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Prof. Dr. Claire Huguenin war seit 1997 Ordinaria in Zürich - anfangs halbamtlich, seit dem Wintersemester 2000/2001 vollamtlich. Ihre Venia in Zürich umfasste das Privat-, Wirtschafts- und Europarecht. 2001 wurde sie zur ständigen Gastprofessorin der Universität Luzern ernannt. Von 1997 bis 2000 war sie als Professorin für Privatrecht, Handelsrecht und Rechtsvergleichung in Bern tätig. Dort hatte sie auch studiert und im Jahr 1980 das Lizentiat erworben.
Während ihrer Assistenzzeit bei Prof. Dr. Wolfgang Wiegand hielt Frau Huguenin bereits Vorlesungen an der Universität Bern. Später weitete sie ihre Lehrtätigkeit an die Universitäten St. Gallen und Zürich aus. Das Zürcher Anwaltspatent erlangte Frau Huguenin im Jahr 1985. Bis zu ihrer Berufung an die Universität war sie als Anwältin tätig. Daneben führten sie mehrere Studienaufenthalte ins Ausland: An der Columbia University, New York, absolvierte sie einen "LL.M. in American Law" und an der Universität Amsterdam einen "LL.M. in European Business Law". Im Jahr 1995 war sie "Visiting Scholar" an der University of Berkeley, Kalifornien.
Einen Schwerpunkt der Forschungstätigkeit von Frau Huguenin bildete das Vertrags- und Gesellschaftsrecht; ihre Dissertation verfasste sie zum Thema "Nichtigkeit und Unverbindlichkeit als Folgen anfänglicher Vertragsmängel"; ihre Habilitationsschrift ist dem aktienrechtlichen Gleichbehandlungsprinzip gewidmet. Ausserdem forschte Frau Huguenin auf dem Gebiet des Europäischen Privatrechts und der Rechtsvergleichung.
Ihr wichtigstes Unterrichtsgebiet war das schweizerische und das europäische Vertragsrecht. Im Wintersemester 2000 hatte sich die Vorlesung "Einführung in die Rechtswissenschaft" dazugesellt, die sie seitdem mehrmals las. In der Lehre waren ihr neue Unterrichtsformen wie E-Learning und simulierte Gerichtsverhandlungen, welche im Rahmen der Seminare zu verschiedenen "Moot Courts" zu einer festen Institution geworden sind, ein Anliegen. Zudem nützte sie in ihren verschiedenen Seminaren, welche sie mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Rechtsgebieten sowie anderen Disziplinen durchführte, die Gelegenheit, mit den Studierenden das Recht auch unter interdisziplinären Aspekten zu betrachten ("Gleichheit aus philosophischer, privatrechticher und öffentlichrechtlicher Sicht", "Eigentum heute", "Lebenskunst im Spiegel des Rechts", "Funktionen, Grenzen und Alternativen der Rechtssetzung aus philosophischer, öffentlichrechtlicher und privatrechtlicher Sicht").
Aufgrund ihrer Tätigkeit als Mitglied und später auch als Vizepräsidentin der Schweizerischen Übernahmekommission von 1998 -2007 rückten börsenrechtliche Fragen vermehrt ins Blickfeld.
1998-2003 war Frau Huguenin als Vizepräsidentin der Gleichstellungskommission der Universität Zürich tätig. 2000 wurde sie zur ständigen Gastprofessorin an der Universität Luzern ernannt. Im gleichen Jahr wurde sie Mitglied der Leitung des Zentrums für Rechtssetzungslehre (ZfR). 2002-2003 war sie - zusammen mit Peter Böckli, Basel und François Dessemontet, Lausanne - Mitglied der Arbeitsgruppe "Corporate Governance" des Bundes. Aus dieser Zusammenarbeit resultierte ein Expertenbericht zur Teilrevision des Aktienrechts, welcher 2004 publiziert wurde. 2002 nahm sie an einem Symposium zu einem Gesetzgebungs-Projekt in China teil und war als Mitglied einer internationalen Expertengruppe Mitverfasserin mehrerer Gutachten in gesellschaftsrechtlichen Fragen. Seit 2002 war Frau Huguenin Mitherausgeberin der Schweizerischen Zeitschrift für Wirtschafts- und Finanzmarktrecht (SZW) Von 2004 bis 2012 war sie im Rat des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung.
Im Herbst 2007 initiierte sie das Forschungsprojekt Schweizerisches Obligationenrecht und Europäisches Vertragsrecht , welches vom Nationalfonds unterstützt und von ihr und Prof. Dr. R. Hilty geleitet wurde. Ziel dieses Forschungsprojektes war es, u.a. auf der Grundlage der aktuellen Entwicklungen im Europäischen Privatrecht einen zweisprachigen Entwurf (Deutsch-Französisch) inkl. Erläuterungen für einen neuen Allgemeinen Teil des Obligationenrechts zu formulieren (OR 2020). An den Forschungsarbeiten beteiligten sich führende Vertragsrechtlerinnen und Vertragsrechtler sämtlicher rechtswissenschaftlicher Fakultäten der Schweiz, das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung sowie das Bundesamt für Justiz.
Von Januar 2010 bis Dezember 2014 war Frau Huguenin Mitglied des nationalen Forschungsrats des Schweizerischen Nationalfonds. Sie war Gründungsmitglied von MERH und des Zentrums für Kunst und Recht.Frau Huguenin war Stiftungsrätin der Stiftung für juristische Lehre und Forschung der Universität Zürich.
Frau Prof. Huguenin war Founding Board Member von ELIA (European Law Institute Association) und Founding Council Member des 2011 in Paris gegründeten und in Wien domizilierten ELI (European Law Institute).
Von Februar 2011 bis anfangs 2015 war Frau Huguenin Delegierte für Aussenbeziehungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Internationale Mobilität.
Seit 2011 war Frau Huguenin Vorstandsmitglied der Zivilrechtslehrervereinigung.
Im Rahmen des renommierten internationalen Juristenwettbewerbs Willem C. Vis Moot Court gewann im Frühjahr 2004 die unter ihrer Leitung stehende Zürcher Mannschaft in Konkurrenz mit 135 anderen Universitäten aus 42 Ländern den Preis für die beste Klageschrift (ex aequo mit der Universität Heidelberg).
2012 gewann das Team, das unter der Leitung von Frau Prof. Huguenin stand, den Preis für die beste Klageschrift am Willem C. Vis Moot Court. 2014/2015 hat ihr Team die Runde der besten 8 von fast 300 Teams erreicht und ist mit dem 2. Platz für die Klageantwort ausgezeichnet worden.
Im Herbst 2016 wurde Prof. Huguenin für ihre Tätigkeit in Lehre und Forschung mit dem Grossen Walther Hug Preis ausgezeichnet. Dieser Preis wird periodisch von der Walther Hug Stiftung verliehen und zeichnet hervorragende wissenschaftliche Leistungen aus (vgl. Art. 4 der Statuten).
Eine Liste ihrer Publikationen findet sich unter folgendem Link