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Sie haben im Rahmen Ihres Studiums an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (RWF UZH) Leistungen anderer Fakultäten oder der School for Transdisciplinary Studies der UZH oder fachfremde Leistungen anderer Hochschulen erbracht oder planen diese zu erbringen und möchten abklären, welche Leistungen an Ihr Studium anerkannt werden können bzw. möchten diese Leistungen anerkennen lassen.
Gemäss § 3 Abs. 3 lit. c bzw. § 6 lit. c der Studienordnung (StudO RWF) können fachfremde Wahlmodule im Umfang von max. 6 ECTS Credits an den Studienabschluss (Bachelor of Law UZH und Master of Law UZH Rechtswissenschaft) anerkannt werden.
Ist die Studienleistung bereits für einen Abschluss verwertet worden, kann sie nicht mehr anerkannt werden. Nicht verwertbare Studienleistungen können nicht anerkannt werden.
Wurde die Leistung mit einer Note bewertet, wird diese übernommen.