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Die Teilnahme an einem zweisprachigen Joint Degree Masterstudiengang setzt die Immatrikulation an der Universität Zürich oder an der Universität Lausanne voraus.
Die Einschreibung in den Joint Degree Studiengang an der Universität Zürich ist zwingend notwendig. Wählen Sie hierzu den Studiengang MLaw UZH UNIL (JDP, RVO21).
Die Universität, an der die Immatrikulation erfolgt, ist die Heimuniversität, die andere Universität ist die Gastuniversität.
Die Joint Degree Masterstudierenden müssen sich an ihrer Gastuniversität anmelden, bevor sie an dieser ein oder mehrere Semester studieren können. Joint Degree Masterstudierende, deren Heimuniversität die Université de Lausanne ist, müssen sich für ihr erstes Semester an der Zürcher Fakultät über folgenden Link anmelden:
https://studentservices.uzh.ch/uzh/application#/Logon
Allgemeine Informationen zur Anmeldung für das erste Semester an der Zürcher Fakultät finden Sie auf der folgenden Webseite:
http://www.uzh.ch/de/studies/application/chmobilityin.html
Bei dieser Anmeldung muss angegeben werden, wie viele Semester an der Zürcher Fakultät mutmasslich studiert wird. Im Zweifel ist es besser, ein Semester zu viel anzugeben.
Dabei gelten folgende Anmeldefristen:
Für ein zweites oder drittes Semester an der Zürcher Fakultät ist keine erneute Anmeldung notwendig, sofern bei der Anmeldung für das erste Semester die entsprechende Anzahl Semester angegeben wurde.
Bei Fragen zur Anmeldung an der Zürcher Fakultät wenden Sie sich bitte direkt an die Kanzlei der Universität Zürich.
Bitte beachten (zur "Immatrikulationsbestätigung" bei der Online-Anmeldung an der Zürcher Fakultät):
Ein Wechsel von einem Masterstudiengang einer Partnerfakultät in einen zweisprachigen Joint Degree Masterstudiengang ist möglich.
Es gelten die Wiederholungsregeln derjenigen Fakultät, an welcher die Module gebucht werden.
An der Zürcher Fakultät gilt jeder als ungenügend bewertete Leistungsnachweis als Fehlversuch. Es sind maximal sechs Fehlversuche gestattet. Sieben Fehlversuche oder mehr haben die endgültige Abweisung zur Folge.
Die Masterarbeit sowie das Modul Zivilverfahrensrecht können an der Zürcher Fakultät je zweimal wiederholt werden. Die anderen Module können beliebig oft wiederholt werden, solange das Fehlversuchsmaximum nicht überschritten ist.
Nicht bestandene Wahlpflichtmodule können durch andere Wahlpflichtmodule derselben Modulgruppe ersetzt werden. Nicht bestandene Wahlmodule können durch beliebige Wahlmodule der jeweiligen Fakultät ersetzt werden.
Die Studierenden erhalten von der Heimfakultät nach jedem Semester eine Aufstellung über die bisher erworbenen ECTS Credits und die erzielten Noten. Nicht bestandene Module werden ebenfalls ausgewiesen. Die an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich erworbenen ECTS Credits und die erzielten Noten werden ebenfalls auf einem Transcript of Records aufgeführt. Studienleistungen anderer Universitäten können nicht an den Studienabschluss angerechnet werden. Die Studierenden sind im Rahmen der Vorschriften der Studienordnung frei, wie viele und welche Module sie pro Semester belegen.
Es ist möglich, in demselben Semester Leistungsnachweise (z.B. Ablegen von Prüfungen, Verfassen einer Masterarbeit) sowohl an der Universität Lausanne als auch an der Universität Zürich zu erbringen.
Bemühen Sie sich frühzeitig um eine Unterkunft. Wir empfehlen Ihnen, sich bei ehemaligen Mobilitäts- oder Joint Degree Studierenden nach Wohnmöglichkeiten zu erkundigen und/oder sich an verschiedene Zimmervermittlungen zu wenden:
Ius Alumni-Haus der RWF UZH (Wichtig: Bitte melden Sie sich beim Student Center der Rechtswissenschaftlichen Fakultät per Kontaktformular (Rubrik: Joint Degree), falls Sie sich für ein Zimmer im Ius Alumni-Haus interessieren.)