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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Fachfremde Leistungen

Sie haben im Rahmen Ihres Studiums an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (RWF UZH) Leistungen anderer Fakultäten oder der School for Transdisciplinary Studies der UZH oder fachfremde Leistungen anderer Hochschulen erbracht oder planen diese zu erbringen und möchten abklären, welche Leistungen an Ihr Studium anerkannt werden können bzw. möchten diese Leistungen anerkennen lassen.

Gemäss § 3 Abs. 3 lit. c bzw. § 6 lit. c der Studienordnung (StudO RWF) können fachfremde Wahlmodule im Umfang von max. 6 ECTS Credits an den Studienabschluss (Bachelor of Law UZH und Master of Law UZH Rechtswissenschaft) anerkannt werden.

Ist die Studienleistung bereits für einen Abschluss verwertet worden, kann sie nicht mehr anerkannt werden. Nicht verwertbare Studienleistungen können nicht anerkannt werden.

Wurde die Leistung mit einer Note bewertet, wird diese übernommen.

Vorgehen

  • Fachfremde Studienleistungen der UZH (inkl. der School for Transdisciplinary Studies der UZH) werden durch die entsprechende Fakultät bzw. School in den Leistungsausweis aufgenommen. Es muss in der Regel nichts für die Anerkennung unternommen werden.
  • Sprachzertifikate des Sprachenzentrums UZH/ETH werden jeweils Ende des Semesters automatisch an die Rechtswissenschaftliche Fakultät übermittelt und im Leistungsausweis ausgewiesen. Es muss nichts für die Anerkennung unternommen werden.
  • Für die Anerkennung von fachfremden Leistungen aus der Mobilität beachten Sie das Vorgehen unter: Mobilität
  • Für die Anerkennung von fachfremden Leistungen aus auswärtiger Vorbildung beachten Sie das Vorgehen unter: Auswärtige Vorbildung

Weiterführende Informationen

Kontakt

Rechtswissenschaftliche Fakultät
Studiendekanat
Rämistrasse 74/4
8001 Zürich

Kontakt Doktorat

Abschlussprozess des Doktorats
Anmeldung zur Promotion
Antrag auf Zweitbegutachtung und Gutachten

doktorat@ius.uzh.ch