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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Auswärtige Vorbildung

  • Sie haben Ihr Studium an einer anderen Hochschule in der Schweiz oder im Ausland bereits begonnen oder abgeschlossen, planen Ihr Studium an der Universität Zürich (RWF UZH) fortzusetzen und möchten abklären, welche Leistungen Ihrer Vorbildung an Ihr Studium an der RWF UZH anerkannt werden können.
  • Sie sind bereits an der RWF UZH immatrikuliert und möchten auswärtige Leistungen anerkennen lassen. 

Sie können bereits VOR der Immatrikulation an der UZH eine unverbindliche Anerkennungsprognose verlangen oder NACH erfolgter Immatrikulation einen Anerkennungsantrag stellen.

Unverbindliche Anerkennungsprognose

Sie können vor der Immatrikulation an der UZH eine unverbindliche Anerkennungsprognose beantragen. Vor der Zulassung zum Studium an der RWF UZH werden keine verbindlichen Auskünfte zur Anerkennbarkeit von Studienleistungen aus auswärtiger Vorbildung erteilt. Bitte beachten Sie ausserdem, dass die Anerkennungsprognose nur bezüglich bereits erfolgreich absolvierten und im Leistungsausweis aufgenommenen Studienleistungen ausgestellt werden kann.

Vorgehen

Stellen Sie dem Student Center per Kontaktformular (Rubrik «Anerkennung und Anrechnung von Studienleistungen») folgende Angaben und Unterlagen zu:

  • Name, Vorname
  • Telefonnummer, E-Mail
  • Herkunftshochschule
  • Bezeichnung und Code der extern absolvierten Module
  • Inhaltsangabe der anzuerkennenden Module mit Internetlink der Herkunftshochschule oder als PDF. Es werden keine von den Studierenden selbst erstellte Modulbeschriebe akzeptiert. Sind die Modulbeschriebe elektronisch nicht verfügbar, so sind diese als Scans (PDF) dem Anerkennungsantrag anzufügen.
  • Anzahl ECTS Credits der Module
  • Leistungsausweis(e) als PDF
  • Schriftliche Arbeiten (Fallbearbeitungen), korrigierte und bewertete Version als PDF
  • Bestätigung von absolvierten juristischen Praktika

Geben Sie bitte in Ihrer Anfrage an, dass Sie eine unverbindliche Anerkennungsprognose wünschen.

Sie erhalten vom Student Center ein ausgefülltes Formular mit der unverbindlichen Anerkennungsprognose. Nach erfolgter Immatrikulation an der UZH können Sie mit demselben Formular die Anerkennung der Module beantragen. Bitte kreuzen Sie die Module an, die Sie anerkannt haben möchten und senden Sie das Formular als Worddatei erneut per Kontaktformular dem Student Center zu.

Zeitpunkt

Sie können eine unverbindliche Anerkennungsprognose jederzeit vor erfolgter Immatrikulation an der UZH beantragen.

Es ist ab vollständiger Einreichung der Unterlagen mit einer Bearbeitungsdauer von etwa acht Wochen zu rechnen. Die Anerkennungsprognose verleiht keinen Anspruch auf Anerkennung. 

Anerkennungsantrag

Nach erfolgter Immatrikulation an der UZH können Sie einen Antrag um Anerkennung der auswärtigen Leistungen stellen.

Vorgehen

Die Anerkennung von Leistungen aus auswärtiger Vorbildung erfolgt in vier Schritten:

  1. Antrag: Stellen Sie dem Student Center per Kontaktformular (Rubrik «Anerkennung und Anrechnung von Studienleistungen») folgende Angaben und Unterlagen zu:
  • Name, Vorname
  • Telefonnummer, E-Mail
  • Herkunftshochschule
  • Bezeichnung und Code der extern absolvierten Module
  • Inhaltsangabe der anzuerkennenden Module mit Internetlink der Herkunftshochschule oder als PDF. Es werden keine von den Studierenden selbst erstellte Modulbeschriebe akzeptiert. Sind die Modulbeschriebe elektronisch nicht verfügbar, so sind diese als Scans (PDF) dem Anerkennungsantrag anzufügen.
  • Anzahl ECTS Credits der Module
  • Leistungsausweis(e) als PDF
  • Schriftliche Arbeiten (Fallbearbeitungen), korrigierte und bewertete Version als PDF
  • Bestätigung von absolvierten juristischen Praktika

Geben Sie bitte in Ihrer Anfrage an, dass Sie einen Anerkennungsantrag stellen möchten. Der Antrag wird nur bei Vollständigkeit der Daten bearbeitet, ansonsten wird er zur Ergänzung zurückgewiesen.

