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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Fiocchi

Privatrechtsgeschichte (Institutionen)

 

Datum & Raum

Herbstsemester, Freitag 12.15-13.45 Uhr, RAI-H-041

(Für abweichende Daten, siehe Vorlesungsverzeichnis)

 

Gastreferat

Freitag, 29. September 2017:  

Prof. Soren Koch, Universität Bergen (Norwegen): "Zur Vielfalt rechtshistorischer Forschung und ihrer Methoden. Ein Erfahrungsbericht aus deutscher, norwegischer und europäischer Perspektive."

 

Kurssprache

Deutsch

 

Sprechstunden

Jeden Freitag von 14.00 bis 16.00 (Büro RAI-H-097)

Anfragen für einen Termin ausserhalb der Sprechstunde bitte an elisabetta.fiocchi@rwi.uzh.ch senden.

 

Vorkenntnisse

Es wird erwartet, dass die Studierenden Grundkenntnisse in Rechtsgeschichte (entsprechend dem Bachelor Niveau der UZH) mitbringen. Die Veranstaltung zählt zum Wahlpflichtpool “Grundlagen” auf der Masterstufe. Sie steht selbstverständlich auch Hörerinnen und Hörern anderer Fakultäten offen. Der Leistungsnachweis (6 ECTS) wird auf der Grundlage einer Prüfung erteilt. Nähere Hinweise dazu werden in der Veranstaltung gegeben.

 

Pflichtlektüre

  • Marcel Senn/Andreas Thier, Privatrechtsgeschichte – Institutionen, 2015 (Skript)
  • Skript, Folien, zusätzliche Quellen und verwandte Unterrichtsmaterialien werden auf OLAT gestellt. Die Unterrichtsmaterialien werden jeweils vor der Vorlesung hochgeladen (OLAT).
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Die Veranstaltung orientiert sich inhaltlich und vom Umfang her an den Vorlesungen, die bisher von Prof. Senn und Prof. Thier gehalten wurden.

Die Vorlesung umfasst die Lektüre von Primärquellen, sowie von kritischen Abhandlungen über Recht und Juristen in deren Kontext.

 

Inhalt der Vorlesung

Ziel der Vorlesung ist es, die Geschichte der Rechtsquellen anhand der Ereignisse in Europa und der Schweiz von der Neuzeit bis zum 20. Jahrhundert aufzuzeigen.  Die Vorlesung wird anhand historischer und vergleichender Methoden ein konkretes Verständnis der Privatrechtsgeschichte vorschlagen – von der Moderne, dem sogenannten "Age of Reforms" und dem Zeitalter der Kodifikationen, bis zum 20. Jahrhundert. Dazu wird besonderes Augenmerk auf die historische Entwicklung der rechtlichen Institute von Person, Ehe, Eigentum und Arbeit, sowie der Stellung der Geschlechter, gelegt.

Die komplexen historischen Beziehungen zwischen dem öffentlichen und privaten Recht werden anhand des Studiums der Quellen von Gesetzgebung, Lehre und Rechtsprechung aus europäischer und globaler Perspektive betrachtet. Die Studierenden sollen dabei vertiefte Kenntnisse über die Zusammenhänge zwischen der Rechtsgeschichte und der politischen, sozialen und rechtlichen Ideengeschichte erhalten.

Der Untersuchungsrahmen umfasst die Zusammenhänge zwischen Rechtslage, Gesetzgebung und Jurisprudenz; zwischen Entwicklung der Institutionen und Rechtsentwicklung; zwischen Rechtsgeschichte und Politik- und Wirtschaftsgeschichte; sowie zwischen Gesellschafts- und Ideengeschichte. Es werden sowohl Ausbildung und Rolle der Juristen als auch die Bedeutung der wissenschaftlichen Methode und der Rechtslehre analysiert.

Dabei steht die rechtshistorische Untersuchung der Person als Rechtsträger im Vordergrund: die Person in ihrem territorialen Bezug; die Person in ihren zwischenmenschlichen Beziehungen mit juristischer Relevanz (Ehe und Scheidung); die Person in ihren Beziehungen zum Staat oder anderen politischen Entitäten; sowie die Person als Mitglied einer bestimmten Gesellschaft mit besonderen Eigenschaften.

Folgende zentrale Fragen werden wir im Laufe des Kurses entwickeln und analysieren: welche Rolle hatte die Person aus juristischer Sicht innerhalb der Entwicklung spezifischer Normensysteme? Was ist das Verhältnis zwischen Gesellschaft, Geschichte und Recht? Welche Rolle spielten die Kodifikationen? Welche Auswirkungen hatten die europäischen Kodifikation auf globaler Ebene? Welche Rolle spielte das Eigentum  in der juristischen Debatte? Wie wurden Ehe und Scheidung der Ehepartner konzipiert und  in den verschiedenen rechtsgeschichtlichen Kontexten umgesetzt?