Wahlmodul: Volontariat bei einer Justiz- oder Exekutivbehörde
Allgemeines
Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät haben die Möglichkeit, im Rahmen eines Wahlmoduls beim Bezirksgericht, bei der Staatsanwaltschaft oder der Kantonspolizei ein zweiwöchiges Volontariat zu absolvieren. Das erfolgreich absolvierte Modul kann mit 3 ECTS an den Studienabschluss angerechnet werden.
Mit dem Volontariat erhalten Studierende einen Einblick in die Arbeit eines Bezirksgerichts, der Staatsanwaltschaft oder der Kantonspolizei Zürich. Zu den Aufgaben gehört das Aktenstudium, die Teilnahme an Prozessvorbereitungen, Urteilsberatungen sowie die Redaktion der Urteilsanträge.
Das Volontariat findet während der Vorlesungszeit statt.
Einführungsveranstaltung Volontariate des Herbstsemesters 2025 (obligatorisch)
Die für alle Studierende obligatorisch Einführungsveranstaltung findet wie folgt statt:
Datum: Donnerstag, 11. September 2025
Ort: RAI-G-041
Zeit: 09:00 bis 13:00 Uhr
Ohne Teilnahme an der Einführungsveranstaltung ist ein Absolvieren des Volontariats nicht möglich und hat einen Fehlversuch zur Folge.
Sie dürfen die Einführungsveranstaltung erst besuchen, wenn Sie sich für ein Volontariat angemeldet und einen Platz zugeteilt erhalten haben.
Voraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind Studierende, welche die Vorlesung im Zivilverfahrensrecht besuchen oder bereits abgeschlossen haben.
Ausserdem muss zum Zeitpunkt der des Volontariats die Einführungsveranstaltung besucht worden sein.
Auswahlverfahren
Die Volontariatsplätze sind begrenzt. Die Plätze werden nach der bereits erreichten Anzahl ECTS verteilt.
Anmeldung Volontariate Herbstsemester 2025
Bitte beachten Sie vor der Anmeldung zum Volontariat den Termin der Einführungsveranstaltung.
Anmeldungen sind vom 28.03.2025 bis 06.04.2025 möglich.
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung über dieses Formular verbindlich ist.
Leistungsnachweis
Folgende Bestandteile bilden den Leistungsnachweis für das Modul "Volontariat bei einer Justizbehörde/Exekutivbehörde":
- Einführungsveranstaltung (diese findet jeweils Anfang Semester statt und ist obligatorisch)
- Vollständiges Absolvieren des Volontariats
- Verfassen und rechtzeitige Abgabe einer schriftlichen Arbeit
Leistungsnachweis Justizbehörde
Kriterien und Vorgaben für den schriftlichen Bericht bei einer Justizbehörde Lehrstuhl Baumgartner:
Leistungsnachweis Exekutivbehörde
Kriterien und Vorgaben für den schriftlichen Bericht bei der Exekutivbehörde Lehrstuhl Zurkinden:
Fehlversuch
Bleibt eine Kandidatin oder ein Kandidat einem Teil des Leistungsnachweises unentschuldigt fern oder wird ein Teil des Leistungsnachweises nicht oder nicht genügend erbracht, hat dies einen Fehlversuch zur Folge (§ 24 und § 25 Abs.1, 3 und 5 RVO).
Volontariate Preture Cantone Ticino
Für Studierende mit einer Tessiner Matura oder mit guten Italienischkenntnissen besteht die Möglichkeit, ein Volontariat bei einem Tessiner Gericht (Bellinzona ausgeschlossen) zu absolvieren.