  1. Bestätigung: Der Antrag wird vom Student Center geprüft und die Anerkennbarkeit der Module verbindlich bestätigt.
  2. Anerkennungsgesuch: Reichen Sie erneut die Bestätigung als Worddatei per Kontaktformular ein. Kreuzen Sie die Module an, welche anerkannt werden sollen.
  3. Anerkennungsbescheid: Nachdem die Studienleistungen anerkannt wurden, folgt eine Mitteilung vom Student Center. Die Module können in der Folge im  Modulbuchungstool unter der Rubrik Akademische Leistungen eingesehen werden.

Zeitpunkt

Reichen Sie den Anerkennungsantrag beim Student Center ein, sobald das Immatrikulationsverfahren abgeschlossen ist, spätestens jedoch bis zum Lehrveranstaltungsbeginn. Bei einer späteren Einreichung des Anerkennungsantrags kann eine reibungslose Modulbuchung nicht garantiert werden. Die Bearbeitungszeit beträgt mind. zwei Wochen.

Pauschale Anrechnung an den Master of Law Rechtwissenschaft UZH oder Master of Law UZH International and Comparative Law

Absolventinnen und Absolventen mit einem ausländischen Masterabschluss oder einem äquivalenten Abschluss in Rechtswissenschaft können eine pauschale Anrechnung im Umfang von 30 ECTS Credits an den Master of Law UZH beantragen. Der Abschluss darf nicht älter als zehn Jahre alt sein.

Gemäss Ziff. 5 der Anerkennungsrichtlinien (RLA) werden Leistungsnachweise eines im Ausland abgeschlossenen Masterstudiums oder eines vergleichbaren Abschlusses in Rechtswissenschaft nur dann an den Masterabschluss angerechnet, wenn die vorgegebenen Studienleistungen an der RWF UZH im Umfang von 60 ECTS Credits vollständig absolviert werden.

Kommt eine pauschale Anrechnung in Frage, ist die Anerkennung von einzelnen Modulen nicht möglich. 

Vorgehen

Die Anrechnung von Leistungen eines im Ausland abgeschlossenen Masterstudiums erfolgt in zwei Schritten:

  1. Kontaktaufnahme mit dem Student Center: Nehmen Sie mit dem Student Center per Kontaktformular Kontakt auf, um abzuklären, ob die pauschale Anrechnung möglich ist.
  2. Anrechnungsbestätigung: Das Student Center prüft, ob Anspruch auf die pauschale Anrechnung besteht. Bei positiver Rückmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail sowie alle wichtigen Informationen rund um die pauschale Anrechnung.  Die Anrechnung wird in der Folge vorgenommen. Sie kann im Modulbuchungstool unter der Rubrik Akademische Leistungen eingesehen werden. Die pauschale Anrechnung kann nur dann für den Studienabschluss verwertet werden, wenn die Zehnjahresfrist noch nicht abgelaufen ist und die vorgegebenen Studienleistungen an der RWF UZH im Umfang von 60 ECTS Credits vollständig absolviert wurden.

Zeitpunkt

Nehmen Sie nach abgeschlossener Immatrikulation an der UZH Kontakt mit dem Student Center auf. Empfohlen ist die Kontaktaufnahme bis spätestens vier Wochen vor Ende der Buchungsfrist des ersten Studiensemesters an der RWF UZH.

Anerkennung Module des Bachelor of Science Angewandtes Recht der ZHAW

Absolvent*innen des Bachelor of Science Angewandtes Recht der ZHAW werden Module im Umfang von 90 ECTS Credits anerkannt. Die Module, die noch zu absolvieren sind, um den Bachelorabschluss an der RWF UZH zu erlangen, finden Sie hier (PDF, 120 KB).

Anerkennung Module des Bachelor of Science FH in Wirtschaftsrecht der KLS

Absolvent*innen des Bachelor of Science FH in Wirtschaftsrecht der Kalaidos Law School werden Module im Umfang von 39 ECTS Credits anerkannt. Die Module, die noch zu absolvieren sind, um den Bachelorabschluss an der RWF UZH zu erlangen, finden Sie hier (PDF, 137 KB).

Anerkennung Module des Bachelor of Arts FH in Law der KLS

Absolvent*innen des Bachelor of Arts FH in Law der Kalaidos Law School werden Module im Umfang von 90 ECTS Credits anerkannt. Die Module, die noch zu absolvieren sind, um den Bachelorabschluss an der RWF UZH zu erlangen, finden Sie hier (PDF, 155 KB).

Weiterführende Informationen

Kontakt

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Studiendekanat
Rämistrasse 74/4
8001 Zürich

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Antrag auf Zweitbegutachtung und Gutachten

doktorat@ius.uzh.ch