Navigation auf uzh.ch

Suche

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Master of Law: Rechtwissenschaft - 90 ECTS

Allgemeine Beschreibung

Der Master of Law UZH dient der Vertiefung verschiedener Bereiche des Rechts. Dieses Masterprogramm bietet Gestaltungsfreiheit und lässt eine Spezialisierung ebenso zu wie eine Vertiefung von rechtswissenschaftlichen Fachkompetenzen.

Im Studienprogramm Master of Law UZH sind fünf Pflichtmodule im Umfang von 30 ECTS Credits zu absolvieren. 12 ECTS Credits müssen mit Modulen aus dem Wahlpflichtpool Grundlagen erlangt werden. 36 ECTS Credits werden mit Wahlmodulen belegt, wobei 6 ECTS Credits ausserfakultär erworben werden können. Ausserdem ist eine Masterarbeit im Umfang von 12 ECTS Credits zu verfassen.

ECTS Credits

Das Studienprogramm Master of Law UZH Rechtswissenschaft umfasst 90 ECTS Credits.

Sprache

Deutsch

Zulassungsvoraussetzungen

Allgemeine Informationen zur Zulassung zum Master of Law UZH

Für die Zulassung an die Universität Zürich ist die Kanzlei bzw. die Zulassungsstelle  zuständig.
Beachten Sie bitte die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen der Universität Zürich.

Sprachvoraussetzungen

Zu den Sprachvoraussetzungen vgl. hier.

Allgemeine Informationen zur Zulassung an der RWF UZH

An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (RWF UZH) werden zwei Masterstudienprogramme angeboten: der Master of Law UZH Rechtswissenschaft (MLaw UZH Rechtswissenschaft) und der Master of Law UZH International and Comparative Law (MLaw UZH International and Comparative Law).

Für die Double Degree Masterstudiengänge gelten besondere Zulassungsvoraussetzungen.
Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Double Degree Seite.

Für die Zulassung zum Joint Degree Masterstudiengang mit der Universität Lausanne gelten dieselben Zulassungsvoraussetzungen wie für den MLaw UZH Rechtswissenschaft. Alle Informationen zu diesem Studiengang finden Sie auf der Joint Degree Seite.

Bachelor of Law der RWF UZH

Absolvent*innen mit einem Bachelorabschluss der RWF UZH werden ohne Bedingungen und Auflagen zu den Masterstudiengängen an der RWF UZH zugelassen.

Bachelor of Law einer schweizerischen Rechtsfakultät

Absolvent*innen mit einem Bachelor of Law einer schweizerischen Rechtsfakultät werden ohne Bedingungen und Auflagen zu den Masterstudiengängen an der RWF UZH zugelassen.

Bachelor of Law der FernUni Schweiz

Absolvent*innen eines Bachelor of Law der FernUni Schweiz werden zum MLaw Rechtswissenschaft mit Auflagen im Umfang von 6 ECTS Credits zugelassen. Folgende Auflagen müssen von Studierenden mit einem Bachelor of Law der FernUni Schweiz erfüllt werden:

Modulbezeichnung ECTS Credits
Fallbearbeitung der Aufbaustufe im Privatrecht 3 ECTS Credits
Fallbearbeitung der Aufbaustufe im Öffentlichen Recht/Strafrecht 3 ECTS Credits

Die Zulassung zum MLaw UZH International and Comparative Law erfolgt ohne Bedingungen und Auflagen.  

Bachelor in Law and Economics der Universität St. Gallen

Absolvent*innen eines Bachelor in Law and Economics der Universität St. Gallen werden wie folgt zugelassen: 

1. Absolvent*innen des BLE19 werden mit Auflagen im Umfang von 18 ECTS Credits zum MLaw UZH Rechtswissenschaft zugelassen:

Modulbezeichnung ECTS Credits
Fallbearbeitung der Aufbaustufe im Privatrecht 3 ECTS Credits
Internationales Privatrecht 6 ECTS Credits
Völkerrecht/Europarecht

9 ECTS Credits

2. Absolvent*innen des BLE21, welche zusätzlich das Lehrprogramm der Universität St. Gallen «Recht für Law & Economics» absolviert haben, werden ohne Bedingungen und Auflagen zum MLaw UZH Rechtswissenschaft zugelassen.

3. Absolvent*innen des BLE21, welche nicht das Lehrprogramm der Universität St. Gallen «Recht für Law & Economics» absolviert haben, werden mit Auflagen im Umfang von 36 ECTS Credits zum MLaw UZH Rechtswissenschaft zugelassen:

Modulbezeichnung ECTS Credits
Rechtsgeschichte (BLaw) 6 ECTS Credits
Fallbearbeitung der Aufbaustufe im Privatrecht 3 ECTS Credits
Völkerrecht/Europarecht 9 ECTS Credits
Öffentliches Recht I 18 ECTS Credits

Die Zulassung zum MLaw UZH International and Comparative Law erfolgt für alle drei Absolvent*innengruppen ohne Bedingungen und Auflagen.  

