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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Joint Degree für UZH-Studierende

Voraussetzungen

Die Teilnahme an einem zweisprachigen Joint Degree Masterstudiengang setzt die Immatrikulation an der Universität Zürich oder an der Universität Lausanne voraus.

Die Einschreibung in den Joint Degree Studiengang an der Universität Zürich ist zwingend notwendig. Wählen Sie hierzu den Studiengang MLaw UZH UNIL (JDP, RVO21)

Neuimmatrikulation

Die Universität, an der die Immatrikulation erfolgt, ist die Heimuniversität, die andere Universität ist die Gastuniversität. Die Zulassung zum Studium richtet sich nach den geltenden Bestimmungen derjenigen Universität, an welcher die Immatrikulation erfolgt, an der Universität Zürich insbesondere nach der Verordnung über die Zulassung zum Studium an der Universität Zürich.

Studierende, die über einen an einer anderen Schweizer Universität erworbenen Bachelor of Law verfügen, werden bei der Zulassung zum Joint Degree Masterstudiengang gleich behandelt wie die Studierenden der Universitäten Zürich und Lausanne.

Besondere Zulassungsbedingungen und -auflagen für einen zweisprachigen Joint Degree Masterstudiengang mit Spezifikation richten sich nach der Studienordnung.

Anmeldung an der Gastuniversität

Die Joint Degree Masterstudierenden müssen sich an ihrer Gastuniversität anmelden, bevor sie an dieser ein oder mehrere Semester studieren können. Joint Degree Masterstudierende mit Heimuniversität Universität Zürich müssen sich für die Absolvierung des Teilstudiums an der Universität Lausanne anmelden. Die Anmeldung erfolgt über die folgende Webseite:
https://www.unil.ch/ecolededroit/home/menuinst/enseignement/master-en-droit-lausanne-zurich/admission--inscription/formulaire-inscription-lausanne.htm

Dabei gelten folgende Anmeldefristen:

  • bis Ende Juni für das Herbstsemester
  • bis Ende November für das Frühjahrssemester

Bei Problemen oder Fragen im Zusammenhang mit der Anmeldung an der Lausanner Fakultät unterstützt Isabelle Dumesnil die Zürcher Joint Degree Studierenden gerne.

Wichtige Hinweise:

  • Zürcher Joint Degree Studierende, die während mehreren Studiensemestern an der Universität Lausanne studieren, müssen sich für jedes Semester erneut anmelden. Dabei sind die erwähnten Anmeldefristen einzuhalten.
  • Zürcher Joint Degree Studierende können ihr Teilstudium an der Universität Lausanne frühestens im Semester absolvieren, das auf das Abschlusssemester ihres Bachelor of Law folgt. Dies bedeutet, dass sich Zürcher Studierende im Übergang vom Bachelor of Law zum Joint Degree für das Folgesemester ihres mutmasslichen Bachelorabschlusses an der Universität Lausanne zwar innerhalb der Anmeldefrist anmelden dürfen. Erreichen diese Zürcher Studierenden den Bachelorabschluss dann doch nicht, müssen sie ihr Teilstudium an der Universität Lausanne jedoch verschieben, bis sie den Abschluss des Bachelor of Law formell erreicht haben.

Studiengangswechsel

Für Zürcher Joint Degree-Masterstudierende ist ein Wechsel aus dem Joint Degree in einen der beiden reinen Zürcher Master of Law möglich. Ebenso kann sich in den Joint Degree umschreiben, wer sein Studium in einem reinen Zürcher Master of Law begonnen hat. Informationen zum Studiengangswechsel finden Sie hier. Es ist zu beachten, dass alle Studierenden im Abschlusssemester im richtigen Studiengang immatrikuliert sein müssen.

An der Universität Zürich bereits Immatrikulierte schreiben sich für das jeweilige Semester über die reguläre Semestereinschreibung in den Joint Degree Masterstudiengang ein.

Wiederholungsregeln und endgültige Abweisung

Es gelten die Wiederholungsregeln derjenigen Fakultät, an welcher die Module gebucht werden.

