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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Master of Law: Joint Degree (UZH & UNIL) - 90 ECTS

Allgemeine Beschreibung

Dieser zweisprachige Joint Degree Masterstudiengang bietet den Studierenden die Möglichkeit, ihr Masterstudium gleichzeitig an beiden Partnerfakultäten zu absolvieren und dadurch ihre Kenntnisse des schweizerischen und des internationalen Rechts sowie der deutschen respektive der französischen Rechtssprache universitätsübergreifend anzuwenden und zu vertiefen.
 
Die Regelstudiendauer des 90 ECTS Credits umfassenden Joint Degree Masterstudiengangs beträgt im Vollzeitstudium drei Semester. An jeder Partneruniversität wird mindestens ein Semester verbracht. An der Zürcher Fakultät müssen mindestens 30 ECTS Credits und an der Lausanner Fakultät mindestens 33 ECTS Credits erworben werden. Die übrigen ECTS Credits sind im Rahmen eines gemeinsamen Wahlpflichtpools zum Verfahrensrecht (12 ECTS Credits) und mit einer Masterarbeit (12 bzw. 15 ECTS Credits) wahlweise an der Zürcher Fakultät oder an der Lausanner Fakultät zu erwerben.

Die Teilnehmenden erwerben nach der Regelstudiendauer den Studienabschluss Master of Law UZH UNIL.

ECTS Credits

Der zweisprachige Joint Degree Masterstudiengang der Faculté de droit, des sciences criminelles et d'administration publique der Université de Lausanne und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich umfasst 90 ECTS Credits.

Sprache

Deutsch und Französisch

Zulassungsvoraussetzungen

Für die Zulassung an die Universität Zürich ist die Kanzlei bzw. die Zulassungsstelle zuständig.
Kontakt Kanzlei und Zulassungsstelle
Informationen zur Zulassung finden Sie unter der folgenden Webseite:
Zulassung Master of Law

Wiederholungsregeln

Für die an der RWF zu absolvierenden Module gilt ein Fehlversuchsmaximum von sechs Fehlversuchen. Sieben oder mehr Fehlversuche haben eine endgültige Abweisung zur Folge. Die Masterarbeit UZH sowie das Modul Zivilverfahrensrecht können je zweimal wiederholt werden. Die anderen Module der Zürcher Fakultät können beliebig oft wiederholt werden, solange das Fehlversuchsmaximum nicht überschritten ist. Nicht bestandene Wahlpflichtmodule können durch andere Wahlpflichtmodule derselben Modulgruppe ersetzt werden, nicht bestandene Wahlmodule durch beliebige Wahlmodule der Fakultät.
Für die Module der UNIL gilt die Wiederholungsregelung der Lausanner Fakultät, welche sich auf die Prüfungsserie bezieht. Sie wird in der Studienordnung ersichtlich sein.

Studienprogramm

Pool/Modul   ECTS

Masterarbeit

Masterarbeit UZH (12)

Masterarbeit UNIL (15)

12/15

Wahlpflichtpool UZH/UNIL

 

Zivilverfahrensrecht UZH (12)

Procédure civile UNIL (6)

Procédure pénale UNIL (6)

Procédure et juridiction administratives UNIL (6)

12

Wahlpflichtpool UZH

Grundlagen

6

Wahlpool UZH

 

24

Wahlpool UNIL   33/36*
Total   90

*je nachdem, ob die Masterarbeit an der UZH oder an der UNIL geschrieben wird

Wichtig: Eine Anerkennung von selbstorganisierten juristischen Praktika ist beim Joint Degree Masterstudiengang nicht möglich (Ziff. 1 RLA). Demgegenüber ist die Verwertung des Volontariats bei einer Justiz- oder Exekutivbehörde  auch im Joint Degree Masterstudiengang möglich.

Kontakt an der UNIL

Isabelle Dumesnil
Université de Lausanne
Faculté de droit, des sciences criminelles et d’administration publique
Secrétariat du Décanat
Internef 212
Quartier Dorigny
CH -1015 Lausanne
+ 41 21 692 27 66
isabelle.dumesnil@unil.ch

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Weiterführende Informationen

Kontakt

Rechtswissenschaftliche Fakultät
Studiendekanat
Rämistrasse 74/4
8001 Zürich

Kontakt Doktorat

Abschlussprozess des Doktorats
Anmeldung zur Promotion
Antrag auf Zweitbegutachtung und Gutachten

doktorat@ius.uzh.ch