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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Huguenin

Schweizer Obligationenrecht 2020

Wie aktuell ist das Schweizerische Obligationenrecht?

Der geltende allgemeine Teil des schweizerischen Obligationenrechts ist im Kern über 100 Jahre alt. Er hat sich im Prinzip bewährt. Wichtige, in der Praxis über die Zeit herausgebildete Rechtsfiguren sind aber nicht mehr im Gesetzestext abgebildet. Er ist teils unvollständig, oft zu detailliert, manchmal gar widersprüchlich. Die Bürger können die Antworten auf ihre Rechtsfragen damit nicht mehr durchgängig im geschriebenen Recht finden.

Während fünf Jahren haben 23 Rechtswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler aller schweizerischen Fakultäten, das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung sowie das Bundesamt für Justiz unter der Leitung von Frau Prof. Dr. Claire Huguenin und Herrn Prof. Dr. Reto M. Hilty, beide Universität Zürich, den allgemeinen Teil des Obligationenrechts systematisch aufgearbeitet und an aktuelle Entwicklungen angepasst. Unterstützt worden sind sie dabei vom Schweizerischen Nationalfonds. Ihr Motto war: Bewährtes erhalten, Neuem Raum verschaffen.

Offizielle Hompage von OR 2020

Mit den beiden gleichlautenden Postulaten 13.3217 und 13.3226 ("Für ein modernes Obligationenrecht") wurde der Bundesrat aufgefordert, darüber Bericht zu erstatten, ob er bereit ist, dem Parlament einen Entwurf für einen modernen und benutzerfreundlichen Allgemeinen Teil des Obligationenrechts vorzulegen.

Mit Bericht vom 31. Januar 2018 teilte der Bundesrat mit, dass er aktuell keinen generellen Handlungsbedarf für eine Gesamtrevision des Allgemeinen Teils des Obligationenrechts sieht.

 

Weiterführende Informationen

Schweizer Obligationenrecht 2020

Huguenin, Claire / Hilty Reto M. (Hrsg.)

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