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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Juristische Praktika

Sie haben in der Schweiz oder im Ausland ein juristisches Praktikum absolviert und möchten sich dieses an Ihr Studium an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (RWF UZH) anerkennen lassen.

Juristische Praktika sind im Umfang von 3 ECTS Credits oder 6 ECTS Credits als rechtswissenschaftliches Wahlmodul anerkennbar und werden mit “bestanden” anerkannt und angerechnet, sofern sie für einen Studienabschluss verwertbar sind. Eine solche Anerkennung setzt voraus, dass die Praktikumstätigkeit

  • hauptsächlich einen juristischen Inhalt hatte und
  • dass sie eine Arbeitsleistung von insgesamt 90 Stunden innerhalb von maximal sechs Monaten (3 ECTS Credits) resp. eine Arbeitsleistung von insgesamt 180 Stunden innerhalb von maximal zwölf Monaten (6 ECTS Credits) umfasste.

Die Anerkennung eines juristischen Praktikums an den Bachelor of Law UZH setzt ab dem HS 2023 zudem voraus, dass dieses Praktikum erst absolviert wurde, nachdem alle Module der Assessmentstufe bis auf eines im Vorsemester bereits bestanden wurden (vgl. § 37 RVO). D.h. dass entsprechende Praktikumsanerkennungen im Folgesemester frühestens ab dem 1. August (Herbstsemester) resp. dem 1. Februar (Frühjahrssemester) bei Erfüllen sämtlicher Anforderungen möglich sind.

Bachelorstudierende, welche mindestens 150 ECTS Credits an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät im Vorsemester erworben haben (inkl. anerkannte rechtswissenschaftliche Module anderer Universitäten), können juristische Praktika für den Masterstudiengang vorziehen. D.h. dass entsprechende Praktikumsanerkennungen im Folgesemester frühestens ab dem 1. August (Herbstsemester) resp. dem 1. Februar (Frühjahrssemester) bei Erfüllen sämtlicher Anforderungen möglich sind.

An den Master of Law UZH International and Comparative Law können ausschliesslich absolvierte juristische Praktika in englischer Sprache anerkannt werden. An die Double Degree und Joint Degree Masterstudiengänge können Praktika nicht anerkannt werden.

Bitte beachten:
- Es werden nur nach dem 01.08.2021 absolvierte Praktika anerkannt.
- Die pauschale Anrechnung auf Masterstufe schliesst die Anerkennung juristischer Praktika aus.

Vorgehen

Die Anerkennung von juristischen Praktika erfolgt in zwei Schritten:

1. Anerkennungsgesuch: Reichen Sie das ausgefüllte «Anerkennungsformular Juristisches Praktikum», das Sie im Formularbereich finden, sowie eine Praktikumsbestätigung des Arbeitgebers (als PDF) beim Student Center per Kontaktformular ein (Rubrik «Anerkennung & Anrechnung -> Anerkennung von juristischen Praktika»). Bitte beachten Sie, dass der «Antrag auf Anerkennung eines juristischen Praktikums» teilweise durch Sie und teilweise durch den Abeitgeber ausgefüllt werden muss. Der Antrag wird nur bei Vollständigkeit der Daten bearbeitet, ansonsten wird er zur Ergänzung zurückgewiesen.

Die Praktikumsbestätigung muss folgende Angaben enthalten:

  • Name, Vorname der/s Studierenden
  • Name und Adresse der Institution (Gericht, Kanzlei etc.), an welcher das juristische Praktikum absolviert wurde
  • Zeitraum, in welchem das juristische Praktikum absolviert wurde
  • Umfang des Anstellungsverhältnisses in Stellenprozenten oder als Summe der geleisteten Arbeitsstunden
  • Aufgaben, die während des juristischen Praktikums wahrgenommen wurden
  • Für die Anerkennung an den Master of Law International and Comparative Law UZH muss ausserdem angegeben werden, dass das Praktikum in englischer Sprache absolviert wurde.

2. Anerkennungsbescheid: Nachdem die Praktika angerechnet wurden, folgt eine Mitteilung vom Student Center. Die anerkannte Leistung kann in der Folge im Studierendenportal  oder in der UZH now-App eingesehen werden.

Zeitpunkt

Wir empfehlen Ihnen, den Antrag direkt nach Abschluss des Praktikums einzureichen. Die Bearbeitungszeit beträgt mind. zwei Wochen.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Rechtswissenschaftliche Fakultät
Studiendekanat
Rämistrasse 74/4
8001 Zürich

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Antrag auf Zweitbegutachtung und Gutachten

doktorat@ius.uzh.ch