An der Zürcher Fakultät gilt jeder als ungenügend bewertete Leistungsnachweis als Fehlversuch. Es sind maximal sechs Fehlversuche gestattet. Sieben Fehlversuche oder mehr haben die endgültige Abweisung zur Folge.
Die Masterarbeit sowie das Modul Zivilverfahrensrecht können an der Zürcher Fakultät je zweimal wiederholt werden. Die anderen Module können beliebig oft wiederholt werden, solange das Fehlversuchsmaximum nicht überschritten ist. 
Nicht bestandene Wahlpflichtmodule können durch andere Wahlpflichtmodule derselben Modulgruppe ersetzt werden. Nicht bestandene Wahlmodule können durch beliebige Wahlmodule der jeweiligen Fakultät ersetzt werden. 

An der Lausanner Fakultät werden die ECTS Credits für ein Modul nur erteilt, wenn ein genügender Notendurchschnitt in der Prüfungsserie erreicht wurde. Wird auch nach der Wiederholungsprüfung kein genügender Notendurchschnitt in der Prüfungsserie erreicht, erfolgt eine endgültige Abweisung. Genauere Informationen erhalten Sie an der Partnerfakultät bei Isabelle Dumesnil.

Leistungsnachweise

Die Studierenden erhalten von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich nach jedem Semester eine Aufstellung über die an der Universität Zürich bisher erworbenen ECTS Credits und erzielten Noten (Leistungsausweis). Nicht bestandene Module werden auch ausgewiesen.

Die an der Universität Lausanne erworbenen ECTS Credits und erzielten Noten werden im Leistungsausweis der Universität Zürich erst im Abschlusssemester aufgeführt. Studienleistungen anderer Universitäten können nicht an den Studienabschluss angerechnet werden. Die Studierenden sind im Rahmen der Vorschriften der Studienordnung frei, wie viele und welche Module sie pro Semester belegen. Ein Teilzeitstudium ist somit möglich. Es hat eine entsprechende Verlängerung der Studiendauer zur Folge.

Abschluss

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät schreibt sie gegen Ende jedes Semesters per Mail an, ob Sie bereit sind den Abschluss anzumelden. Die Noten aus Lausanne werden uns darauffolgend gemeldet, wenn sämtliche UNIL-Leistungen erfolgreich erbracht wurden.

Bei erfolgreichem Abschluss erhalten die Studierenden folgende drei Dokumente:

  • Die Urkunde, welche die Note und gegebenenfalls das Prädikat enthält
  • Den Diplomzusatz mit Angaben über den Studiengang (Diploma Supplement)
  • Ein Notenblatt (Academic Record), das eine Liste sämtlicher im zweisprachigen Joint Degree Masterstudiengang erfolgreich absolvierten Module enthält

Sind überzählige ECTS Credits erworben worden, so zählen nur jene, die gemäss Rahmen- und Studienordnung für den Studienabschluss erforderlich sind. Massgebend ist in diesem Fall die Reihenfolge des Erwerbs der Leistungsnachweise. Bei Leistungsnachweisen, die in demselben Semester erworben wurden, zählt jener mit der besseren Note. Im Leistungsausweis werden sämtliche erworbenen ECTS Credits ausgewiesen.

Absolvierung von Prüfungen an beiden Universitäten

Es ist möglich, in demselben Semester Leistungsnachweise (z.B. Ablegen von Prüfungen, Verfassen einer Masterarbeit) sowohl an der Universität Lausanne als auch an der Universität Zürich zu erbringen.

Wohnungs-/Zimmersuche

Bemühen Sie sich sehr frühzeitig um eine Unterkunft. Informationen dazu finden Sie beispielsweise unter https://www.unil.ch/sasme/trouverlogement.

Französisch-Zertifizierung TEF

Für die Zulassung zum Joint Degree Masterstudiengang wird kein Sprachzertifikat verlangt. Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, am Sprachenzentrum der UZH und der ETH Zürich die Französisch-Zertifizierung TEF (Test d’Evaluation de Français) zu erwerben.
Sprachenzentrum der UZH und der ETH Zürich

Weiterführende Informationen

Kontakt

Rechtswissenschaftliche Fakultät
Studiendekanat
Rämistrasse 74/4
8001 Zürich

Kontakt Doktorat

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Anmeldung zur Promotion
Antrag auf Zweitbegutachtung und Gutachten

doktorat@ius.uzh.ch