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Wahlmodul: Volontariat bei einer Justizbehörde

Allgemeines

Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät haben die Möglichkeit, im Rahmen eines Wahlmoduls beim Bezirksgericht oder bei der Staatsanwaltschaft ein zweiwöchiges Volontariat zu absolvieren. Das erfolgreich absolvierte Modul kann mit 3 ECTS an den Studienabschluss (MLaw UZH und MLaw UZH/UNIL, Studienprogramm Rechtswissenschaft Mono 90 (RVO21)) angerechnet werden.

Folgende Bewerbungsmodule stehen zur Verfügung:

  • Volontariat Justizbehörde Staatsanwaltschaft
  • Volontariat Justizbehörde Gericht

Mit dem Volontariat erhalten Studierende einen Einblick in die Arbeit eines Bezirksgerichts oder der Staatsanwaltschaft. Zu den Aufgaben gehört das Aktenstudium, die Teilnahme an Prozessvorbereitungen, Urteilsberatungen sowie die Redaktion der Urteilsanträge.

Das Volontariat findet während der Vorlesungszeit statt.

Einführungsveranstaltung Volontariate des Herbstsemesters 2026 (obligatorisch)

Die für alle Studierende obligatorisch Einführungsveranstaltung findet wie folgt statt:

Datum: Freitag, 11. September 2026
Ort: KAB-E-05
Zeit: 09:00 bis 13:00 Uhr

Ohne Teilnahme an der Einführungsveranstaltung ist ein Absolvieren des Volontariats nicht möglich und hat einen Fehlversuch zur Folge.

Sie dürfen die Einführungsveranstaltung erst besuchen, wenn Sie sich für ein Volontariat angemeldet und einen Platz zugeteilt erhalten haben.

Voraussetzungen

Das Volontariat kann nur für den Masterabschluss (MLaw UZH und MLaw UZH UNIL, Studienprogramm Rechtswissenschaft Mono 90) verwertet werden. Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Einschreibung auf Masterstufe oder Einschreibung auf Bachelorstufe und Erfüllung von § 39 RVO21 und
  • Absolvierung oder zumindest Buchung des Mastermoduls Zivilverfahrensrecht der UZH (12 ECTS) bzw. für das Joint Degree Programm das Modul Procédure civile UNIL (6 ECTS) und ein weiteres Modul dieser Modulgruppe.

Das Absolvieren beider Justizbehördenmodule ist nicht möglich.

 

Buchungsprozess und Ablauf des Volontariats

Volontariat Anmeldeprozess
  1. Die Bewerbung im Studierendenportal erfolgt ein Semester vor geplanter Teilnahme am Volontariat. Die Studierenden müssen im Feld "Freitext" ihren Bürgerort sowie bei Buchung der Module Volontariat Justizbehörde Staatsanwaltschaft und Volontariat Justizbehörde Gericht allfällige Wünsche bezüglich der geographischen Platzzuteilung angeben. Eine Anmeldung via E-Mail ist nicht möglich.
  2. Beim Volontariat Justizbehörde Staatsanwaltschaft werden Plätze durch das System nach Zufallsprinzip vergeben. Die restlichen Bewerbenden werden der Warteliste zugewiesen. Für das Modul Volontariat Justizbehörde Gericht gibt es keine Platzbeschränkung.
  3. Sie erhalten während der Stornierungsfrist per E-Mail folgende Informationen:
    - Volontariat Justizbehörde Staatsanwaltschaft und Gericht: Termin und Standortzuteilung
    Zusätzlich erhalten Sie Informationen zur obligatorischen Einführungsveranstaltung.
    Während der Stornierungsfrist kann das Modul ohne Fehlversuch im Studierendenportal storniert werden. Eine Stornierung per E-mail ist nicht möglich.
  4. Für Einsätze bei der Staatsanwaltschaft ist ein Strafregisterauszug beim Studiendekanat per E-Mail einzureichen. 

  5. Der Besuch der Einführungsveranstaltung ist obligatorisch. Nichterscheinen hat einen Fehlversuch sowie die Abmeldung vom Volontariat zur Folge.
  6. Zwei Wochen vor Ihrem Aufenthalt nehmen Sie telefonisch Kontakt mit der Behörde auf, um Fragen zum Volontariatsbeginn zu klären.
  7. Ihr Volontariat findet zwei Wochen bei der Ihnen zugeteilten Behörde statt.
  8. Sie verfassen nach Ende des Volontariats einen schriftlichen Bericht gemäss den Richtlinien auf der Webseite des Lehrstuhls Baumgartner (Justizbehörde). Für Details zur Einreichung des Berichts konsultieren Sie die Lehrstuhl Website.
  9. Ihre Note wird im Studierendenportal publiziert.

Bewerbungsfristen

Folgende Daten sind für das Herbst- 2026 bzw. Frühjahrssemester 2027 definiert:

Herbstsemester 2026 Frühjahrsemester 2027
18.03.26 Beginn Bewerbungsfrist 14.10.26 Beginn Bewerbungsfrist

31.03.26 Ende Bewerbungsfrist

27.10.26 Ende Bewerbungsfrist

04.04.26 Beginn Stornierungs- und Nachrückfrist

31.10.26 Beginn Stornierungs- und Nachrückfrist
30.04.26 Ende Nachrückfrist 26.11.26 Ende Nachrückfrist

03.05.26 Ende Stornierungsfrist

29.11.26 Ende Stornierungsfrist

 

Leistungsnachweis

Folgende Bestandteile bilden den Leistungsnachweis für das Modul Volontariat bei einer Justizbehörde:

  • Einführungsveranstaltung (diese findet jeweils Anfang Semester statt und ist obligatorisch)
  • Vollständiges Absolvieren des Volontariats
  • Verfassen und rechtzeitige Abgabe einer schriftlichen Arbeit 

Leistungsnachweis Justizbehörde

Kriterien und Vorgaben für den schriftlichen Bericht bei einer Justizbehörde Lehrstuhl Baumgartner:

Volontariate bei der Justizbehörde / Lehrstuhl Baumgartner

Fehlversuch

Bleibt eine Kandidatin oder ein Kandidat einem Teil des Leistungsnachweises unentschuldigt fern oder wird ein Teil des Leistungsnachweises nicht oder nicht genügend erbracht, hat dies einen Fehlversuch zur Folge (§ 24 und § 25 Abs.1, 3 und 5 RVO21).

Volontariate Preture Cantone Ticino

Für Studierende mit einer Tessiner Matura oder mit guten Italienischkenntnissen besteht die Möglichkeit, ein Volontariat bei einem Tessiner Gericht (Bellinzona ausgeschlossen) zu absolvieren.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Rechtswissenschaftliche Fakultät
Studiendekanat
Rämistrasse 74/4
8001 Zürich

Kontakt Doktorat

Abschlussprozess des Doktorats
Anmeldung zur Promotion
Antrag auf Zweitbegutachtung und Gutachten

doktorat@ius.uzh.ch