeboten werden, wird beim Fehlversuchsmaximum nicht berücksichtigt.
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