Ausländischer Bachelor of Law

Absolvent*innen eines ausländischen Bachelor of Law bzw. eines gleichwertigen Studiengangs in Rechtswissenschaften einer Universität werden zum MLaw UZH Rechtswissenschaft zugelassen, müssen jedoch allenfalls Auflagen im Umfang von maximal 60 ECTS absolvieren. Eine innerfakultäre Zulassungskommission entscheidet aufgrund einer Prüfung «sur dossier», ob und welche Auflagen erteilt werden.

Bewerbende, die im Rahmen ihrer Vorbildung einen nichtschweizerischen Bachelor of Law oder einen gleichwertigen Abschluss erworben haben, der einen weiteren Abschluss in einem anderen Fach (Major/Minor) beinhaltet, können nur zugelassen werden, wenn sie rechtswissenschaftliche Module im Umfang mind. 120 ECTS Credits erworben haben.

Die Zulassung zum MLaw UZH International and Comparative Law erfolgt ohne Bedingungen und Auflagen. 

Fachfremder Bachelor

Abolsvent*innen mit einem Bachelorabschluss anderer Studienrichtung werden nicht zu den Masterstudiengängen zugelassen. Im Falle einer Zulassung zum Bachelor of Law können erbrachte Leistungen allenfalls anerkannt werden. Alle Informationen sind unter Anerkennung auswärtiger Leistungen

Bachelor in Wirtschaftsrecht der ZHAW

Absolvent*innen des Bachelor in Wirtschaftsrecht der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) werden nicht zu den Masterstudiengängen zugelassen. Im Falle einer Zulassung zum Bachelor of Law können erbrachte Leistungen allenfalls anerkannt werden. Alle Informationen sind unter Anerkennung auswärtiger Leistungen.  

Bachelor of Science Angewandtes Recht der ZHAW

Absolvent*innen des Bachelor of Science Angewandtes Recht der ZHAW werden nicht zu den Masterstudiengängen zugelassen. Im Falle einer Zulassung zum Bachelor of Law können erbrachte Leistungen allenfalls anerkannt werden. Alle Informationen sind unter Anerkennung auswärtiger Leistungen

Bachelor of Science FH Wirtschaftsrecht der KLS

Absolvent*innen des Bachelor of Science FH in Wirtschaftsrecht der Kalaidos Law School werden nicht zu den Masterstudiengängen zugelassen. Im Falle einer Zulassung zum Bachelor of Law können erbrachte Leistungen allenfalls anerkannt werden. Alle Informationen sind unter Anerkennung auswärtiger Leistungen

Bachelor of Arts FH in Law der KLS

Absolvent*innen des Bachelor of Arts FH in Law der Kalaidos Law School werden nicht zu den Masterstudiengängen zugelassen. Im Falle einer Zulassung zum Bachelor of Law können erbrachte Leistungen allenfalls anerkannt werden. Alle Informationen sind unter Anerkennung auswärtiger Leistungen.

Studienprogramm

Modul ECTS Modul-
typ
Absolvierungsturnus Leistungsnachweis
und Bewertungsart
Zivilverfahrensrecht

12

Pflicht

wird im HS angeboten, einsemestrig schriftliche Prüfung, 3h, benotet

Handels- und

Wirtschaftsrecht II

6

Pflicht

wird im HS angeboten, einsemestrig schriftliche Prüfung, 2h, benotet

Wiederholungs- und Vertiefungskurs Strafrecht/Strafverfahrensrecht (WuV)

6

Pflicht

wird im HS und FS angeboten, zweisemestrig schriftliche Prüfung, 2h, benotet

Steuerrecht I

3

Pflicht

wird jedes Semester angeboten, einsemesterig

schriftliche Prüfung, 2h, benotet

Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht

3

Pflicht

wird jedes Semester angeboten, einsemestrig

schriftliche Arbeit, benotet

Wahlpflichtmodule Grundlagen

12

Wahlpflicht

nach Ankündigung

nach Ankündigung, benotet

Wahlmodule
(gesamtes RWF-Modulangebot auf Masterstufe, ausserfakultäre Module im Umfang von max. 6 ECTS)

36

je nach Modul nach Ankündigung

je nach Modul

Masterarbeit

12

Pflicht

keine feste Semesterzuordnung

schriftliche Arbeit, benotet

Total

90      

Wiederholungsregeln

Die Pflichtmodule können zweimal wiederholt werden.

Für die Wahlpflicht- und Wahlmodule gilt ein gemeinsames Fehlversuchsmaximum von 8 Fehlversuchen. Solange das Fehlversuchsmaximum nicht erreicht ist, sind die einzelnen Wahlpflicht- und Wahlmodule beliebig oft wiederholbar, sofern sie erneut angeboten werden, und innerhalb des jeweiligen Pools substituierbar. Das Nichtbestehen von Modulen, die nicht von der RWF angeboten werden, wird beim Fehlversuchsmaximum nicht berücksichtigt.

Studienabschluss

Master of Law UZH

Weiterführende Informationen

Kontakt

Rechtswissenschaftliche Fakultät
Studiendekanat
Rämistrasse 74/4
8001 Zürich

Kontakt Doktorat

Abschlussprozess des Doktorats
Anmeldung zur Promotion
Antrag auf Zweitbegutachtung und Gutachten

doktorat@ius.uzh.ch